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Sorgerecht

Thema: Sorgerecht

hallo liebe märzmamis ich hab mal wieder eine frage wegen dem Sorgerecht dieses mal.. also ich und mein freund sind erst kurz zusammen seit diesem Februar und nicht verheiratet da es in letzter zeit zu Streitereien kam hab ich mir überlegt ob nicht nur ich das alleinige Sorgerecht bekomme jetzt hat er mir angedroht das er dann das alleinige Sorgerecht beantragen will da ich nicht ein geteiltes Sorgerecht haben möchte (zuviele Nachteile meiner Meinung) kann er dies einfach machen? und mich zwingen das ich zu dem gemeinsamen Sorgerecht zustimme? MfG Mama2015

von Mama2015 am 28.11.2014, 16:35



Antwort auf Beitrag von Mama2015

hey, ich glaub, das geht heutzutage nicht so einfach. wenn du keine gründe anführen kannst, warum ein gemeinsames sorgerecht dem kindswohl schadet,wird das schwer. ich hatte mich auch mal informiert. inzwischen sind wir ja getrennt und er kriegt sicher kein Sorgerecht.hätte aber auch Gründe auf Lager,die dagegen sprechen. das alleinige kann er beantragen.kriegt er aber ganz sicher nicht durch. es sei denn, du trinkst und schlägst das Kind o.ä. lg

von Marta81 am 28.11.2014, 16:51



Antwort auf Beitrag von Marta81

naja er ist halt öfter auf Montage und kifft halt öfters was mich stört und in unserer Beziehung darf ich nichts mit entscheiden obwohl es mich auch betrifft aber ihm ist das egal Hauptsache er hat seinen willen

von Mama2015 am 28.11.2014, 16:58



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Da ihr nicht verheiratet seid hast du ja das alleinige Sorgerecht und man kann ja schlecht jmd zwingen etwas zu tun was er nicht möchte. Er kann dies zwar probieren das Sorgerecht zu bekommen, aber in diesem Fall wird an erster Stelle zuerst immer an das Wohl des Kindes gedacht und dies ist meist immer sicher bei der Mutter am besten. Es sei denn der Vater kann gravierende Gründe aufzeigen, die darauf schließen lassen das das Kindswohl bei der Mutter gefährdet ist. Aber zwingen kann er dich definitiv nicht.

von Veuve Noire am 28.11.2014, 16:57



Antwort auf Beitrag von Veuve Noire

ok aber ich werde ja erst im märz (hoffentlich vor der Geburt) 18 und er ist ja volljährig

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:01



Antwort auf Beitrag von Mama2015

kann er es da trotzdem irgendwie einklagen?

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:01



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Im Normalfall kann er es, wenn ihr nicht verhairatet seit und du nicht zustimmst ,auch nicht bekommen .Allerdings habe ich schon Pferde kotzen sehen .Das beste ist eigentlich sich Rat auf dem zuständigen Jugendamt wo Sorgerecht geklärt wird zu holen ,da bist du auf der sicheren Seite und hast Gewissheit.(habe ich jetzt wegen meinen großen Sohn gemacht und die haben mir viele Tips gegeben )

von munito am 28.11.2014, 17:03



Antwort auf Beitrag von Mama2015

ok

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:06



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Wenn du noch nicht volljährig bist, dann bekommt dein Freund wohl das alleinige Sorgerecht, so blöd wie das wohl klingt. Wärst du allein oder er noch nicht volljährig dann ware der Vormund das Jugendamt bis zu seinen 18. Lebensjahr.

von Veuve Noire am 28.11.2014, 17:07



Antwort auf Beitrag von Veuve Noire

Meinte deinem 18. Lebensjahr.

von Veuve Noire am 28.11.2014, 17:08



Antwort auf Beitrag von Mama2015

also ich werde ja mitte märz 18 der kleine soll ende märz kommen

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:08



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Wäre dann leider dennoch so. Informieren dich da am besten mal beim Jugendamt, wie man das am besten umgehen könnte. Denn wäre ja blöd wenn ihr euch dann irgendwann vllt doch trennt, er dann das Sorgerecht hat und du nicht. Das Jugendamt hat da gewiss mehr Erfahrung und vllt hast du Glück und während der kurzen Zeit über nimmt dann doch das Amt den Vormund.

von Veuve Noire am 28.11.2014, 17:12



Antwort auf Beitrag von Mama2015

ok dann hoffe ich mal das der kleine erst nach meinem 18. Geburtstag zur welt kommt

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:10



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Also ich kann dir aus ganz aktuellem Anlass aus eigener Erfahrung im Familienkreis sagen, das du zwar das alleinige beantragen kannst, wenn er aber das gemeinsame Sorgerecht möchte stehen deine Chancen schlecht. Es wird immer auch der Vater mit einbezogen, da kannstdu dich sträuben wie du willst. Der einzige Grund wäre, dass er das Kind schlägt, misshandelt oder Drogen nimmt. Ist ihm nix Beweislich vorzulegen, bekommt er seinen Anteil auf jeden Fall. Auch eine Montagarbeit schützt davor nicht. Man kann sich eine Vollmacht ausstellen lassen dass im Falle eines Falles wenn er nicht da ist, du die Entscheidungen triffst. Ebenfalls ist es aussichtslos das er das alleinige Sorgerecht bekommt, davor brauchst du dich nicht fürchten. Ich hoffe es konnten dir deine Fragen beantwortet werden.

von Manaki am 28.11.2014, 17:15



Antwort auf Beitrag von Manaki

er nimmt halt Drogen (Marihuana) und das verkauft er ja auch meistens

von Mama2015 am 28.11.2014, 17:36



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Wenn du ihm das nachweisen kannst, stehen deine Chancen für das alleinige Sorgerecht damit nicht schlecht!ist halt die Frage, ob ihr zusammen bleiben wollt, oder ihr euch eh trennt. Solltet ihr zusammen bleiben und wohnen, würde das Jugendamt sicher hellhörig werden, solange kind u du in dem Haushalt sind. Wohnst du alleine spielt es keine Rolle u du könntest das eben so angeben wie es ist u es würde geprüft werden. Weil ja sonst jeder jeden beschuldigen könnte um alleiniges zu erhalten. Schwierige Situation. Ich würde mich wie schon erwähnt vom Jugendamt beraten lassen, solltest aber immer im Hinterkopf haben was es f dich f Auswirkungen hat wenn du das m den Drogen erzählst solange ihr zusammen wohnt u ein paar seid

von Manaki am 28.11.2014, 17:55



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Oh jeh also so lange du nicht 18 bist bekommt er des sorgerecht und das Jugendamt den vormund dafür. Wobei ich mir überlegen würde, ob ich wirklich jemanden zusammen bleiben und sein will, wenn er zum einen drogen verkauft ubd zum anderen noch selbst nimmt. :/ so was ist einfach nur unverantwortlich gegenüber eurem Kind. Und bei sowas würd ich ganz vorsichtig sein - da kannst schneller mit drinnen hängen wie du denkst. Hab damals auf neugeborenen Station gearbeitet und bei sowas hat des Jugendamt die babys schneller unter obhut wie den eltern lieb ist. :(

von Kira0815 am 28.11.2014, 18:06



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Ihr seit nicht verheiratet Also hast du das alleinige Sorgerecht Ausser du trägst in als Kindsvater ein ( auch beim Jugendamt) dann ist geteiltest Sorgerecht

von bock1992 am 28.11.2014, 18:49



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Du bist noch nicht volljährig dann vereinbare einen Termin beim Jugendamt /weiss nicht wie dein Verhältnis zu deinen Eltern ist aber die können auch das Sorgerecht über nehmen so lang du noch keine 18 bist aber das muss man mit dem Jugendamt klären. SAG der Sachbearbeiter in dann alles auch wegen deinem Freund Alles gute

von bock1992 am 28.11.2014, 18:53



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Also: mein Freund und ich haben gerade vor ein paar Tagen die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gemacht. Da wurde gesagt, dass man normalerweise bei nicht-verheirateten nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht bekommt, sondern erst mal die Mutter. DU musst auch einstimmen, wenn er sich als Vater anerkennen lassen möchte. Ich würde an deiner Stelle erst mal warten bis das Kind da ist und dann schauen wie er sich verhält und ihn erst mal nicht als Vater eintragen lassen wenn er so Drohungen macht. Da du nicht volljährig bist kannst du eine Vormundschaft durch das Jugendamt bzw deine Eltern bekommen. Lass dich vor allem beraten. Keiner ist ihr Fachfrau. Es gibt so viele unabhängige Stellen wie zB pro Familia oder die Caritas, die dich beraten. Das solltest du unbedingt mache, um wirklich alle deine Rechte zu kennen.

von Alexa511 am 28.11.2014, 20:00



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Grundsätzlich hast du ja nach der geburt das alleinige Sorgerecht sofern du vorher nichts anderes in die Wege leitest. Der Vater kann seinem Teil des Sorgerechts dann aber einklagen. Was heute nur noch dann problematisch ist wenn er gewalttätig wäre oder drogen nimmt etc. Jeder andere bekommt das recht sofort. Und das ist gut so. Du solltest an dein Kind denken nicht nur an dich. Ihr bleibt Eltern ein Leben lang egal ob zusammen oder nicht. Oder überleg dir mal wenn dir was zustößt, dann muss das Kind erstmal zu Pflegeeltern bis entschieden ist zu wem es kommt. Schlimm in dieser eh schon schlimmen Situation für Ein Kind finde ich...Wenn dein Freund halbes Sorgerecht hat kommt das Kind sofort zu ihm. War nur ein Beispiel aber ich denke die gemeinsame Verantwortung für den Wurm habt ihr ab jetzt sowieso für immer also macht das beste draus!

von j2410 am 28.11.2014, 20:02



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Hi du, also erstmal: er kann dich zu nichts zwingen. Wenn du ihm das gemeinsame Sorgerecht übertragen möchtest ist das deine Sache. Ja er kann sich das nach der Geburt einklagen ABER das muss er erstmal tun .. wenn er wirklich nachher soviel interesse hat das er das Sorgerecht einklagt dann hat er es sich vielleicht auch "verdient". Die Aussage Eltern seid ihr nun mal ab jetzt zusammen, ist .. entschuldigung .. bullshit! Na klar vor dem Gesetzgeber ist er der Erzeuger und der Vater .. aber du sagst selbst es kriselt jetzt schon .. was ist wenn ihr euch trennt und er dann kein Interesse mehr hat? Dann musst du ihm wegen des gemeinsamen Sorgerechts für jeden Mist hinterher laufen. Super ätzend! Eltern zusammen sein kann man nur wenn man auch soweit miteinander reden kann, dass Absprachen getroffen und eingehalten werden. Ich denke auch, dass dir das Jugendamt am besten weiter helfen kann! Sie können dich beraten, welche Rechte du hast, was sie für Hilfen für dich im Angebot haben und was ggf. auch die Rechte und Pflichten deines Partners sind. Ich finde es wichtig das du auch ganz klar schilderst das er versucht dich zu erpressen (dann hol ich mir das alleinige Sorgerecht) und unter Druck setzt damit du tust was er will. Das mit dem Kiffen würde ich nicht erzählen. Drogen im Kindesumfeld sieht das JA gar nicht gerne Ich wünsche dir alles Gute und bleib Stark!

von Jenny-AC am 28.11.2014, 21:44



Antwort auf Beitrag von Mama2015

Hi, aus eigener Erfahrung kann ich dir nur Raten das alleinige Sorgerecht zu behalten. Wenn du schlau bist gibdt du deinem Kind erstmal deinen Familiennamen. Erkundige dich gut beim Jugendamt......sonst kannst du irgendwann etwas bereuen. Viel Glück

von Matta80 am 28.11.2014, 22:03



Antwort auf Beitrag von Mama2015

also ich hab gerade eh mit einer anwältin in sachen familienrecht zutun wegen meinem grossen sohn. Mir wurde 2012 gesagt Väter haben das Recht das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten und jedes Gericht wird dem zustimmen blaaaah! Meine Anwältin sagte mir dass das so nicht richtig ist ! Es gibt die Möglichkeit das Väter das gemeinsame Sorgerecht einklagen können aber es nicht zwingend aucxh zugesprochen wird. Das ist immer von Fall zu Fall unterschiedlich! Das alleinige Sorgerecht bekommt er erst dann wenn bei dir eine absolute Kindeswohlgefährdung nach gewiesen wird. So einfach ist das nicht ! Mein Ex kommt derzeit damit auch nicht durch. Lass dich nich unter Druck setzen ! Ansonten lohnt sich wirklich ein Termin bei einem Anwalt für Familienrecht.

von JosiMarlin2015 am 28.11.2014, 22:14