Hallo ihr lieben,
Kennt sich jemand aus mit dem Mutterschutz? Der beginnt bei mir ja noch während meiner Elternzeit.
Jetzt hab ich schon oft gehört, ich könne beim Arbeitgeber die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beenden um so das Mutterschaftsgeld in voller Höhe zu bekommen, angrenzend an meinem vorherigem Gehalt.
Stimmt das so? Gibt es da irgendwo was "offizielles" wo man sowas nachlesen kann?
Kennt sich da jemand aus?
von
VanyXY
am 15.06.2018, 08:35
So kenne ich es auch, weiß aber nicht wo es steht
von
Schnuppel
am 15.06.2018, 08:37
Ich wäre gerne vorbereitet, falls mein Arbeitgeber versucht, mich abzuschmettern ![](/icon/nr137.gif)
von
VanyXY
am 15.06.2018, 08:49
du beendest deine laufende elternzeit mit attest, wo ET draufsteht, auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz und bittest um übertragung des restes auf später. du kannst bis zu 24 monater über das 3. lebensjahr hinaus mitnehmen. wären es noch mehr, die übrig sind, empfiehlt es sich, für das zweite kind ein jahr zu nehmen, dann diesen überhang (also das mehr als 24 monate) vom ersten kind zu nehemn und danach wieder elternzeit von kind 2. so würde dir nix verloren gehen. du erhälst dann im mutterschutz das volle gehalt.
von
mellomania
am 15.06.2018, 13:12