Hallo ihr lieben,
ich wollte mich gerade mal um den Kindergeldantrag kümmern. Jetzt habe ich gelesen, dass das ganze etwas anders läuft, wenn einer der Partner im öffentlichen Dienst angestellt ist.
Das trifft auf meinen Mann zu, er ist (befristet) im öffentlichen Dienst angestellt. Bis zum Mutterschutz war ich "arbeitssuchend ohne Bezüge".
Kennt sich jemand von euch aus, wer von uns den Antrag wo stellen muss? Ich bin gerade verwirrt...
Schönen Abend euch!
von
Tinnschen
am 30.04.2017, 21:53
Ich bin auch im öffentlichen Dienst angestellt.
Ich stelle meinen Kindergeldantrag bei meinem Arbeitgeber, weil der das dann mit dem Gehalt auszahlt. Läuft ganz normal über die Personalabteilung bei uns. Da sollte Dein Mann mal seinen Sachbearbeiter fragen.
von
blacky1981
am 30.04.2017, 22:14
Genauso läuft's bei uns auch. Muss dort nur nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde unserer Maus abgeben und das war's...
von
Maikäferchen2017
am 30.04.2017, 22:28
Wir arbeiten beide im öffentlichen Dienst. Bei uns bekommt mein Mann das Kindergeld auch über den Arbeitgeber. Aber ich glaube, dass ist kein Muss, du kannst auch das Kindergeld beziehen, da weiß ich aber leider nicht, an wen du dich da wenden musst.
Mitglied inaktiv - 30.04.2017, 22:28
Ich hab der Familienkasse letzte Woche eine Mail geschrieben, sie haben innerhalb von ner halben Std. geantwortet. Frag doch Dienstag sonst einfach mal nach...
von
Tinamaus_90
am 30.04.2017, 22:46
Danke für eure Antworten!
Ich werde morgen dann Mal bei der Familienkasse nachfragen und mein Mann soll sich auf der Arbeit informieren.
von
Tinnschen
am 01.05.2017, 15:55