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Forum Dezember Mamis 2017

Kündigung in Schwangerschaft

Thema: Kündigung in Schwangerschaft

Hallo zusammen, ich kam vor knapp zwei Wochen aus dem Ausland (Indonesien) wieder - war ein Jahr dort um für eine Surfschule tätig zu sein. Vor meiner Reise hatte ich zwei Jahre lang in einem sehr großen Unternehmen gearbeitet, welches mich auch jetzt nach meinem Auslandsaufenthalt sofort wieder mit Handkuss genommen hat - der Vertrag wurde sogar schon abgeschlossen, als ich noch im Ausland war. Mein neuer Arbeitsvertrag (im Grund wird der alte fortgesetzt, da Wiedereinstellung) ist unbefristet und beinhaltet drei Monate Probezeit. Nun wurde mir letzte Woche eine Schwangerschaft bestätigt und jetzt bin ich natürlich sehr verunsichert, weil mir jeder sagte, dass mein Arbeitgeber mir in der Probezeit kündigen kann obwohl ich schwanger bin. Habe dann gleich einmal Google gefragt und gelesen, dass der Kündigungsschutz von Schwangeren auch in der Probezeit greift. Was ist denn nun korrekt? Ich würde meinen Arbeitsplatz gerne behalten, denn ich liebe was ich hier jeden Tag tue und man für ein Kind natürlich auch hohe Kosten einplanen muss. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Lieber Gruß Nyess

von NyessThorin am 21.05.2017, 18:57



Antwort auf Beitrag von NyessThorin

Frag doch mal die Jutristin hier im Forum, Bild wo Du die findest, anbei. Ich denke aber auch, dass Du schon in der Probezeit Kündigungsschutz hast - Dein AG müsste es dazu natürlich wissen?! Aber wie gesagt, frag lieber nen Profi

von Lulsen5 am 21.05.2017, 19:08



Antwort auf Beitrag von NyessThorin

Sobald du schwanger bist, gilt ein Kündigungsverbot auch in der Probezeit. Die Probezeit ist dann sofort beendet. Kannst du im Mutterschutzgesetz Paragraph 9 nachlesen.

von November2015 am 21.05.2017, 19:50



Antwort auf Beitrag von NyessThorin

Hey, in der Schwangerschaft gilt ein verstärkter Kündungsschutz, also keine Sorge. Aber nebenbei: Ein Kind, vor allem ein Baby oder Kleinkind, ist nicht so teuer wenn man da halbwegs pragmatisch rangeht. Ich war beim ersten Kind überrascht wie wenig Ausgaben wir hatten. Für die Erstausstattung haben wir 250€ ausgegeben und darunter für Sachen, die wir auch hätten leihen können, auf die wir aber Lust hatten. Und die laufenden Kosten für Windeln, Babykurse, Klamotten etc hat das Kindergeld locker gedeckt. Außer man braucht dann gleich einen neuen SUV, den schicksten neuen Kinderwagen und überhaupt alles neu und vom Feinsten, dann wird man von der Babyherstellerbranche arm gemacht. Und die Betreuung wird dann auch richtig teuer, aber das dauert ja zum Glück noch ein bißchen bis das für unsere Krümel relevant wird :-)

von LanaMama am 21.05.2017, 22:02



Antwort auf Beitrag von NyessThorin

Hallo, in Deutschland bist du als Schwangere nicht kündbar, auch nicht in der Probezeit. Auch bei der Einstellung musst du nicht angeben, dass du schwanger bist. Du bist geschützt. Mach dir keine Sorgen. Einer Bekannten von uns wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Einige Tage später fand sie heraus, dass sie schwanger ist und die Kündigung musste zurückgenommen werden. Sie bekam dann für den Rest der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weil der psychische Druck zu gross gewesen wäre, in ihre Abteilung nach dieser Kündigung zurückzukehren. Ich persönlich glaube ja, dass sie beabsichtigt hatte, schwanger zu werden, da es absehbar gewesen war, dass sie nicht übernommen wird. Sie hatte Schwierigkeiten mit dem Kollegen, der sie während der Probezeit einarbeiten hätte sollen. Aber das alles, absichtlich schwanger oder nicht, spielt keine Rolle. Sie war durch die Schwangerschaft vor Kündigung geschützt.

von UnserWunschkind2014 am 22.05.2017, 11:15