Juni Mamis

Forum Juni Mamis 2016

Mutterschutz

Thema: Mutterschutz

Hallo zusammen, Eigentlich dachte ich nachdem ich mich mit meinem Fa deshalb per tel unterhalten habe, dies sich jetzt erledigt hat.Leider war dem nicht so. Folgendes: Da ich geringfügig beschäftigt bin, momentan in BV, plus Ehrenamtspauschale bekomme, komme ich über die 390€ im Monat netto. Ich muss meinen Antrag beim Bundesversicherungsamt ( Max 210€ bei geringfügige Beschäftigung)stellen und einen Antrag beim AG für den Arbeitgeberzuschuss. So, dazu muss ich eine Bescheinigung über den mutmaßlichen ET zufügen( zu dem Arbeitgeberteil). Ich habe bei meinem FA nachgefragt und mir wurde gesagt, dass dieser 5€ (laut net kostet das aber nichts, habe das angesprochen, aber auch keine Nerven gehabt, zur Diskussion)kostet und ich zum nächsten termin( war schon) mitnehmen kann. Ich habe explizit Bescheinigung über den mutmaßlichen ET gesagt und was ich damit will. Tja vor Ort dann, wollten die mir eine Bescheinigung über die Schwangerschaft... Was man halt am Anfang beim AG abgibt mitgeben. Da ich per net gesehen habe, wie der auszusehen hat, habe ich da diskutiert mit denen.... Letzten Endes habe ich diese nicht mitbekommen. Wann bekomme ich denn diese Bescheinigung vom FA? 32 oder 33SSW? 11.05. würde mein Mutterschutz beginnen. Danke schon einmal

von Moggele81 am 12.04.2016, 10:23



Antwort auf Beitrag von Moggele81

Sorry doppelt:(

von Moggele81 am 12.04.2016, 10:24



Antwort auf Beitrag von Moggele81

Hmmm, also, ich habe für die Bescheinigung der SS nichts bezahlt. Und ich denke, für die Bescheinigung zum mutmaßlichen ET werde ich auch nichts zahlen. In meiner vorigen SS habe ich für die Bescheinigung allerdings auch 5 Euro gezahlt. Vlt ist das von Arzt zu Art unterschiedlich? Hab nämlich den Arzt gewechselt (aber nicht wegen der 5 Euro ) Ich habe am Donnerstag Termin, und frage nach der Bescheinigung. Mein MuSchu beginnt am 28.4. Bin aber schon im BV. Frag doch mal bei der KK nach ob das Ausstellen der Bescheinigung eine IGEL Leistung ist ... Käme mir komisch vor. Ich denke, das sind zusätzliche Einnahmequellen. Meine vorige FÄ war sehr auf das Geld bedacht!!!!! Mein jetziger ist Arzt aus Leidenschaft!!! LG Silke

von SiSiLi am 12.04.2016, 10:34



Antwort auf Beitrag von Moggele81

Die Bescheinigung am Anfang kostet Geld (5-8€), dass dir der AG aber erstatten muss. Die Bescheinigung zum Mutterschutz, mit der man auch das Muschu-Geld beantragt, kostet nichts. Früher gab es die erst zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich glaube 7 Wochen vor ET), inzwischen gibt's da keine Zeitvorgabe mehr (laut der Damen bei meinem FA).

von NAG-Hasi am 12.04.2016, 19:09



Antwort auf Beitrag von Moggele81

Huhu, Ich kenne auch noch die 7 Wochen Regelung, habe aber auch gehört, dass es die nicht mehr gibt. Und die Bescheinigung eher ausgestellt werden kann. Habe sie auch noch nicht. Reicht für mich aber auch später... Hast du eine Hebamme? Die stellen die Bescheinigung auch aus. Vielleicht ist es auf diesem Wege einfacher, diese eher zu bekommen. Lg Gudrun

von EllaMuri am 12.04.2016, 19:55