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Steuerklasse und Elterngeld

Thema: Steuerklasse und Elterngeld

Ich hätte da mal eine Frage an euch... bin zwar derzeit nicht schwanger, aber möchte gerne demnächst einen freien Platz in einem Bus ergattern. Hatte von euch jemand die Steuerklassenkombination 3/5 und hat wegen der Ermittlung des Elterngeldanspruchs in die bessere Steuerklasse gewechselt (das geht ja höchstens bis zum 2. Schwangerschaftsmonat oder bereits vor der Schwangerschaft)? Ich bin mir nicht sicher ob sich das am Ende bei der Steuererklärung lohnt wenn man bedenkt, dass mein Mann das 5-fache von mir verdient (ich arbeite bis auf weiteres nur 15 Wochenstunden wegen meiner 2 kleinen Kinder). Kann mir da jemand weiterhelfen? Viele Grüße

von 19sunshine87 am 11.12.2015, 10:51



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Ich kann Dir Deine Frage konkret leider nicht beantworten, da wir 4/4 haben. Ich wollte Dich aber nur warnen, falls Du es noch nicht weißt... wenn ihr während des Elterngeldes wieder in 3/5 wechselt, solltet ihr vorher schauen, ob Dein Mann schon am Steuerhöchstsatz ist. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch dann den Steuersatz für Deinen Mann erhöhen. Ggf. vorher das auch mal durchrechnen, ob sich die künstliche Erhöhung dann wirklich lohnt. Mein Kollege hat auch 3/5 und der hat im Jahr nach dem EG seiner Frau plötzlich 3500 Euro Steuern nachzahlen müssen... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 11.12.2015, 11:10



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Vielen Dank schon mal. Woher weiß ich ob er am Steuerhöchstsatz ist? Was genau ist das? Ich finde diese ganze Steuersache derart kompliziert... da blickt man doch als Laie kaum noch durch :-(.

von 19sunshine87 am 11.12.2015, 11:25



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Vielen Dank schon mal. Woher weiß ich ob er am Steuerhöchstsatz ist? Was genau ist das? Ich finde diese ganze Steuersache derart kompliziert... da blickt man doch als Laie kaum noch durch :-(.

von 19sunshine87 am 11.12.2015, 11:26



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Der Prozentsatz, den man an Steuern zahlt wird errechnet aufgrund des bereinigten Jahreseinkommens. Im Steuerbescheid ist das dann ausgewiesen irgendwo. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Prozentsatz. Aber irgendwann ist halt der höchste Prozentsatz erreicht und alles, was man dann noch mehr verdient wird halt immer zu diesem Höchstsatz versteuert. Wenn da noch mehr daraufkommt ist das im Falle von Elterngeld egal, denn das Elterngeld selbst wird nicht versteuert, es wird nur zum Einkommen dazugezählt um den Prozentsatz zu bestimmen. Also als fiktives Beispiel, ohne dass die Prozentangaben stimmen: Verdienst im Jahr sind 40.000 bei sagen wir einfach mal 30% Steuersatz, das sind also 12.000 Steuer, normalerweise. Jetzt kommen da 8.000 EG drauf. Sind dann 48.000 die für den Prozentsatz rangezogen werden. Der ist dann vielleicht rauf auf 35%. Dann werden die 40.000 mit 35% zu 14.000 Steuer und man hat 2.000 zu wenig gezahlt. Wie gesagt, alles rein fiktive Zahlen, nur damit klar ist was ich meine. Die genauen Zahlen, wann das in welcher Steuerklasse umschlägt, kenne ich nicht. Da würde ich ggf. eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Wir haben für uns, da wir ungefähr gleich lang in EG waren, beide ungefähr gleich und beide in Jahren ohne EZ auch über Höchstsatz verdienen und auch noch 4/4 haben überschlagen, dass es bei uns auf +/- 0 rauskommen sollte. Wissen tun wir das auch nicht definitiv... Bei 3/5 kann das aber halt deutlich zuschlagen, da dort die Gehaltsgrenzen, an denen die Prozente steigen ganz anders sind. Ich weiß nur, dass ich immer wieder höre, dass Leute, die vor dem EG der Frau unter dem Höchstsatz waren, plötzlich tierisch nachzahlen mussten. Deshalb die Warnung. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 11.12.2015, 14:02



Antwort auf Beitrag von 19sunshine87

Also für uns hat sich das überhaupt nicht gelohnt, im Gegenteil. Beim ersten Kind war ich noch in der Ausbildung und somit hat mein Mann 3x so viel verdient wie ich. Aus dem Grunde hatten wir schon kurz vor der Schwangerschaft die Steuerklassen 3/5 und haben es dann auch über die Elterzeit so belassen. Klar wir hatten dann im Monat immer ein paar Euro mehr zur Verfügung, aber mit der nächsten Steuer Erklärung kam der Schock. Wir mussten 2500€ nachzahlen. Bei Kind Nummer 2 hatten wir die Kombination 4/4 und sind bei der Steuererklärung ungefähr mit plusminus 0 rausgegangen. Also lasst euch da lieber mal vom Steuerhilfeverein oder sonst wem, der sich damit auskennt, beraten.

von HamburgerDeernNr.3 am 11.12.2015, 11:46



Antwort auf Beitrag von 19sunshine87

Ich hab auch die Steuerklasse 5 und mein Mann 3. Wir haben es auch so belassen, aber hauptsächlich aus bequemheit und weil wir nicht wussten, wie es am Ende besser ist. Fals wir gewechselt hätten, hätten wir wahrscheinlich höchstens auf 4/4. Weil du sonst ja deutlich weniger Geld im Monat hast und wenn du hohe monatliche Abzüge hast, z.B. wegen Eigentum, dann ist es nicht wirklich praktisch, wenn du erst nach einem Jahr des Geld zurück bekommst. Achso, wir mussten auch keine Steuern zurück zahlen, deshalb wechseln wir auch nicht. Lohnt es sich, bei deiner Stundenzahl, zu wechseln?? Im Internet gibt es ja verschiedenste Rechner, um dein Brutto Lohn mit den verschiedensten Steuerklassen auszutesten... Probier es dort doch mal und schau, wieviel Netto du mit Steuerklasse 3 und 4 bekommen würdest...

von Möhre89 am 11.12.2015, 12:12



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https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/

von Kleeblatt8605 am 11.12.2015, 12:52



Antwort auf Beitrag von 19sunshine87

Danke für eure Antworten. Ja, ich werde mich darüber an geeigneter Stelle schlau machen. Ich habe eben nur vorab recherchiert und habe nur so Aussagen gefunden, wonach bei einem Wechsel keine Nachteile entstünden, da dann in der Steuererklärung wieder alles "bereinigt" würde.... es stehen überall nur die Vorteile, nicht aber das hohe Nachzahlungsrisiko.

von 19sunshine87 am 11.12.2015, 14:14