Hallo liebe Kugeln,
mal ne Frage... habe heute meine Gehaltsabrechnung für diesen Monat erhalten. Habe fast 200 € weniger bekommen!! ich dachte man bekommt während der Mutterschutzfrist 100% Lohn???
Könnt ihr mir eure Erfahrungen berichten und evtl ne seite empfehlen wo ich dies nachrechnen lassen kann oder so???
![](/icon/nr223.gif)
von
Biene_1983
am 29.08.2013, 07:59
Hu hu,
nein, dass hast du wohl mißverstanden. Die KK zahlt dir pro Tag 13 EUR und die Differenz von den 13 EUR zu den sonst täglichen Verdienst bei deinem AG zahlt jetzt noch der AG. Also wenn du 80 EUR am Tag verdient hast, kriegst du in der MUSCHU Zeit 13 von KK und 67 von AG. Na und wenn du dann beide Zahlungen erhalten hast, hast du ja 100%.
Sollte eigentlich passen.
LG
von
Ü41
am 29.08.2013, 08:35
Leider bekommen wir eben kein vollen Lohn mehr, sondern nur Ersatzsweise Geld.
Das berechnet sich aus den 13 € von der KK sowie dem AG-Zuschuss (=Differenz zu den 13 € KK Geld) für die Zeit des Mutterschutzes
Den AG-Zuschuss kannst du 3x (durchschnitt) Monatsgehalt = Summe : 90 Tage berechnen. Die daraus resultierende Differenz zu den 13€ KK-Geld ist der AG-Zuschuss den du erhalten könntest.
Hoffe ich konnte dir weiter helfen. ggf. hier ein Online-Rechner: vllt. kommt das so mit dein Daten hin?
http://www.mutterschaftsgeld.net/anspruch/online-rechner.html
Mitglied inaktiv - 29.08.2013, 08:41
So ein Quatsch, das ist ganz genau geregelt und du bekommst genauso viel wie vorher auch, ist halt nur, (wie Ü41 schon sagte) dass du einen Teil von deinem Arbeitgeber bekommst und den anderen Teil (halt diese besagten 13 EURO am Tag ) von deiner Krankenkasse.
Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten zusätzlich von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss des Arbeitgebers soll zusammen mit dem Mutterschaftsgeld den Verdienstausfall ausgleichen, der wegen des Beschäftigungsverbots eintritt. Schwangere und Mütter eines Neugeborenen sollen vor wirtschaftlichen Nachteilen bewahrt werden, die andernfalls mit den Beschäftigungsverboten verbunden wären. Die Beschäftigungsverbote sollen zu
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! keiner Verdienstminderung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen.[2] Rechtsgrundlage für den Zuschuss ist § 14 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
LG T.
von
Tannilia
am 29.08.2013, 10:55