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Forum Juli Mamis 2016

Sorgerechtsverfügung...

Thema: Sorgerechtsverfügung...

Habt ihr eine? Selber verfasst oder vom Notar? Wir haben zwar eine, aber nur handschriftlich von uns verfasst. Würdet ihr trotzdem noch zum Notar gehen?

von LeRoHe am 12.10.2016, 14:06



Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Hallo! Also wir haben die beim Jugendamt machen lassen, schon vor der Geburt. Ist im Gegensatz zu einem Notar umsonst und natürlich rechtsgültig. Dass sowas handschriftlich rechtswirksam ist, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

von Rübenkind am 12.10.2016, 14:51



Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Ist handschriftlich, wenn die Form gewahrt ist sicherlich auch rechtwgültig. Wenn man das macht, sollte man sie aber auch sicher irgendwo, g.B. beim Jugendamt hinterlegen. Wir haben keine. Wenn uns was passierennsollte kommen die Kinder zu den Verwandten und da kommen allein vom Alter her nicht viel in Frage und beim Rest wird es eher darum gehen, wer sich drücken will. Da wolen wir mit einer Verfügung keinen Druck ausüben. Es ist eh sehr wahrscheinlich, dass die Kinder dann allein von der Lebenssituation plus Alter her nur zu meinem Schwager kommen könnten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.10.2016, 15:04



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Das ist das Problem... da entscheiden nämlich nicht die nächsten Verwandten sondern ein Richter. Und der kann trotz vorhandener vertrauenswürdiger Verwandten entscheiden, dass die falschen Verwandten oder eine völlig fremde Person das Sorgerecht sowie die Vermögensverwaltungetc. erhält,... da hat dann keiner irgendein Mitspracherecht. Dem möchte ich mit dieser Verfügung entgegenwirken, denn ich hab auch genug Verwandte, denen ich meine Kinder geben würde, aber halt auch welche, wo ich keinesfalls möchte, dass meine Kinder dort aufwachsen bzw ich genau weiß es geht ums Geld. Handschriftlich ist genauso gültig wie ein handgeschriebenes Testament. Aber wens amtlich ist, ist natürlich noch besser. Dass das Jugendamt das auch macht wusste ich gar nicht. Muss ich mal schauen dass wir dort einen Termin bekommen. Danke!!

von LeRoHe am 12.10.2016, 15:44



Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Wenn es geeignete Verwandtschaft gibt wird kein Richter das Kind jemand fremdes geben. Wenn ich Verwandte ausschließen wollte würde ich aber auch eine machen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.10.2016, 17:51



Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Wenn es geeignete Verwandtschaft gibt wird kein Richter das Kind jemand fremdes geben. Wenn ich Verwandte ausschließen wollte würde ich aber auch eine machen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.10.2016, 17:51



Antwort auf Beitrag von LeRoHe

Ach sooo, dachte es ging um das Sorgerecht des Vaters, wenn man nicht verheiratet ist... Welche Rolle spielen denn die Taufpaten?

von Rübenkind am 12.10.2016, 16:15



Antwort auf Beitrag von Rübenkind

Gar keine. Nich rechtsbindend. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 12.10.2016, 17:54



Antwort auf Beitrag von Rübenkind

Das dachte ich mir auch fast. Paten sollen den Täufling ja eigentlich begleiten, bis er/sie selbst eine Glaubensentscheidung treffen kann. Deshalb gibt's in der evang. Kirche die Konfirmation, zu der man "Ja, ich glaube" sagt. Ich bin aber auch bei einem meiner Patenkinder in so eine Verfügung eingetragen. ...Gott sei Dank geht's den Eltern gut und Patenkind ist auch schon 14. (als ich damals gefragt wurde, hab ich mir über die Konsequenzen im Fall der Fälle nicht wirklich Gedanken gemacht! )

von 3-Mam am 12.10.2016, 18:17