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Forum Juni Mamis 2014

hilfe !!!! kündigung erhalten wegen Eigenbedarf :-(

Thema: hilfe !!!! kündigung erhalten wegen Eigenbedarf :-(

Hallo ich muss mich heute mal bei euch ausheulen. Wir haben gestern eine Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten gehabt. Und das jetzt!!! :-( Wir haben Zeit bis zum 30.06.2014. Echt toll bin fix und fertig. Haben schon einen Termin beim Anwalt gemacht da wir schon länger Stress mit unserem Vermieter haben. Mein Mann und ich haben die Vermutung dass er den Eigenbedarf nur vortäuscht. Wir haben schon eine Weile das Problem das unser Vermieter ihm bekannte Mängel in der Wohnung nicht behebt. Haben ihm eine Frist gesetzt mit Androhung der Mietminderung. Die Antwort war dann der Brief vom Anwalt mit Kündigung. Wir haben zwar in nächster Zeit zwar vor auf Wohnungssuche zu gehen da 80 qm und 3 Zimmer mit 2 Kindern einfach zu klein sind. Aber jetzt??? da soll doch unsre Maus kommen....Und in der Zeit findet man doch keine Wohnung? wir haben auch noch einen Hund....Oh mann :-( Naja mal schauen ob das kein Härtefall darstellt. Hat jemand Rat??? danke

von vanessa2612 am 26.02.2014, 12:01



Antwort auf Beitrag von vanessa2612

Dass ihr einen Termin beim Anwalt gemacht habt, ist ja schon mal sehr gut. Er weiß sicher auch Rat wegen der blöden Überschneidung. Ich glaube allerdings nicht, dass es so eine Art Kündigungsverbot wegen Schwangerschaft im Mieter/Vermieterverhältnis gibt. Wenn ihr annehmt, dass er den Eigenbedarf vortäuscht, müsst ihr das sicher beweisen. Habt ihr dahingehend irgendetwas? Wo wohnt Ihr denn, dass es so aussichtslos erscheint bis Ende Juni eine Wohnung zu finden? Es sind ja noch 4 Monate. Wenn Ihr gleich anfangt zu suchen, habt ihr vielleicht Glück? Natürlich ist ein Umzug vor der Entbindung irgendwie genauso blöd und stressig wie direkt danach. Allerdings wärt ihr dann auch den blöden Vermieter schneller wieder los.

von GanzUngeduldige am 26.02.2014, 12:08



Antwort auf Beitrag von vanessa2612

Na, da hat er sich ja ein tolles Timing ausgesucht. Verdaut erst mal den Schock, denn dann könnt ihr wieder klarer sehen und vielleicht die Vorteile erkennen. Ein Umzug ist immer mit viel Aufwand, Mühe, Kosten und Kraft verbunden und in dieser Situation dann noch mehr (ich persönlich HASSE es umzuziehen!), vor allen Dingen, wenn er unvorbereitet daher kommt. Anwalt ist eingeschaltet, der kann vielleicht auch noch was Zeit rausschinden, obwohl es ja noch ein paar Monate sind. Es wird bestimmt keine entspannte Wohnungssuche, aber ganz soo knapp ist es auch nicht. Würde mich allerdings auch interessieren, warum man bei euch "zu der Zeit" keine Wohnung findet? Schaut doch erst mal auf diversen Immobilienseiten, hört euch um, sagt Bekannten Bescheid, falls ihr bei FB seid, fragt da mal, ob jemand was weiß, schaltet selber eine Anzeige in lokalen Zeitungen und Wochenblättern für eine Wohnung, die euren Bedürnissen entspräche und dann könnt ihr immer noch Panik schieben, wenn das alles nix ist. Jetzt verrückt machen hilft euch nicht weiter. Mobilisiert alle Bekannte, Freunde, damit dein Mann beim Umzug ein wenig entlastet ist und du dich ums ein- und auspacken kümmern kannst, wenn es soweit ist. Sachen schleppen sind ja eh tabu. Ich drück euch die Daumen, aber ihr werdet schon was Schönes finden und ihr müsst es auch so sehen, dass ihr euch dann nicht mehr mit dem 'doofen' Vermieter rumärgern müsst.

von Enjay79 am 26.02.2014, 12:55



Antwort auf Beitrag von vanessa2612

Hallo Vanessa. Wir vermieten zwar nur zwei Wohnungen, aber ein paar Hilfestellungen können wir dir vielleicht geben. Auf Eigenbedarf einen Mieter 'rauszubekommen, ist nämlich gar nicht so einfach... 1. Anwalt ist schon mal gut und wichtig. Mieterverein wäre auch noch eine Idee. 2. In dem Brief muss stehen: FÜR WEN der Eigenbedarf angemeldet wird (nur der Vermieter selber, enge Verwandschaft oder besonders enge Freunde, da muss die Enge aber nachgewiesen werden. Fehlt der Grund (Bedürftige, muss genannt werden, glaube, sogar namentlich und mit Begründung, bin mir da aber nicht sicher), ist die Kündigung nichtig. Ebenso muss ein längerer Eigenbedarf bestehen. Wird der Eigenbedarf NICHT angetreten, sondern die Wohnung fremd vermietet, wird das ziemlich teuer für den Vermieter. 2. Hat der Vermieter mehrere Wohnungen, und steht davon eine leer oder wird bekanntermaßen bis zu eurer Frist leer, muss er den Eigenbedarf da nutzen. 3. Dein Anwalt wird es euch sicherlich sagen, aber mit Kleinkind und schwanger könnt ihr auf soziale Härte plädieren. Könnte sein, dass da der Vermieter gezwungen ist, einem anderen Mieter die Eigenbedarfskündigung stattdessen zu überreichen. 4. Wie lange seid ihr schon Mieter? Je nach bisheriger Mietdauer gibt es abweichende Kündigungsfristen. 5. Mein Mann meint, dass dein Entbindungstermin und der Zeitpunkt eures Auszuges auf keinen Fall so durchgeht, aber wir sind eben keine Anwälte. 6. OHNE die Erwähung, dass ihr schon einen Termin beim Anwalt habt (dann darf sie nicht antworten), könnt ihr ja mal mit etwas mehr Details bei Frau Bader im Rechtsexpertenforum nachfragen, besonders auch, ob der Zeitpunkt und die Entbindung nicht unbillige soziale Härte darstellen. 7. Auf jeden Fall solltet ihr jetzt verstärkt auf Wohnungssuche gehen und vor allem auch die Mietminderung durchsetzen! Du kannst uns gerne ein paar Details mehr schreiben, auch per PN, wenn du magst, dann schauen wir mal, was uns noch so einfällt. Es fehlen die Angaben: Wie lange wohnt ihr schon da, wieviele Wohnungen hat das Haus, werden oder sind andere frei, WER soll einziehen (wenn ihr im dritten Stock ohne Aufzug wohnt und die 90jährige Oma des Vermieters soll angeblich einziehen, hält das keinem Gericht stand) und WARUM (insbesonders warum eure Wohnung) usw. Hilfreich wäre eventuell auch die Kündigungsformulierung. Mit den Angaben bisher kann man leider nicht so viel machen. Liebe Grüße

von tanzmit am 26.02.2014, 17:23



Antwort auf Beitrag von vanessa2612

Wie lange wohnt ihr schon in der Wohnung? Wenn es über 6 Jahre sind, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Ansonsten sind es leider die 3 Monate, es sei denn im Mietvertrag steht was anderes. Allerdings heißt das nicht, dass keine Möglichkeit besteht, den Auszug hinauszuzögern. Ihr könnt Widerspruch einlegen und der Geburtstermin um diese Zeit ist ein Härtefall. Da kann Euch keiner zwingen vorher auszuziehen. Es ist auf jeden Fall möglich den Auszug min. 6 Monate über die Frist hinaus rauszuzögern durch Widerspruch. Euer Vermieter müsste dann Räumungsklage einreichen, was er vermutlich tun wird. Aber nicht aufregen. Gerichte sind laaaangsam. Ich kenne das Problem von der anderen Seite. Meine Eltern versuchen seit 4 Monaten ihre Mieter fristlos loszuwerden und zwar wegen massiver Beleidigung und Bedrohung durch die Mieter. Die Mieter haben auch keinen Grund da weiter zu wohnen, sondern besitzen selbst ein Haus. Das erstinstanzliche Urteil fällt erst Ende März. Klage wurde Anfang Januar eingereicht. Mit Härtefall dürften die Chancen gut stehen, dass ihr selbst vor Gericht einen späteren Auszugstermin zugestanden bekommt.

von Halluzinelle von Tichy am 27.02.2014, 10:46