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Hilfe bei Mutterschaftsgeld und Elterngeld ?!

Thema: Hilfe bei Mutterschaftsgeld und Elterngeld ?!

Halli hallo Und zwar geht es darum das ich total verwirrt bin und da garnicht durchsteigen!!! Was ist Mutterschaftsgeld ?! Ab wann und wie lange wird das gezahlt und ab wann wird dann das Elterngeld gezahlt ?! Und wie wird das berechnet mit dem Mutterschaftsgeld?! Ab wann kann ich nicht mehr mit meinem vollem Gehalt rechnen?? Beim Elterngeld weiß ich das es dann nur noch 64 % sind aber ab wann bekomm ich das nochmal und bekomme ich bis zu dem Zeitpunkt dann noch volles Gehalt ?! Kann mir da jemand helfen damit ich das mal verstehe ? Wäre total lieb !!!

von cathiileiin am 12.01.2017, 23:05



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Wenn ich mich jetzt nicht Irre, bekommt man 6 Wochen vor ET und 8 danach Mutterschaftsgeld. Müsste das volle Gehalt sein. Übernimmt nur die Krankenkasse nicht der AG. Man bekommt es auf einmal für 6 Wochen ausgezahlt und dann mit Mitteilung des Geburtstermins den Rest. Danach bekommt man Elterngeld. Entweder auf 1 oder 2 Jahre aufgeteilt. Min. 300 € und je nachdem, wieviel man verdient, bis 67 % glaube. Bei wenig Gehalt bekommt man teilweise bis zu 90 % oder so. Beim Minijob gibts Mutterschaftsgeld nur einmalig. Ich glaube 210 €. Bitte korrigieren, falls was nicht stimmt

von bounty82 am 13.01.2017, 01:05



Antwort auf Beitrag von bounty82

Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber bezahlt und die Krankenkasse stockt den Restbetrag auf! Pro Tag wegen 13€ von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Mutterschaftsgeld ist nicht der volle Lohn, sondern etwas über 60% dächte ich. Und das Elterngeld wird von den letzten Monaten ich glaube 12 Monaten vor Geburt berechnet. Wenn du nicht arbeiten warst, dann bekommst du das Minimum an Elterngeld ausgezahlt. Elternzeit kannst du splitten, bis maximal 3 Jahre, jedoch bekommst du höchstens 2 Jahre bezahlt und im 3. Jahr würdest du nichts bekommen. Beispiel wenn du sehr sehr gut verdient hättest und du du vielleicht 1000 Euro Elterngeld bekommen würdest, dann wäre das monatlich für 1 Jahr (bzw werden 2 Monate abgezogen wegen dem Mutterschaftsgeld der ersten 2 Monate). Wenn du 2 Jahre Elternzeit hättest, würdest du dann 500 Euro pro Monat bekommen, also die Hälfte, da du ja dann 2 Jahre Elternzeit machst. Und im 3. Jahr gibt's 0 Euro Elterngeld. Du kannst, wenn du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast kurz vorbei Ende immer noch auf 3 Jahre verlängern, aber das reicht wenn du es ein paar Wochen vorher beantragst, also das 3. Jahr. Ansonsten einfach zur Elterngeldstelle und nachfragen oder im Internet gibt es super Seiten die das alles gut erklären. Achja und beim Arbeitgeber musst du auch einen Antrag auf Elternzeit stellen. Die möchten dann ein kleines Schriftstück wie lange du in Elternzeit gehen möchtest... Ihr hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen???

von Colle87 am 13.01.2017, 03:04



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Colle hat schon alles wichtige gesagt, nur das das Muttergeld, bestehend aus der Krankenkassenzahlung und der Aufstockung durch den Arbeitgeber ein volles Monatsgehalt ergeben. Wichtig ist zu wissen, dass wenn du beim Arbeitgeber 1 Jahr Elterzeit beantragst, diese erst im Anschluss an den Mutterschutz beginnt. Die Zahlung des Elterngeldes ist eigentlich für 12 Minate und beginnt ab geburt. Erhältst du aber Mutterschutzgeld, fängt die Zahlung erst ab Beendigung des Mutterschutzes an und dann für 10 Monate. Ergo, am Ende der Elternzeit durch den arbeitgeber bist du ggf 2 Monate ohne Einkommen. Dann lieber jetzt eine Rücklage schaffen. ;-)

von GabrielaK am 13.01.2017, 06:11



Antwort auf Beitrag von GabrielaK

Ich blicke da auch nicht ganz durch. Anscheinend gibt es dort neue Regelungen. Zitat: Zur Auszahlung kommt das Elterngeld 2017 insgesamt 12 oder 14 Monate lang. Dies richtet sich danach, ob auch der Partner eine Babypause von mindestens 2 Monaten einlegt oder seine Wochenarbeitszeit auf höchstens 30 Stunden reduziert. Ist dies so, wird das Elterngeld genau 14 Monate gezahlt, wenn nicht, nur 12 Monate. Also irgendwie nur noch 12 bzw. 14 Monate. http://www.steuerzettel.de/elterngeld/

von Giovi311 am 13.01.2017, 06:22



Antwort auf Beitrag von GabrielaK

Mein AG hat mir erklärt, wenn ich 1 Jahr Elternzeit nehme, ist mein erster Arbeitstag der 1. Geburtstag des Kindes oder liegt er da falsch?

von SweetBunny4321 am 13.01.2017, 10:27



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Das ist echt kompliziert. Aber stimmt, im Internet wird es ganz gut erklärt. Die Anträge hat zum Glück mein Mann gemacht. Aber Achtung!!! Es wird nachher versteuert. Das ist die große verar..... Haben damals über 1000 € ans Finanzamt zahlen müssen. Am besten vorher einplanen und vielleicht monatlich mal 100 € zur Seite legen. Dann tuts nicht so weh. Es kann auch deutlich mehr sein. Ich verdiente damals nicht so viel

von bounty82 am 13.01.2017, 06:56



Antwort auf Beitrag von bounty82

Das ganze System ist irgendwie eine Verarsche. Schön dass es das gibt klar, aber den eltern wird es als non plus Ultra verkauft und es hat wahnsinnig viele Tücken. Für jemanden der vlt 1000€ bekommt, können 100€ zurücklegen viel Geld sein, deshalb rate ich lieber jetzt aus vollem Gehalt Rücklagen zu bilden. ;-) Auch krankenversicherungstechnisch, für privat bzw freiwillig Pflichtversicherte gibt es Tücken.

von GabrielaK am 13.01.2017, 07:08



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Damit werden Eltern immer irritiert. Google mal Schwächen des Elterngeldes. ;-) Wenn da 12 oder 14 Monate stehen, dann kannst du per es immer 2 Monate abziehen, wenn du Mitterschutzgeld beziehst. Kommt dein baby zu früh und dein Mutterschutz verlängert sich, dann darfst du einen weiteren Monat abziehen, da sich der Mutterschutz verlängert. Das Elterngeld wird immer erst im Anschluss an das Mutterschutzgeld gezahlt. Ferner wird der Geburtsmonat tagesscharf berechnet. Ergo: Mein Sohn kam am 25.11. also gab es noch für 5 Tage Elterngeld und der letzte ausgezahlte Monat für 25 Tage. Lasst euch von den 12 bzw 14 Monaten nicht beirren. Wenn man sich für das klassische Elterngeld entscheidet und im ersten Jahr ein paar Stunden arbeiten geht, wird das auf das Elterngeld berechnet, man erhält weniger. Anders beim Elterngeld Plus. Hier wird das elterngeld auf 24 Monate aufgeteilt (also die Hälfte des berechneten Elterngeldes für 24 Monat abzüglich der Mutterschutzmonate) und man kann 25-30 Stunden die Woche arbeiten. Das gilt gleichermaßen für Mutter und Vater.

von GabrielaK am 13.01.2017, 07:03



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Man kriegt für 1 Jahr volles und bei 2 Jahren halbes Elterngeld. Normalerweise 12 bzw. 24 Monate für den der für das Kind daheim bleibt. ABER: die 2 Monate Mutterschaftsgeld werden (wenn man diese bezieht) immer abgezogen. Sonderregelungen gibt es zwei: Alleinerziehende dürfen den Part vom zweiten Elternteil mit beantragen und deshalb 14 Monate beantragen für das erste Jahr (abzgl. ggfs. mutterschaftsgeld) und wenn bei einem Paar der Partner zur gleichen Zeit mindestens auf 30 Stunden runter geht bis ganz daheim bleibt darf der auch 2 Monate beantragen, was zusammen ja ebenfalls auf 14 Monate kommt. Gibt da noch mehr möglichkeiten, mit halbe halbe elternzeit und nebenher arbeiten etc. aber da muss man sich glaub echt an die Experten wenden weil da so viel geändert wurde...

von Beph am 13.01.2017, 07:08



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Was ich total bescheuert finde ist, dass wenn man einen Minijob hat (also Versicherung über Bundesknappschaft und Familienversicherung) bekommt man kein Krankengeld und nur EINMALIG! 210 € (oder 260€?) Mutterschaftsgeld. Obwohl der Arbeitgeber da ordentlich einzahlt. Und alle Arzt/ Behandlungskosten trägt auch die Familienversicherung. Das heißt, die machen ein dickes Plus und zahlen kaum was.

von bounty82 am 13.01.2017, 08:51



Antwort auf Beitrag von bounty82

Das wusste ich auch noch nicht, das ist ja wohl eine Frechheit. Eine Freundin von mir hat die 13€ mutterschaftsgeld pro Tag in ihrer 3.SS von der KK bezahlt bekommen obwohl sie gar nicht arbeitet. Und wenn man mit Kindern 450€ Job quasi hat bekommt man nichts/einmalig 260€??? Was heißt einmalig, in den insgesamt 14 Wochen Mutterschutz??

von Lisa82 am 13.01.2017, 10:45



Antwort auf Beitrag von Lisa82

Das hat sich seit dem geändert. Kommt drauf an, wann deine Freundin ihr Kind bekommen hat. Bei Zwillingen gab's früher noch doppeltes Elterngeld. Jetzt nur für das 2. 300 €. Aber dafür haben die die Elternzeit verbessert. Davor standen einem zwar 6 Jahre zu, man konnte aber nur 5 nehmen. Totaler Schwachsinn

von bounty82 am 13.01.2017, 18:05



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Danke für die ganzen Antworten !!! Ihr habt mir echt weiter geholfen!! Auch wenn mich das alles echt verrückt macht! Ich bin gespannt wie das alles so wird .

von cathiileiin am 13.01.2017, 10:01



Antwort auf Beitrag von cathiileiin

Dein AG hat Recht.

von GabrielaK am 13.01.2017, 10:54