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Mutterschutgesetz

Thema: Mutterschutgesetz

dort stehen doch ganz klar Gesetze..... Schwangere dürfen Nachts nicht arbeiten und Sonn und Feiertags. Ich habe Nachts bzw Sonntags Zeitungen getragen....also fällt mein BV ganz klar darunter. Heute Mittag habe ich ne Mail bekommen, ich solle ne Krankmeldung einreichen oder das BV vom FA. Ne Krankmeldung sicher net weil ich da nur 6 Wochen bezahlt bekomme und weshalb sollte der FA ein BV geben wenn ich eh net eingesetzt werden darf? Ich verstehe den hickhack eh net, sie bekommen das Geld von der minijobzentrale ja wieder wenn sie mich nun bis zum Mutterschutz bezahlen. Hab eben nochmal die Links geschickt. Ich hoffe sie können diese nun verstehen (obwohl ich schon mal Kopien geschickt habe). Ach das Leben könnte so einfach sein......... LG vom murmelchen

von murmelchen2013 am 13.03.2013, 22:22



Antwort auf Beitrag von murmelchen2013

Huhu also, ich habe auche ein BV - (nicht zum ertsen Mal - ist ja mein drittes Kind). Ich habe mich damit auch intensiv beschäftigt. Es gibt zwei verschiedene Arten von BV --> ein gernerelles (steht im MUSCHU Gesetz) und ein individuelles (stellt der FA aus, wenn gesundheitlich etwas nicht stimmt). Du fällst ganz klar unter das generelle BV - und damit hat der FA NICHTS zu tun, da diese Richtlinien ganz klar im MUSCHU Gesetz stehen. Dafür ist dein Arbeitgeber zuständig, er MUSS Dir das BV ausstellen. Er ist auch verpflichtet, deine Schwangerschaft dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz zu melden und mit dir eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes zu machen (ein Muster gibt es im MUSCHU Gesetz). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung muss er unter anderem angeben, ob du eben SO oder nach 20 Uhr arbeiten musst. Ganz am Ende des Bogens kann er dann angeben, ob die Arbeitsbedingungen für dich als schwangere passen (was sie ja wegen der Zeiten nicht tun) oder ob er dir aufgrund von Gefährdungspotential (zb. wg der Zeiten) den Arbeitsplatz anpassen kann oder dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann (das darf er) oder ob er dir ein BV erteilt. Das ist Sache des Arbeitgebers!!!!! Wenn er dir nicht glaubt, dann schalte das Zuständige Amt für Arbetsschutz ein - die helfen dir!!!! Und außerdem hat dein AG ja keine Nachteile. Er bekommt dein Gehalt zu 100% erstattet und kann sich ne Neue einstellen.... LG, Reamaus

von reamaus am 14.03.2013, 07:11



Antwort auf Beitrag von murmelchen2013

Ich denke das Problem ist, dass es ein minijob ist und ich nicht weiß ob es da Sonderregelungen gibt. Bei minijobs bekommst du ja normalerweise kein Krankengeld und sonstiges, ist ja nicht versicherungspflichtig. Ist das dein hauptberuf oder nur en nebenjob. Musst echt mal auf em Amt für Arbeitsschutz nachfragen LG

von Sundancer am 14.03.2013, 08:20



Antwort auf Beitrag von Sundancer

bekomme ich auch 100% vom arbeitgeber wenn ich das BV vom FA ausstellen lasse?

von Sunnyybaby am 14.03.2013, 08:39