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Sorgerecht

Thema: Sorgerecht

Hallo, ich hab mal ne Frage zur Vaterschaft.Vaterschaftserklärung find ich ja gut und wichtig. Aber muss dazu gleich auch eine Sorgerechtserklärung gemacht werden?und wie würde die am besten ausfallen,sodass ich das kind auf alle fälle im falle einer trennung behalten kann? ich gehe davon um gottes willen nicht aus,aber ein fehler da geht gar nicht!!

von sunkid am 12.04.2012, 17:37



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Huhu... ich schleich mich mal aus dem Juli-Bus rein. Die Sorgerechterklärung musst du natürlich nicht machen, sondern du kannst das Sorgerecht ja auch alleine behalten. Wir haben jetzt am Montag einen Termin beim Jugendamt um uns das Sorgerecht zu teilen. Und so kann unser Baby schon gleich seinen Nachnamen bekommen. Hoffe ich konnte helfen :-) VG

von tausl79 am 12.04.2012, 17:51



Antwort auf Beitrag von sunkid

Nein, musst du nicht machen. Du hast das alleinige Sorgerecht und dazu kann ich auch nur raten. Den Nachnamen kann das Kind so oder so vom Partner annehmen, wenn ihr das wollt...ist aber auch nicht wichtig finde ich, gerade im Falle einer Trennung ist es eh besser, wenn es mit Nachnamen so heißt wie du. Dein Kind weg nehmen kann dir ohnehin nicht so schnell jemand. Jedoch hast du bei geteiltem Sorgerecht erstmal alles offen und musst dann vor Gericht streiten und wenn dann der Vater die besseren Karten hat (heißt bessere Lebensumstände, bessere Betreuung also wenn ihr beide arbeitet, gewohnte Umgebung etc.), dann bleibt das Kind beim Vater. Wenn man nicht verheiratet ist (da kann man das ja eh nicht ändern), würde ich niemals das Sorgerecht freiwillig zum teil hergeben...es hat keinerlei Vorteile. Für die Mutter sowieso nicht und für das Kind nur, wenn die Mutter nicht fähig ist ihr Kind groß zu ziehen...was ich hier von keiner denke. Das sind im Trennungsfall Dinge, die Eltern und Kinder durch die Streitigkeiten nur belasten, den Alltag erschweren etc. Lässt sich durchs alleinige Sorgerecht gleich von Anfang an vermeiden. Lg

Mitglied inaktiv - 12.04.2012, 18:00



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komme auch aus dem juli-bus.... eine mutter hat nach der geburt automatisch dass sorgerecht, sofern kein sorgerecht "abgetreten" wurde, also dass du unterschreibst beim jugendamt dass dein freund das halbe sorgerecht bekommt..... bei mir war es so: meine tochter, hat nach der geburt meinen nachnamen bekommen und ich habe dass alleinige sorgerecht behalten, vom erzeuger war ich da schon getrennt....die vaterschaftsanerkennung haben wir nach der geburt beim standesamt mitgemacht als wir die geburtsurkunde abholten! mein sohn, hat nach der geburt auch meinen nachnamen bekommen und dass sorgerecht habe ich behalten alleine....die vaterschaftsanerkennung haben wir nach der geburt von unserem sohn gemacht, mit dem vater war ich zusammen und wir wollten 1 jahr später heiraten (was wir auch getan haben)..... ich hatte dass sorgerecht bis zur eheschließung alleine gehabt, mein mann hat sich dafür entschieden meinen nachnamen zu haben.... hätte ich seinen nachnamen angenommen so hätte unser sohn bei der eheschließung automatisch den nachnamen des vaters bekommen..... naja, mein mann hat meinen nachnamen antgenommen und mit der eheschließung hat mein mann dass geteilte sorgerecht für unseren sohn bekommen.... falls wir uns trennen würden, würde unser sohn bei mir bleiben, ein kind bleibt eigentlich immer bei der mutter auser es geht ihm bei der mutter nicht gut d.h. wenn dass kind bei der mutter gefährdet wäre dann hätte der vater des kindes gute chancen darauf dass kind zu bekommen......aber dass würde dann auch erstmal richtig gründlich geprüft werden..... wenn der vater dass geteilte sorgerecht hat dann braucht man für ausweise oder sparbucheröffnungen, kindergarten und schulanmeldung immer die unterschrift vom vater und von der mutter.....auch wenn man getrennt ist...... bei meiner tochter muss ich nur zum jugendamt gehen und ein schreiben holen, dass ich dass alleinige sorgerecht für sie habe und gut ist und bei meinem sohn muss mein mann immer mit unterschreiben weil er ja auch für ihn mit sorgeberechtigt ist.... lg jasmin

von Loona85 am 12.04.2012, 18:01



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Also das mit dem, sie bleiben eigentlich bei der Mutter ist heutzutage wirklich nur noch so, wenn die Mutter auch die Hauptbetreuungsperson ist. Es muss keine Vernachlässigung mehr vorliegen oder ähnliches. Wenn der Vater mehr daheim ist, Mutter mehr arbeitet, hat Vater schon gute Chancen die Kinder zu behalten. Ein typischer Fall in der heutigen Zeit ist auch, Mutter zieht aus dem gemeinsamen Haus aus und zieht weiter weg und Kinder müssten ihr gewohntes Umfeld verlassen...auch da, Kinder bleiben beim Vater. Da hier oft der Verdacht geweckt wird, dass die Mutter weiter weg zieht um den Kontakt zu vereiteln etc. Das ist heutzutage nicht so wie früher, es gilt gleiches Recht für alle und das Wohl der Kinder sollte vor allem gehen. Tut es aber auch vor Gericht in der Realität natürlich nicht. Denn auch wenn der Vater sich nicht kümmert, nie zahlt, alles mögliche verweigert, hat man zwar Chancen auf den jeweiligen Teil des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge etc.), aber das alleinige bekommt man trotzdem noch lange nicht, denn er könnte ja irgendwann anfangen sich zu kümmern. Was die Grundschule angeht, da braucht nur einer unterschreiben, erst wenn es auf weiterführende Schulen geht, braucht man beide. Lg

Mitglied inaktiv - 12.04.2012, 18:17



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hast ne pn :-)

von Loona85 am 12.04.2012, 19:11



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Hast auch eine. :-)

Mitglied inaktiv - 12.04.2012, 20:25



Antwort auf Beitrag von sunkid

ja danke! wie gehts dir?hasts ja bald geschafft ich möchte nicht, dass es seinen Nachnamen hat. weil seine 2 Kinder aus erster Ehe(geschieden..) tragen schon seinen.und genug ist genug

von sunkid am 12.04.2012, 18:05



Antwort auf Beitrag von sunkid

Hm, für uns war von Anfang an klar, dass wir uns das Sorgerecht teilen. Somit kann mein Freund auch für unseren Sohn einen Pass beantragen oder die Ummeldung machen, wenn wir umziehen. Ich trete hier jetzt wahrscheinlich in ein Minenfeld, aber ich finde, Väter sollten die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Mütter (abgesehen natürlich von den Fällen, in denen sich der Erzeuger frühzeitig aus dem Staub macht oder anderweitig nicht zu gebrauchen ist). Aber wenn man eine intakte Beziehung führt, ist es auch ein Gebot der Fairness, sich das Sorgerecht mit dem Vater zu teilen (meine Meinung). Mein Freund ist ein sehr aktiver Vater, und wir haben uns beim ersten Kind die Elternzeit 50:50 aufgeteilt (7 Monate ich, 7 Monate er). Dasselbe werden wir auch beim zweiten machen. Von daher ist es keine Frage, dass er auch das Sorgerecht hat und auch beim zweiten wieder bekommt. Und jetzt schon über den Trennungsfall nachzudenken, ist auch ein bißchen hart (abgesehen von den Beispielen oben). Denkt man beim Heiraten auch gleich wieder an die Scheidung? Ein Kind ist für mich nämlich eine mindestens eben so starke Bindung. Wenn zwei Menschen vernünftig miteinander umgehen -was die wenigsten im Trennungsfall können, wie ich aus eigener Erfahrung weiß- dann kann man sich auc mit gemeinsamem Sorgerecht trennen.

von blubb12 am 13.04.2012, 09:24