Wurde schon mehrmals gefragt, aber trotzdem bin ich gerade verwirrt ... Möchte unserer Personalabtl. jetzt schriftlich mitteilen, von wann bis wann ich in Elternzeit gehe. Zählt dann dann der ET als Anfangsdatum oder erst das Datum nach dem Mutterschutz? Und wie schreib ich das nochmal, dass ich im 2. Jahr eventl. wieder Teilzeit arbeiten möchte? Muss ich das überhaupt schreiben? Man kann die Elternzeit doch auch spontan kürzen oder? Also ich sage einfach 2 Jahre und im 2. Jahr (das weiß mein Chef auch schon) würde ich mich dann nochmal mit ihm zusammensetzen.
Sorry, sorry, aber könnt ihr bitte nochmal helfen?
LG Fumoli
von
Fumoli
am 15.09.2011, 13:24
Elternzeit beginnt ab der Geburt des Kindes!
Du kannst auch noch warten bis 1 Woche nach der Geburt des Kindes!
Schreibe doch "einfach" das du 2 Jahre in Elternzeit gehen willst und wie mit deinem Chef bereits besprochen wirst du dich vor Ende des 1. Jahres bezüglich einer Teilzeitbeschäftigung im 2. Jahr melden.
So spontan kannst dus nicht kürzen - aber du kannst nach 2 Jahren relativ spontan das 3. Jahr noch anhängen.
Aber im Prinzip geht alles, wenn dein Arbeitgeber und du Euch einig seid!
Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 13:31
Antwort auf diesen Beitrag
Merci Madame!! (Blume)
von
Fumoli
am 15.09.2011, 13:36
Hihi - hab noch ne richtige Blume gefunden
Heidenei - wird Zeit, dass Feierabend ist, laaaaaaaangweilig ;o)
LG
von
Fumoli
am 15.09.2011, 14:33
danke :-)
mir ist auch langweilig udn ich bin sooooo müde....
Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 14:45