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Kündigung in der Probezeit!!!???

Thema: Kündigung in der Probezeit!!!???

hallo habe dein ein kleines problem habe gestern meine kündigung bekommen habe einen unbefristen vertrag unterschrieben mit 6 monaten probezeit die ende sep endet jetzt ist meine frage kann die mich jetzt überhaupt noch kündigen da ich ja schwanger bin ( meine chefin weiß es noch nicht) und wie geh ich jetzt weiter vor?? ich bin fix und fertig und wenn ich denk das wenn sie mich nicht kündigen kann das ich da wieder hin muss und arbeiten muss wird mir auch schon ganz anders!! würd mich freuen wenn ihr mir helfen könnt!! danke schonmal lg

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 10:47



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Hi! Wenn Du schwanger bist kannst Du nicht gekündigt werden! Auch nicht in der Probezeit!!! Du mußt Deine Schwangerschaft innerhalb der nächsten 2 Wochen bekannt geben. Damit ist die Kündigung dann ungültig! Tut mit leid mit der Kündigung! Ich wünsch Dir alles Gute!

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 10:59



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Habe dir im swn geantwortet mit Link zu einer Seite, wo es ein ähnlicher Fall ist. Bloss das die AG nachfragt. Liebe Grüße und alles Gute das es so ausgeht wie du es dir wünscht.

Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 12:07



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hmmm... ich denke schon das sie dich kündigen darf, immerhin weiß sie nix von deiner ss und wenn sie dich in der probezeit kündigt ist es ihr gutes recht...auch wenns blöd für den gekündigten ist...dafür ist doe probezeit ja da und wenn ihr deine arbeitsweise oder was auch immer nicht gefällt, kann sie dich nicht nur wegen deiner ss behalten...hättest du gleich von der ss erzählt sehe dies evt anders aus...es sei den du wirst aus wirtschaftlichen gründen bzw betriebsbedingt gekündigt, dann dürfen sogar kranke angestellte gekündigt werden, obwohl die ja in der krankenzeit auch kündigungschutz haben...

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 09:31



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Der Kündigungsschutz besteht nicht erst ab dem Moment der Kundgabe, sonder ganze 2 Wo. vorher schon!!! Also bist du unkündbar! Ganz schnell der Chefin/dem Chef verklickern was sache ist, und schwupp, biste fein raus !

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 16:39



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Der Kündigungsschutz besteht nicht erst ab dem Moment der Kundgabe, sonder ganze 2 Wo. vorher schon!!! Also bist du unkündbar! Ganz schnell der Chefin/dem Chef verklickern was sache ist, und schwupp, biste fein raus !

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 16:39