November Mamis

Forum November Mamis 2013

Leute, ich könnte heulen!!!!!

Thema: Leute, ich könnte heulen!!!!!

es ist zum verzweifeln! Im Oktober. auf die Welt und es wurde entsprechend ein Elterngeldantrag gestellt. Monatelang wurde mit der Elterngeldstelle rumgezackert weil angeblich der Antrag nie ankam oder noch Unterlagen gefehlt hatten. Insgesamt wurden 5 (!) Anträge geschickt, bis der letzte am 02.12. in der Behörde ankam. Natürlich hatte ich immer die "Rohfassung" ausgedruckt und wieder rausgeschickt, dabei habe ich natürlich nicht die Bezugsmonate geändert, da ich der Meinung war, dass das nachgezahlt wird. Gestern kam der Bescheid und es werden für die Monate 10-11 und 11-12 und anteilig für Dezember, kein Geld gezahlt. Sprich, es gibt nur für 10 Monate Elterngeld und Anteilig ein bisschen was für Dezember. Das ist doch nicht fair... Es war alles korrekt ausgefüllt und termingerecht abgeschickt und nur weil da ein paar Idioten in der Poststelle arbeiten werden fast 2000,- unterschlagen. tut mir leid, für mich ist das unterschlagung! Hoffentlich kann man mit der Elterngeldstelle reden und evtl. einen neuen Antrag schicken in dem erst ab dem sagen wir mal 4. Lebensmonat Elterngeld gezahlt werden soll, und ab dem Monat 12 Monate lang. So bekommt wir ja nur 10 Monate Elterngeld und das Geld der ersten zwei Monate ist Geld, dass ich schon gerne hätte und einem auch einfach zusteht so wie jedem anderen auch! Man Leute... jeder Hinz und Kunz bekommt in diesem Land das Geld in den A*** gesteckt und hier wird man so aufs Kreuz gelegt wegen 2 verf**** Kreuzchen! Hab schon mal bei Fr. Bader angefragt ob die vielleicht ne Idee hat aber wie ich unsere liebe Behörde kenne, können die daran bestimmt nichts mehr tun... Mir stehen echt schon so hoch die Tränen in den Augen... Sorry...

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 22:28



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Was? Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz (BEEG) . Wann? Nach der Geburt des Kindes. Eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für drei Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle eingegangen ist. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes bei der Elterngeldstelle einzureichen Das habe ich eben auf der familienwegweiser seite gefunden die mir von einer mitarbeiterin der elterngeldstelle empfohlen wurde. das habe ich doch aber gemacht. Warum wird mir das geld nciht nachträglich gezahlt, ich raffs net!!!!!

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 22:33



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Sorry das willst du jetzt sicher nicht hören, aber man bekommt nur 10 Monate Elterngeld. 2 Monate von den 12 sind noch Mutterschutzgeld.

von Stuff84 am 24.01.2014, 22:48



Antwort auf Beitrag von Stuff84

Hallo stuff, Warum sollte ich das denn nicht hören wollen. bin doch dankbar wenn du mir hilfst einen möglichen Irrtum aufzudecken. ich hätte als Bezugszeitraum die 12 Monate NACH dem Mutterschaftsgeld angeben müssen stimmts? ich könnt kotzen

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 23:01



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Nein das war schon richtig. Die 12 Monate elrerngeld setzen sich aus 8 Wochen mutterschaftsgeld und 10 Monaten effektivem elrerngeld zusammen.

von Stuff84 am 24.01.2014, 23:03



Antwort auf Beitrag von Stuff84

Okay, das heißt die ersten zwei Monate nach der Geburt sind auf dem Bescheid bei jedem mit dem Betrag 0,00€ versehen?

von Babybauch November13 am 24.01.2014, 23:10



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Ja sollte so sein. Ist halt echt blöd erklärt.

von Stuff84 am 24.01.2014, 23:13



Antwort auf Beitrag von Stuff84

Ja das ist es. Aber damit kann ich eher leben, als wenn ich 2000,- € wegen eines blöden Formfehlers in den Sand gesetzt hätte - davon bin ich nämlich eben ausgegangen!!! Danke, dass du mir das erklärt hast, jetzt kann ich definitiv beruhigter schlafen!

von Babybauch November13 am 25.01.2014, 00:02



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Das glaub ich dir. Wünsche dir eine ruhige nacht

von Stuff84 am 25.01.2014, 00:17



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Hallo , Schleich mich mal schnell bei euch ein... Du befindest sich 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz + die restlichen Tage bis zum errechneten Entbindungstermin , also steht dir bis Dezember ( kommt jetzt darauf an wann dein errechneter Termin war ) Mutterschutzgeld und DANN erst Elterngeld zu , das Elterngeld sind nur 10 Monste auch wenn du 12 Monate zu Hause bist.... Das ist alles richtig......

von Knolle87 am 24.01.2014, 22:53



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

deshalb schickt man alles wichtige per Einschreiben Rückschein. Dann hast du in der Hand wann was wo angekommen ist.

von Alakdana am 25.01.2014, 01:11



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

das erste elterngeld bekommst du erst in dem monat wenn der mutterschutz endet. hatte ja 12 wochen mz weil benjamin ein frühchen war also bis zum 21 januar mt. habe dann das 1. elterngelt anteilig für januar bekommen

von salsafan am 25.01.2014, 06:49



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

UND - nur damit ihr das einkalkuliert!!!!!!!!! DAS ELTERNGELD MUSS VERSTEUERT WERDEN Also bei der Steuererklärung werden die Gesamteinkünfte berrechnet und dann wird nachbesteuert! (also wenn ihr verheiratet seid) Wir mussten beim fast 1000€ nachbezahlen - das tat übel weh, weil ich da keine Einkünfte mehr hatte, da ich länger zu Hause geblieben bin als ich Elterngeld bekam. Beim zweiten haben wir das direkt zurückgelegt... Diesmal tun wir das auch.

von Nivo149 am 25.01.2014, 07:45



Antwort auf Beitrag von Nivo149

Wie istn das wenn man von Bis Oktober Elterngeld bekommt und im August heiratet? Wird das dann anteilig berechnet oder auch aufs ganze Elterngeldjahr?

von Steffi1110 am 25.01.2014, 10:05



Antwort auf Beitrag von Steffi1110

Hallo Steffi, ich versteh nicht genau, was du meinst, weil für das Elterngeld spielt die Hochzeit (meiner Meinung nach) keine Rolle. Für die Steuer ist es egal, wann im Jahr man heiratet, man wird dann für das gesamte Jahr zusammen veranschlagt.

von enanita am 25.01.2014, 12:59



Antwort auf Beitrag von Nivo149

Denn das elterngeld wird nicht versteuert, sondern unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt bei verheirateten wird das elterngeld zum Gesamteinkommen gezählt und wenn man über einen gewissen Betrag kommt wird das Einkommen des hauptverdieners mit der Differenz nachversteuert. Wenn man dann noch kaum Werbungskosten hat KANN es zur Nachzahlung kommen, muss aber nicht. Wir mussten zb nichts nachzahlen sondern haben eine ordentliche Erstattung bekommen.

von Stuff84 am 25.01.2014, 19:54



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Hallo, hab jetzt nicht alles ganz genau gelesen. Zunächst mal, das mit dem Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld ist das eine. Und wir haben unseren Antrag auf den allerletzten Drücker abgeschickt und da fehlte immer noch die Arbeitgeberbescheinigung. Die haben wir dann erst bekommen. Mein Tipp wäre: da anrufen. So hab ich das gemacht und ich hatte (wider Erwarten ) eine sehr hilfsbereite Dame dran, die den Antrag gleich durchgeguckt hat und gesagt hat, was noch fehlt. Zudem konnte ich die fehlende Bescheinigung mailen. Das war viel unkomplizierter als gedacht! Viel Erfolg!

von Seehas am 25.01.2014, 09:53



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

Das Elterngeld wird doch schon vom Nettogehalt gerechnet und dann soll man zusätzlich noch Steuern drauf zahlen? Ist doch voll unfair oder versteh ich das jetzt falsch? Ist man zur Steuererklärung verpflichtet auch wenn man sonst keine macht? Na toll, da hab ich ja echt Bock drauf!

von Miss Mary am 25.01.2014, 21:03



Antwort auf Beitrag von Miss Mary

Nicht das EG wird versteuert, sondern das Einkommen des Ehegatten wenn das Bruttoeinkommen+elterngeld über die Grenze zum nächsten % Satz liegt wi mit der Differenz neu berechnet. Wenn man dann noch wenig Werbungskosten hat kann ed zu einer nachzahlunt kommen, muss aber nicht. Wir mussten bei mia nicht nachzahlen, wir hatten sogar eine Erstattung in vierstelliger Höhe.

von Stuff84 am 26.01.2014, 00:00



Antwort auf Beitrag von Stuff84

Wir auch!

von cashew1 am 26.01.2014, 07:18



Antwort auf Beitrag von Babybauch November13

zum thema mutterschutz, wenn man kein mutterschaftsgeld bekommen hat stehen einem 12 monate eltenrgeld zu. ich bekam kein mutterschaftsgeld dafuer aber 12 monate elterngeld mann mus es nur nachweisen lassen von der krankenkasse das man kein mutterschaftsgeld bekommt von der krankenkasse.

von AbgelHaine am 26.01.2014, 12:24