Hab da mal ne Frage...
Wir gehen morgen aufs Jugendamt und lassen die VaterschaftAnerkennung machen,mein ET ist der Mitte März.
Wie verhält sich das mit dem Sorgerecht?
Hat man dann automatisch das gemeinsame?
Oder muss man das gemeinsame sorgeRecht beantragen?
Wie sieht es süß mit alleinigen Sorgerecht?
Hat da jemand Ahnung?
von
Glückskind1983
am 17.01.2012, 21:17
Also wenn ihr die Vaterschaft anerkennen lasst habt ihr nicht auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Du hast trotzdem das alleinige Sorgerecht, ihr könnt aber morgen auf dem Jugendamt mit der Vaterschaftsanerkennung gleich auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dauert alles auch gar nicht lange und ist kein großes Ding, nur ein bisschen mehr zum Unterschreiben :)
von
Zwergmase
am 17.01.2012, 21:23
Also wir haben das mit der Vaterschaftsanerkenung auch gemacht das gemeinsame Sorgerechtv hat man dan nicht wir mussten noch eine Sorgerechtsvereinbarung machen. das sagen die dir aber du bist nämlich ngesetzlich verpflichtet einh Beratungsgespräch über dich ergehen zu lassen.
Viel Spass!
von
jan2012
am 17.01.2012, 21:23
Okay....danke erstmal.....dann ist es förderlich vor der Geburt zu machen.....danke
von
Glückskind1983
am 17.01.2012, 21:25
Ja, kannst du alles gut vor der Geburt machen, haben wir auch und das Beratungsgespräch war be uns auch kein großes Ding, die hat uns halt ein bisschen was dazu erzählt. Ne Stunde später waren wir mit allen Papieren schon wieder auf dem weg nach Hause.
von
Zwergmase
am 17.01.2012, 21:29