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Mutterschaftsgeld

Thema: Mutterschaftsgeld

Hallo Mädels, ich hab da mal eine Frage zum Antrag Mutterschaftsgeld. Auf dem Antrag steht, dass ich die Lohnsteuerkarte von meinem Arbeitgeber anfordern soll und zusammen mit dem Antrag zur Krankenkasse senden soll. Aber seit 2011 gibt es doch die Papierkarte gar nicht mehr. Und mein Arbeitgeber braucht die Karte doch auch. Oder bekomm ich jetzt einen elektronischen Auszug vom Finanzamt bzw. der Gemeinde? Mit diesem Bürokratiekram steh ich echt immer auf dem Schlauch. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Vielen Dank und einen schönen, sonnigen Tag! LG, Nasti

Mitglied inaktiv - 07.03.2011, 08:41



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hey, du mussten den Ausdruck vom Januar - Dez. 2011 mit einreichen - den bekommst eigentlich automatisch mit der Januar oder Februar 2012 von deinem Arbeitgeber (also mtl. Lohnabrechnung) und davon machst du eine Kopie - da du ja das original für die Steuererklärung benötigt. LG Fabien

von Fabien am 07.03.2011, 09:02



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Hallo Nasti, also ich weiß ja nicht, ob das von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt wird und ob sich das in den letzten fünf Jahren groß geändert hat. Ich kann nur versuchen, mich zu erinnern, wie das damals in meiner ersten SS abgelaufen ist. Du kriegst meines Wissens von deinem FA frühestens 7 Wochen vorm voraussichtlichen ET eine Bescheinigung eben über den Geburtstermin und wann somit dein Mutterschutz beginnt. Auf der Rückseite ist dann was auszufüllen. Damit gehst du zur Krankenkasse, die dir ja für die 14 Wochen des Mutterschutzes 13 Euro am Tag Mutterschaftsgeld bezahlt. Soweit ich weiß, setzt sich die Krankenkasse mit deinem Arbeitsgeber in Verbindung, teilt ihm mit, wieviel du gezahlt bekommen hast und der Arbeitgeber muss das dann ja so aufstocken, dass du das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes bekommst. Dass du von deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte, die es, wie du richtig festgestellt hast, dieses Jahr so nicht mehr gibt, anfordern musst, wäre mir jetzt neu. Frag am besten nochmal bei deiner Krankenkasse nach. Aber wie gesagt, das war damals das Procedere, kann ja sein, da hat sich auch was dran geändert. LG Bianca

von Biankita am 07.03.2011, 09:03



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hallo, das Mutterschaftsgeld wird nimmer von den letzten drei Monaten sondern von den letzten 12 Monaten berechnet (deshalb dieser Ausdruck von der Lohnsteuerkarte, computerausdruck) - da das Mutterschaftsgeld in die Berechnung vom Elterngeld mit einfliesst. Mutterschaftsgeld kommt vom Arbeitgeber und Krankenkasse und Elterngeld dann von der Familienkasse. und die 8 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Entbindung sind schon 2 Monate Elterngeld und ab dem 3. Lebensmonat kommt dann das Geld von der Elternkasse. LG

von Fabien am 07.03.2011, 09:39



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Ich weiß nicht, wo du das mit den zwölf Monaten her hast, vielleicht verwechselst du das auch mit der Berechnung des Elterngeldes, jedenfalls habe ich folgende Regelung im meines Wissens immer noch gültigen Mutterschutzgesetz gefunden: § 14 MuSchG - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (1) Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 1, 2 Satz 1 bis 4 und Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung, § 29 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte oder § 13 Abs. 2, 3 haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen. Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen. Ist danach eine Berechnung nicht möglich, so ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer gleichartig Beschäftigten zu Grunde zu legen. LG Bianca

von Biankita am 07.03.2011, 12:34



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Hi Fabienne, aber bisher habe ich doch nur den Ausdruck von 2010 erhalten. Und den Ausdruck von 2011 bekomme ich doch erst 2012. Mutterschaftsgeld muss ich doch aber 7 Wochen vor der Entbindung beantragen. Oder kann ich von meinem Arbeitgeber einen Zwischenausdruck verlangen? Oder reichen eventuell auch Kopien der Gehaltsabrechnungen und machen somit den Lohnsteuerausdruck unnötig? LG.

Mitglied inaktiv - 07.03.2011, 10:31



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Hallo NastiMami, also die Steuerfachangestellte von meinem Chef hat gesagt - dass sie den Betrag von den letzten Bruttogehälter auf dem Formular was Sie von der Krankenkasse zugeschickt bekommt eintragen muss - ich soll aber sicherheitshalber die Kopien der letzten Lohnzettel mit reinlegen - da es vor 5 Jahren als ich Mutterschaftsgeld (7 Wochen vor der Entbindung meines Sohnes) beantragen musste Probleme gab und nicht gleich beim ersten mal funktioniert hat (lass dich nach der Berechnung nicht irrietieren - du bekommst einen bestimmten Betrag von deiner Krankenkasse überwiesen und den Restbetrag von deinem Arbeitgeben damit du ungefähr auf den selben Betrag/lohn kommst den du jetzt bekommst), dass läuft dann bis zu der 8 Woche nach der Geburt und dann springt ja die Elterngeldkasse ein, da ist es dann nur noch 67% von deinem Gehalt der letzten 12 Monate - bzw. zum Glück, bei meinem Sohnemann habe ich überhaupt nichts bekommen, da war ja der Betrag 300,-- Euro aber nur wenn du in dem Jahr vor der Entbindung die Einkommensgrenze mit deinem Mann nicht überschritten hattest (ging sämtl. Freunden von mir so, dass keine was bekommen hat, da wir Vollzeit waren vor der Entbindung - also beide Partner - und somit um ein paar 100 Euro die Grenze jeweils überschritten hatten). @ Bianca: ja hast recht hatte das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verwechselt LG

von Fabien am 08.03.2011, 07:46