Mai Mamis

Forum Mai Mamis 2013

hilfe!!!

Thema: hilfe!!!

Ich habe ein dringendes anliegen: mein ausbildungsbetrieb hatte mir im Dezember gekündigt, wussten aber das ich schwanger bin, und haben mich aufgrund von zu vielen fehlzeiten gekündigt, was auch von der agentur für arbeit abgezeichnet wurde. ich musste mich ja auch Arbeitslos melden damit ich arbeitslosengeld 1 beantragen kann. Nun bin ich bei einer Berufsberaterin die von mir verlangt das ich mich bei Zeitarbeitsfirmen Bewerbe. Da die meisten Zeitarbeitsfirmen aber nur noch freiestellen für Lager, Maler u. Lackierer etc. anbieten, weiß ich nicht wie es aussieht mit einem BV? da ich ja auch mitlerweile etwas stärkere schmerzen bekomme im unterleib. könnt ihr mir da vielleicht ein rat geben? (sorry für die schlechte rechtschreibung) Liebe grüße

von gummibärchen2013 am 16.01.2013, 15:38



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Rede mit deiner FA drüber das du Unterleibsschmerzen hast und ein BV benötigst da die dich als Maurerin, Lackiererin arbeiten schicken wollen, ich denke da sollte deine FA auch ein BV ausstellen. ich denke nämlich in solchen berufen dürftest du sicher nicht mehr arbeiten im allgemeinen schon aber eben das mit der kündigung vielleicht kapier ich es nicht so ganz aber haste schonmal mit einem Anwalt gesprochen denn eigendlich darf in der Schwangerschaft und Mutterzeit nicht gekündigt werden egal wie viel du fehlst oder anwesend bist Bei uns (Schweiz) müssen die ehemaligen Arbeitgeber auch Strafe zahlen wenn sie das missachten (an den ehemaligen Arbeitnehmer) erkundige dich doch mal in diese Richtung..... wünsch dir viel glück mit dem BV aber denke das sollte auf jeden Fall hinhauen

von carina1990 am 16.01.2013, 15:46



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Mit dem BV könnte es schlecht aussuehen. Ich hatte aus gesundheitlichen gründen (mobbing etc) gekündigt und bin seit Juli zu hause. Ich muss mich auch überall bewerben, trotz schwangerschaft, aber mach das einfach. Die geben dir eh ne absage wegen ss. auch die zeitarbeitsfirmen. bewerb dich einfach per mail. bei mir interessiert sich keine sau darüber wie ich mich bewerbe. die kontrollieren das auch nicht du hast ja auch das recht in die bewerbung zu schreiben, dass du ss bist. das hab ich auch. bisher hab ich immer ne absage bekommen. am anfang hab ich noch angerufen und gefragt warum und da meinte die immer wegen der ss, dürfen sie aber offiziell nicht so machen.

von DanniH. am 16.01.2013, 15:52



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Das hört sich ja komisch an. Du darfst eigentlich nicht gekündigt werden in der Schwangerschaft... Ich würde mal mit dem FA reden. Find das manchmal ne echte Frechheit, dass man von einer Schwangeren noch verlangt, dass sie sich für solche Jobs bewerben soll. Was war das für eine Ausbildung?

von angi159 am 16.01.2013, 16:38



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ich war in der Ausbildung zur Fachlageristin und hätte im Mai eigendlich meine Prüfung gehabt (doch der Entbindungstermin war früher) Werde auch mal mit meiner FA reden bzw Hebamme - mal sehn was die sagen dazu :) danke für eure hilfe :) glg

von gummibärchen2013 am 16.01.2013, 17:01



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Hallo, ich komme aus dem Juni Bus. Du hast in der Schwangerschaft kündigungsschutz siehe Mutterschutzgesetz. Dein Arbeitgeber darf nicht kündigen, ich würde dies anfechten. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie du, bin im 3 Lehrjahr als Floristin. Bin jetzt schon die 5 Woche Krank geschrieben weil ich blutung habe. Da meine Prüfung, zwei Tage vor dem ET ist, mache ich meine Prüfung dieses Jahr nicht mehr. Ich werde nächste Woche ein BV bekommen. Und somit warte ich bis mein kleiner da ist, mach das Erziehungsjahr und dann werde ich noch ein Jahr an meine Lehre hängen, mir fehlt zwar nur ein halbes, mach aber ein ganzes da ich dann wegen dem kleinen nur 25 stunden in derr Woche gehe. Rede doch noch mal mit deinem Arbeitgeber, und sag ihm das du nich gekündigt werden darfst. GLG und viel Glück

von teoluder am 16.01.2013, 18:14



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Den wenigsten Stress wirst du haben, wenn du dich "bewirbst". Bei einem evtl. Einstellungsgespräch werden die dir danach eh ne Absage geben wegen der Ss... Sonst schreib das doch einfach schon in dein BEwerbungsanschreiben rein, dass du grad in der so und so vielten Woche ss bist...dann wirst wahrscheinlich gar nicht eingeladen

von Icebear am 16.01.2013, 18:16



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huhu, auf jeden fall anfachten! das geht gar nicht! hast du noch mal berufsschule? sieh zu das du das irgendwie hinbekommst.. deine prüfung machen kannst und dann kannst du dich voll und ganz auf dein baby konzentireren. kündigen dürfen sie dich definitiv nicht! lg

von ichbinauchdabei am 16.01.2013, 18:18



Antwort auf Beitrag von gummibärchen2013

die anfechtungszeit ist vorbei und die arbeitsagentur hat dies leider auch gesagt das sie mich kündigen sollen nun kp.. bewerbe ich mich erstmal und rede dann noch mit meiner FA bzw Hebamme :s

von gummibärchen2013 am 16.01.2013, 21:59