Hallo Mädels,
Ich komme langsam durcheinander... Jetzt wo ich glaube, Elterngeld und Erziehungsgeld verstanden zu haben, stoße ich auf Mutterschaftsgeld.
Das habe ich bislang gefunden:
Mutterschaftsgeld:
muss bei Krankenkasse oder Bundesversicherungsamt beantragt werden
13 EUR maximal von Krankenkasse - Differenz zum Netto vom Arbeitgeber
wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt bezahlt
Elterngeld, zu Beginn der Elternzeit für maximal 14 Monate:
min 300 EUR, max 65% vom Netto
Erziehungsgeld NACH ELTERNGELD?:
300 EUR für 2 jahre oder 450 für 1 Jahr
Beantragt bei Erziehungsgeldstelle
nur wenn maximal 30 Stunden Arbeit pro Woche
Hab ich was falsch verstanden oder vergessen?
von
DianaJUN2012
am 09.12.2011, 15:51
Hi,
also....
Mutterschaftsgeld ist das Geld, was du während des MuSchutz bekommst. Volle Höhe deiner vorigen Bezüge.
Elterngeld bekommst du nach MuSchutz. 65% des letzten 12-Monats-Netto-Durchschnittsverdienst, aber mind. 300,00 Euro. Ab Jahreseinkommen 250.000 Euro gibt´s nix.
Erziehungsgeld gibt es nicht mehr in allen Bundesländern. In Berlin definitiv nicht mehr. Seitdem Elterngeld eingeführt worden ist.
Zusatz noch: Mutterschaftsgeld wird auf´s Elterngeld angerechnet. Ist alles sehr kompliziert.
Ich habe auch in Erwägung gezogen, Elternzeit- und Elterngeld zu beantragen, ist aber für mich hier im Ausland weniger attraktiv und da ich massig Urlaub habe, werde ich dann mindestens 2 Monate Urlaub an den MuSchutz ranhängen und habe keine Abzüge. Ich kann hier auch nur max. 3 Monate Elternzeit nehmen. Sonst muss ich versetzt werden, was ich aber nicht möchte.
Erkundige dich doch mal genauer bei deinem zuständigen JugAmt. Die können dir das alles genau ausrechnen, was du bekommst, falls du Elterngeld beantragst.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Falls ich was falsch verstanden habe bin ich für Aufklärung dankbar.
Lg
Silja
von
jonesgirl2010
am 09.12.2011, 16:20
Mutterschaftsgeld bekommst du in der Zeit des Mutterschutzes 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingen oder Frühgeburten ändert sich der Zeitraum.
Ab Geburt bekommst du Elterngeld für max. 14 Monate wenn du deinen Partner auch Zeit davon Elternzeit machen lässt, sonst 12 Monate. Man kann sich dass Geld allerdings auf 24 Monate auszahlen lassen.
Ab Geburt ist dann auch noch das Kindergeld, dass monatlich bis in die " Ewigkeit" läuft. Bis Abschluss der Ausbildung oder 23. Lebensjahr war es glaube ich.
Dieses Landeserziehungsgeld gibt es bei uns in Hessen nicht, da kann ich dir jetzt nichts zu sagen.
Dass ist alles ein Kram dieser Papierkrieg.Aber was wollen wir machen...
Bei uns kommt erschwerend noch hinzu, dass wir aufstockend Alg 2 beziehen und es da bei der Geburt zui extremen Rückzahlungen kommen kann, dadurch dass alles angerechnet wird, Kindergeld und Elterngeld.
Bei meiner kleinen wurde das Elterngeld noch nicht angerechnet, aber ich sehs anders, ich will dem Staat ja nicht auf der Tasche liegen. ist halt nur sehr Interessant, die eine Behörde bezahlt Gelder und die andere rechnet diese dann wieder an. Naja, da braucht man nen Studium für um das alles zu verstehen.
von
Eluna
am 09.12.2011, 16:21
Den Tip mit dem Jugendamt finde ich gut. Danke. Da ruf ich gleich Montag an.
Es gibt Erziehungsgeldstellen in Hessen, für das Bundeserziehungsgeld. Oder ist das das Elterngeld??
Die Ämter für Versorgung und Soziales in:
64289 Darmstadt, Bartningstraße 53,
Tel.: 06151/7380, Fax: 06151/732315,
E-Mail: havs-dar@havs-dar.hessen.de
60320 Frankfurt/Main, Eckenheimer Landstraße 303,
Tel.: 069/1567 - 1, Fax: 069/1567491,
E-Mail: post@havs-fra.hessen.de
36041 Fulda, Washingtonallee 2,
Tel.: 0661/6207 - 0, Fax: 0661/6207109,
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
35390 Gießen, Südanlage 14 a,
Tel.: 0641/7936 - 0, Fax: 0641/7936400,
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
34121 Kassel, Frankfurter Straße 84 a,
Tel.: 0561/2099 - 0, Fax: 0561/2099240,
E-Mail: info@havs-kas.hessen.de
65189 Wiesbaden, John-F.-Kennedy-Straße 4,
Tel.: 0611/7157 - 0, Fax: 0611/7157177,
E-Mail: havs-wie@hlvs.hessen.de
von
DianaJUN2012
am 09.12.2011, 16:32
Hey du!
Also früher gabs Erziehungsgeld, das war das mit den 300 oder 450 EUR. Das wurde ersetzt ich glaube anfang 2007 durch das elterngeld mit den 65% vom Netto.
Und ja, wir zwo müssen das dann da an der Eckenheimer-Landstraße beantragen gehen!
Mitglied inaktiv - 09.12.2011, 17:56
Hallo zusammen,
bitte brücksichtigt, dass das Elterngeld im Nachhinein steuerlich angerechnet d.h. bei der Lohnsteuererklärung berücksichtigt wird und somit meistens eine Steuerrückzahlung fällig ist! Ich habe das gerade hinter mir und mich hat es fast auf den Hintern gesetzt, als ich gesehen habe, was sich der Staat da wieder "zurückgeholt" hat...
Grüße
von
Twins2012
am 09.12.2011, 20:23