Hallo ihr lieben.
Ich bin jetzt 20+3 ssw. Gehe ab 23.7 in den Mutterschutz. Der geht dann voraussichtlich bis 28.10.15. Entbindung ist der 3.9.15
Leider wird es ein Kaiserschnitt da verkürzt sich doch der Mutterschutz oder?
von
lillyfee0611
am 19.04.2015, 08:45
nein, warum sollte er?
ich hatte letztes jahr ja auch einen ks, ungeplant. habe dann nach dem ks den vollen muschu gehabt, heißt die wochen danach und auch die die man eigentlich davor hat. steht dir ja zu, das ist ein gesetz, was sollte ein ks daran ändern? ich hatte sogar noch mehr weil es ein frühchen war,
von
cantaloupe
am 19.04.2015, 09:14
Der Mutterschutz sind IMMER mindestens 14 Wochen. Wenn das Kind früher kommt als der errechnete Termin ist, werden die Tage hinten dran gehangen!
Wenn das Kind sogar mehr als 4 Wochen früher als der errechnete Termin kommt, werden zu den 14 Wochen nochmals 4 Wochen extra hinzugefügt!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.04.2015, 10:24
Antwort auf diesen Beitrag
Na es kommt 1-2 Wochen eher ist ein geplanter Kaiserschnitt. Da die zwei vorher auch schon einer waren
von
lillyfee0611
am 19.04.2015, 11:23
Hallo,
Dein Mutterschutz beträgt 6 Wochen vor dem Geburtstermin (ist bei dir ja nun planbar) und 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten (4 Wochen und mehr vor dem ET) verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen.
Du hast keine Nachteile durch eine Entbindung in z. B. Der 38. Woche. Die “verlorene Zeit“ wird hinten dran gehängt. Bei übertragenen Kindern wird diese Zeit aber nicht im Umkehrschluss abgezogen.
Kein Stress :-)
LG
von
Pünktchensmama
am 19.04.2015, 12:19