März Mamis

Forum März Mamis 2016

Schwanger in Elternzeit...

Thema: Schwanger in Elternzeit...

Hallo Mädels, ist hier noch jmd schwanger in der Elternzeit? Eigentlich wollte ich ab August wieder halbzeit arbeiten gehen. In meiner letzten SS habe ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich gehe stark davon aus das ich es diesmal wieder bekomme. aber das wird alles ganz schön knapp. Ich hab auch schiss was die Kollegen wohl sagen wenn ich kurz vor knapp sagen muss dass ich doch nicht wieder komme... Und mit dem Geld? Bekomme ich mein volles Gehlt von vor der SS oder das Gehalt von der halben Stelle? Ist jmd in einer ähnlichen Situation? Ouh man ich hoffe das regelt sich alles und ich verärgere auf Arbeit niemanden...

von jules34 am 16.07.2015, 12:25



Antwort auf Beitrag von jules34

hier ich mein Sohn wurde am 24.11.2014 geboren. bis zum 24.11.2016 bin ich in Elternzeit. Das Elterngeld habe ich auch gesplittet auf 2 Jahre hab auch schon überlegt wie das ist dann. diese Erklärung hab ich im Netz gefunden http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-es-sich-wenn-ich-waehrend-der-Elternzeit-wieder-schwanger-werde_105024.htm

von anja-celine am 16.07.2015, 12:41



Antwort auf Beitrag von jules34

Bei mir wird es wohl so sein dass ich die jetzige Elternzeit zum 08.02 wegen Muterschutz beende. dann in Mutterschutz geh und dann wieder 2 Jahre daheim bleibe Das Elterngeld so sagte man mir von der Elterngeldstelle mal wird berechnet aufgrund der letzten 12 Monate. also von März 2016 bis März 2015. Elterngeldbezug ist bis November 2015. Also werden die Monate November bis März mit 0 berechnet und die anderen Monate wird mein Nettogehalt vor der SS ( wo ich im Beschäftigungsverbot war) berechnet. Oh man... ich kann das leider echt schlecht erklären. hoffe du verstehst mich trotzdem

von anja-celine am 16.07.2015, 12:45



Antwort auf Beitrag von jules34

Ich befinde mich seit Juni 2013 in meiner dreijährigen Elternzeit. Das Geld habe ich auf zwei Jahre splitten lassen. Ist aber für die Berechnung nicht relevant. Das Elterngeld wird anhand der Einkünfte der letzten zwölf Monate berechnet. Da ich hier keine Einkünfte hatte, bekomme ich das Mindestelterngeld von 300€ pro Monat für ein Jahr. Dies kann ich aber auch wieder auf zwei Jahre splitten lassen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das erhaltene Elterngeld (innerhalb der zwölf Monate vor der Geburt) in der Berechnung des neuen Elterngeldes berücksichtigt wird. Kann mich aber auch täuschen. Dieser Behördenkram - was da wieder alles auf uns zukommt GLG

von Cala2804 am 16.07.2015, 13:11



Antwort auf Beitrag von jules34

Puh, aber wie das bei Dir sein wird? Also, wenn Du wieder ein Beschäftigungsverbot hast, dann müsstest Du ja wieder Deinen Lohn erhalten. Kann Dir aber nicht sagen ob von der Vollzeit oder Teilzeit. Hmm, ich hoffe hier kann Dir jemand weiterhelfen. Ich habe selber grad ein bisschen in dem Expertenforum Recht gelesen. Sehr interessant.

von Cala2804 am 16.07.2015, 13:36



Antwort auf Beitrag von jules34

Ich beende meine Elternzeit vorzeitig... genau am Tag bevor mein Mutterschutz losgeht. Somit bekomme ich dann wieder für 14 Wochen mein volles Gehalt. Das Elterngeld berechnet sich dann wie das jetzige aber ich bekomme noch einen Bonus oben drauf weil ich dann 2 Kinder unter 2 habe... wenn man ein Berufsverbot bekommt dann bekommt man sein volles Gehalt außer man hat für nach der Elternzeit eine halbe Stelle beantragt und bekommen dann minimiert sich das Geld...

von macori4 am 16.07.2015, 14:10



Antwort auf Beitrag von jules34

Man sagte mir ich bekomme nicht das selbe Elterngeld. Dafür hatten die Kinder 12 Monate auseinander sein müssten. Jeden weiteren Monat den sie auseinander sind minimiert das Elterngeld. Bei uns werden es fast 16 sein Aber da sagt jeder was anderes. Ich schreib die ElterngeldStelle die Tage nochmal an

von anja-celine am 16.07.2015, 14:29



Antwort auf Beitrag von jules34

Wisst ihr wann man schriftlich die aktuelle Elternzeit beenden muss?

von anja-celine am 16.07.2015, 18:13



Antwort auf Beitrag von jules34

Huhu Hier ich! Bin ss und war bis Juni in ez! Hab bv bekommen. Wenn du deine std schon schriftlich reduziert hast Bekommst du für halbtags! Wenn nicht dann ganz...! Ist bei mir so! Geld für die ez bekomme ich nur von Juli bis okt.angerechnet! Ich weiß nicht viel :/ ist halt so. Sonst noch fragen? Du bekommst da Jahr vorher nicht angerechnet da deine Kids mehr wie 12 mmo.auseinander sind!

von phoebe87 am 16.07.2015, 22:00



Antwort auf Beitrag von jules34

Ich muss vielleicht noch dazu sagen das meine beiden tatsächlich nur 12 Monate auseinander sein werden...

von macori4 am 16.07.2015, 23:17