Wir sind nicht verheiratet und haben vor der Geburt eine vaterschaftsanerkennung sowie das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.
Das Kind soll den Nachnamen von meinem Partner tragen.
Jetzt hat das Standesamt uns angeschrieben das die namenserklärung sowie die Unterlagen für das gemeinsame Sorgerecht fehlen.
Was genau wollen die? Und warum müssen wir gemeinsam da hin?
Kennt sich da jemand aus?
von
s@bine
am 03.09.2018, 21:05
Hi
Wir mussten im Standesamt jeweils eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung, sowie des gemeinsamen Sorgerechtes mit angeben, um die Geburtsurkunden ausstellen zu lassen.
Lg Nadine
von
nadine1983
am 04.09.2018, 04:38
Im Gegensatz zu verheirateten Paaren war es bei uns im Krankenhaus auch so, dass wir - als unverheiratete Eltern - die Unterlagen für die Geburtsurkunde nicht über den Service im Krankenhaus an das Standesamt weiterleiten konnten. Bei der Namenserklärung ist es wohl beim 1. Kind zwingend erforderlich, dass beide Eltern beim Standesamt antanzen und Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung im Gepäck haben. Ich fands auch nervig und aufwändig in der Woche nach der Geburt, aber was soll man machen...
von
frollein192
am 04.09.2018, 13:00
Es hat sich geklärt. Mein Freund hat die Sachen bei der Anmeldung im Krankenhaus nicht abgegeben.
Ich könnte das heute aber per Mail schicken.
Wir müssen zum Glück nicht persönlich hin..
von
s@bine
am 05.09.2018, 00:17