Ich glaube irgendwann hatte ich schon mal gefragt, aber es schon wieder vergessen. Mein Arbeitsvertrag läuft leider leider leider (vorerst) zum 31.7. aus, Mitte August würde ich in MuSchu gehen. Nun stellt sich mir die Frage wie das mit dem Mutterschaftsgeld abläuft wenn ich arbeitslos bin, normalerweise würde ja der Arbeitgeber zum Nettolohn aufstocken, was bei mir dann nicht der Fall ist. Wird dieser 13 € - Tagessatz der Krankenkasse vom Arbeitsamt zur Höhe des ALG 1 aufgestockt oder wie kann ich mir das vorstellen? Wollte mich eh noch bei meiner Krankenkasse informieren und auch mal bei ProFamilia o.ä., aber vielleicht hat jemand von euch schon eine ungefähre Ahnung. Liebe Grüße
von Philou_ am 04.04.2012, 19:33