Hallo :-)
Meine Tochter ist 14 Monate alt und ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit gestellt. Heute kam ein Anruf und sie wollen, dass ich jedes Wochenende von 4.45-11.45 arbeite... Also ich dachte da eher an eine andere Uhrzeit. Dürfen die das so frei verfügen? Es sollten doch auch die Wünsche des Arbeitnehmers beachtet werden... Am Bedarf kann es nicht liegen...die Abteilung ist- egal wann -chronisch unterbesetzt...ich
glaube der Wiedereinstieg soll mir nur so schwer wie möglich gemacht werden.
LG S.
P.S. glaube bi hier falsch...sehe gerade Aprilmamis...aber vielleicht kennt sich ja jemand aus;-)
von
Sundayrose73
am 26.11.2014, 14:57
Weiß jetzt nicht viel zu dem Thema, im Gesetz steht grob umschrieben:
< < < < Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gib rechtliche Möglichkeiten, die Verringerung der Arbeitzeit und die Lage der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der ArbeitnehmerInnen zu gestalten. Diese Regelungen sind gerade deshalb gemacht worden, um Müttern nach der Elternzeit die Möglichkeit zu geben, trotz der Kindererziehung weiter arbeiten zu können. Die Regelungen finden aber nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Personen beschäftigt.>>>>
Den AG müsste demnach beweisen, dass eine anderer Einsatz/andere Einsatzzeiten nicht möglich ist/nicht möglich sind. Bei Unterbesetzung sieht es natürlich schlecht für dich aus.
Ist nur meine Einschätzung....ggf. mal beim Personalrat/Betriebsrat nachhacken.
von
Killerbiene
am 27.11.2014, 08:14
Hier könntest Du Frau Bader aus dem Expertenforum ansprechen.
Soweit ich weiß hat der Arbeitnehmer in diesem Fall kein Anrecht auf Mitbestimmung der Arbeitszeiten.
von
bahe
am 27.11.2014, 12:57
Wie waren denn deine Arbeitszeiten vorher bzw was stehen für Uhrzeiten im Arbeitsvertrag?
von
hubbabubba
am 27.11.2014, 20:33