Weiß jemand, was ich tun muss? In meinem Elternzeitantrag habe ich angegeben, dass ich nach einem Jahr, also am 8.6.2017 in Teilzeit zurückkehren möchte. Leider greift unsere Betreuung für Madame aber erst ab September, sodass ich voraussichtlich später erst wieder einsteige.
Muss ich da etwas beantragen, oder einfach dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich erst später beginne?
Ich danke euch für Infos.
LG S
von
SiSiLi
am 15.03.2017, 14:37
Erstmal würde ich mit dem Arbeitgeber reden und dann einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.
von
Zwetschge
am 15.03.2017, 16:46
Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt - sorry, hatte ich vergessen zu schreiben. Ich kehre innerhalb der Elternzeit in Teilzeit zurück.
von
SiSiLi
am 15.03.2017, 20:57
Bei meinem großen habe ich auch Teilzeit in der elternzeit gearbeitet. Dafür gab es einen neuen Arbeitsvertrag.
Denke mal das wird bei dir auch so sein, desweg rede mit deinem Arbeitgeber. der kann dir da am besten helfen, denn wenn du da einen Arbeitsvertrag hast denke ich müsstest du den kündigen und einen neuen Zeitpunkt ausmachen. Frag aber lieber nach.
von
Zwetschge
am 16.03.2017, 06:28
Hallo
Ich würde schnell das Gespräch mit dem AG suchen,die normale Frist zum Verlängern sind ja 7 Wochen,wie das in deinem Fall aussieht weiß ich aber nicht,ich hatte zwei Jahre beantragt,werde aber im Juni mit geringerem Stellenanteil als vorher wieder einsteigen, bei uns fehlt aber immer Personal, deshalb ist das einfach
Mitglied inaktiv - 16.03.2017, 15:10