Hallo,
kann mir vielleicht jemand helfen?
Ich hatte ET am 18.10. unsere Zwillinge sind am 10.09. aber bei 34+4 geboren.
Wie sieht da mein Mutterschutz aus? Sechs Wochen vor ET und zwölf Wochen nach ET(wg. Zwillingen) und dann noch die fünf Wochen die sie zu früh waren oder? Kennt sich da jemand aus?
Der Steuerberater von meiner Chefin bekommt das überhaupt nicht hin. Er muss ja auf der Bescheinigung für das Elterngeld die Mutterschutzfrist eintragen. Er hat das jetzt schon zweimal falsch gemacht und ich muss dringend den Bescheid für das Elterngeld bekommen dass wir unseren Kredit fürs Haus endlich bekommen. Ahhh ich könnt grad echt.......
von
Svenilein86
am 27.10.2016, 19:46
Die bei der Krankenkasse kennen sich gut aus und von denen bekommst du doch auch den Bescheid fürs MuSchu Geld. Darauf müsste der korrekte Zeitraum stehen.
Aus Laiensicht würde ich sagen, so wie du rechnest, hört sich für mich richtig an nach § 6 Mutterschutzgesetz.
von
Kashmir80
am 27.10.2016, 20:56
Ich arbeite in einem Steuerbüro...im Falle einer vorzeitigen Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt in jedem
Fall entsprechend um den verlorenen Fristanteil der Schutzfrist vor der Entbindung."
Ansonsten bekommst du doch den Bescheid nach Abgabe der Geburtsurkunde bei der Kk. Da steht ja auch Beginn und Ende der Bezugszeit drauf....
von
Nini11
am 27.10.2016, 22:20
Ja die haben die fünf Wochen aber vorher drangehängt. Also vom 30.7.-10.01.17. Beginn ist doch aber immer der 06.09.16, oder?
Ich ruf da morgen mal an. Danke Euch für eure Hilfe.
von
Svenilein86
am 28.10.2016, 02:00