Hallo Mädels,
ich habe damals bei meinem AG für 2 Jahre ab Geburt unseres Sohnes Elternzeit beantragt (also ab 22.12.08) im selben Schreiben habe ich Teilzeitbeschäftigung ab dem 1 Geburtstag meines Sohnes angemeldet (also ab 22.12.09). Die Firma ließ mir damals auch ein Schreiben zukommen in welchem sie mir verbot bei einem anderen AG in Teilzeit arbeiten zu gehen.
Heute rief mich nun meine Vorgesetzte an und meinte sie wolle morgen mit mir und der Personalabteilung ein Gespräch führen. Als ich sie dann fragte wieso ob ich gekündigt werden soll (bei uns in der Firma werden momentan alle mit alten Arbeitsvertrag gekündigt und jüngere; billiger Arbeitskräfte werden nachgeholt) gab sie mir keine Antwort drauf; ich dann so zu hier ihr dürft mich nicht in der EZ kündigen auch wenn ihr die jüngere Vollzeitkraft lieber behalten würdet. Darauf meinte meine Vorgesetzte ja wissen wir aber unter manchen Gesichtspunkten würde es gehen.
Ist das möglich? Was soll ich jetzt tun? Hat jemand Ahnung von euch? Die wollen eine behalten die nach mir eingestellt wurde, jünger ist als ich und keine Kinder hat anstelle von mir, die eben z.Zt. nur Teilzeit arbeiten gehen kann.
Danke für eure Antworten
LG
Tina
Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 23:19
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo Tina,
kann dir leider net weiterhelfen da ich da keine Erfahrungen habe.
Am besten du gehst zu einem Rechtsanwalt der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und schilderst ihm die Situation. Ich denke net, das dein AG dir kündigen kann. Aber am besten du lässt dich von einem Fachmann beraten, er kann dann ggff. auch gegen deinen AG vorgehn.
Viel Erfolg
wünschen
Monika und Freyja
von
Musikerin
am 22.10.2009, 11:38
Ruf mal beim Arbeitsamt an und stelle Deine Situation dar. Die haben mir damals eine Telefonnummer gegeben, die spezialisiert sind auf solche Sachen. Heute ist Donnerstag, könntest sogar noch was erreichen, da haben die immer länger Sprechzeiten. Beeil Dich !! Bei sowas muss man schnell sein. Ich habe großes Glück gehabt damals, als ich die gebraucht habe. Ich glaub sogar es war der Gewerkschaftsbund.
Drück Dr die Daumen ganz feste !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Grüßle Corinna
von
Hinze
am 22.10.2009, 11:50
Hallo,
hört sich nach einem Aufhebungsvertrag an mit Abfindung (Abfindung, wenn Du Glück hast).
Vorher mußt Du Dich auf jeden Fall beraten lassen, am besten von einem RA mit Arbeitsrecht. Denn Dein Arbeitslosengeld könnte gekürzt werden mit Aufhebungsvertrag (und eventueller zusätzlicher Abfindung) und Du hast eine bestimmte Sperrfrist beim Arbeitsamt.
Viel Glück wünscht Dir ela
von
wildbande
am 22.10.2009, 12:05
du musst nix annhemen. In der elternzeit kann nur mit beidseitigem einverständnis gekündigt werden
Mitglied inaktiv - 22.10.2009, 22:53