Hallo
Zur Zeit beschäftigt uns die Frage ob ich trotz bestehender Elternzeit das Anrecht auf Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und den Teil vom Arbeitgeber habe?Im Internet konnte ich nicht wirklich was finden und hab gedacht vielleicht weiß jemand von euch bescheid.Wollte nicht bei der Krankenkasse anrufen und fragen komm mir da etwas komisch bei vor.Vielen Dank im Voraus.
Schönen Abend euch
von
3teswunder2019
am 24.10.2019, 22:07
Das würd ich echt mal direkt bei der Kasse nachfragen. Ist ja ne völlig legitime Frage. Wobei mei e Erfahrung ist das die Mitarbeiter der KK nicht besonders kompetent sind bei sowas.
Aber ich meine du kannst immer nur eins von beiden gleichzeitig beziehen.
von
Mrs_Capuccina
am 25.10.2019, 02:01
Soweit ich weiß muss die Elternzeit dann erst unterbrochen werden zum Mutterschutz.
Aber ließ Mal hier:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/was-passiert--wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-erneut-schwanger-werde-/124860
Ansonsten kannst du auch bei der Elterngeldstelle oder z.B bei kirchlichen Trägern wegen einer Beratung fragen, die helfen auch oft beim Ausfüllen der Formulare...
von
wunschbauchzwerg
am 25.10.2019, 04:24
Das ist hier bei Frau Bader eine oft gestellte Frage.
Tatsächlich wird die elternzeit einfach einen Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes beendet. Das darf der AG auch nicht ablehnen.
von
Inena
am 25.10.2019, 07:05
Ich habe bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit schriftlich beendet /gekündigt und geschrieben das ich im Anschluss in den Mutterschutz gehe.
Bei der Krankenkasse habe ich einfach den Wisch vom Frauenarzt eingreicht. Hat alles ohne Probleme funktioniert
von
0815Mama
am 25.10.2019, 07:56
Kündigt man das dann auf einen tag vor mutterschutz und dann geht man ja in mutterschutz oder?und man schreibt dann einfach das man die elternzeit vorzeitig beendet und dann in mutterschutz geht?und in welcher ssw hast du das gemacht und wusste dein Arbeitgeber von der neuen Schwangerschaft?und sorry für die vielen fragen
von
3teswunder2019
am 25.10.2019, 08:17
Ich hab zum Beispiel die Elternzeit für den 24.1 gekündigt um am 25.1 im Mutterschutz zu gehen. Hatte da einen Vordruck im Internet gefunden.
Bei meinen Frauenarzt hab ich in der 17 ssw Termin. Da lass ich mir schriftlich für den Arbeitgeber die Schwangerschaft bestätigen und werde es dann meinem Arbeitgeber mitteilen. So 3 Monate vor Mutterschutz schicke ich ihm die Kündigung zu. Kannst aber auch beides Gleichzeitig machen.
von
0815Mama
am 25.10.2019, 08:46
Hast du zufällig die seite noch im kopf?vielen dank hast mir super weiter geholfen.bin jetzt so erleichtert und kann bestimmt besser schlafen.kennt das wer vor lauter gedanken kann ich nicht schlafen obwohl ich so müde bin
von
3teswunder2019
am 25.10.2019, 14:08
Seite weiß ich nicht mehr, hab die vor 2,5 Jahren gefunden.
Hab damals meine Elternzeit unterbrochen und jetzt werde ich es wieder tun
Freud mich wenn ich dir weiterhelfen konnte
Das mit den Gedanken kreisen kenne ich. Finde es immer ganz schlimm wenn ich nicht einschlafen kann.
von
0815Mama
am 25.10.2019, 21:25