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Mutterschaftsgeld Elterngeld und dann?

Thema: Mutterschaftsgeld Elterngeld und dann?

Hallo Mutti´s , irgendwie blicke ich nicht mehr ganz durch mit den ganzen Geldern die man beantragen muss. Also Mutterschaftsgeld ist klar bei der Krankenkasse beantragen für die 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach.. Dann kommt das Elterngeld beim Versorgungsamt oder? Ich dachte ich beantrage es für ein Jahr weil ich dann wieder einen Tag in der Woche arbeiten möchte oder 2 Halbe oder 1 1/2 Tage ja nachdem nach diesem Jahr bekomme ich ja dann kein Elterngeld weil ich ja wieder arbeite was bekommt man dann noch zusätzlich weil das Gehalt von dem einen Tag ist ja nicht viel, Kindergeld oder? Wo wird das beantragt und wann? Ich bin auch schon am Überlegen ob ich nicht ab August wenn das Baby ein dreiviertel Jahr alt ist schon 5 Stunden in der Woche arbeite aber das wird mir dann vom Elterngeld abgezogen oder? Wie regelt ihr das alles? lg

von Lefee am 21.07.2011, 13:01



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hallo , du bekommst 6 wochen vor ET mutterschutzgeld und 8 wochen hinter her .... das ist auch soviel wie du verdient hast ein teil von der krankenkasse und den rest stockt deine firma auf ! also kein geld verlust ! dann bekommst du kindergeld wenn dein baby da ist hier in Bremen sind das 184 Euro und das muss bei der Kindergeldkasse beantragt werden ! Das Elterngeld bekommst du nach dem Mutterschutzgeld sind ca . 65 oder 67 % von deinem letzten Nettogehalt .entweder nimmst du das geld 1jahr oder auch 2 jahre dann bekommst du aber nur die hälfte monatlich bei 2 jahren . So und anschließend nach dem Elterngeld muss man sehen was man macht , entweder arbeiten oder zur bagis .... lg steffi falls noch fragen sind schreibe mir doch einfach eine privat nachricht

von augustzwerg am 21.07.2011, 14:34



Antwort auf Beitrag von Lefee

da fällt mir gerade noch ein wenn du elterngeld beziehst und arbeiten gehst wird dir das angerechnet ... also bleibt nicht viel von dein nebenjob übrig ! selbst wenn du nur 50 euro dazu verdienst !!!!

von augustzwerg am 21.07.2011, 14:40



Antwort auf Beitrag von Lefee

Hallo, ich meine wenn man Elterngeld bekommt, darf man eine minimale Stundenzahl dazu verdienen ohne das es vom Elterngeld abgezogen wird!! bei Hartz4 ist das auch so, darf man auch so maximal 15 Std in der Woche dazu verdienen ohne Abzug. Zumindest sonst war das so, ob es geändert wurde weiss ich nicht!!

von schneck27 am 21.07.2011, 15:55



Antwort auf Beitrag von Lefee

Also erstmal: Kindergeld ist überall in Deutschland 184 Euro =) Dann Elterngeld sind nur noch 63% wurde letztes Jahr geändert. Du darfst in der Woche 15 Stunden arbeiten ohne dass es angerechnet wird. Das ist nachwievor noch so. Dann kommt es darauf an in welchem Bundesland du lebst. In Bayern, Baden-Würtemberg und Thüringen (denke evtl. auch Sachsen) kann man nach dem Elterngeld Landeserziehungsgeld beantragen. Das müsste dann ca. die Hälfte vom Elterngeld sein. Du kannst nach der Elternzeit in Teilzeit, Halbtags oder Ganztags arbeiten gehen. Nur um einen Kitaplatz solltest du dich früh genug kümmern. Hoffe ich konnte dir helfen. LG Claudia

von mausengelchen am 21.07.2011, 17:30