Thema:
Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Hallo Mädels,
falls es jemanden interessieren sollte, im Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes Online ist jetzt das "Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs" am 17.09.2012 veröffentlicht worden.
Hier mal der Link:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
In diesem Gesetz sind alle Änderungen des "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)" notiert worden. Das Gesetz gilt als verkündet und somit in Kraft.
LG, Sonni
von
Sonni74LS
am 18.09.2012, 14:31
Ich find das super das du uns immer so auf dem laufenden hältst......
-----------------DANKE-----------------
Aber ich frag mich immer noch wieso du so viell darüber weisst, machst du beruflich etwas in der Richtung ?
und nochmal
----------------DANKE-------------------
von
Mini1987
am 18.09.2012, 14:53
Haha. Nein, nicht beruflich. Rein privater Spaß. Aber sind alles Dinge, die man heute wissen sollte um nicht von AG oder Staat über den Tisch gezogen zu werden.
Gibt so viele Mamas, die sich nicht für interessieren und nachher dann auf einmal jammern, dass sie es nicht wussten.
Von daher, lieber einmal zu viel informiert als zu wenig.
von
Sonni74LS
am 18.09.2012, 17:16
ja das stimmt wohl, aber bei dem ganzen Wirr war blickt man manchmal auch ur schwer durch. So die Grundlagen sollte aber schon bekannt sein, Ausnahmen gibt es dabei natürlich immer.
Um so besser das du für uns mit interessiert bist :-)
von
Mini1987
am 18.09.2012, 20:59
Liebe Sonni,
Hab vielen Dank für diese Nachricht. Ich bin ein stiller Mitleser und gerate gerade leicht in Panik. Ab wann gilt dieses Gesetz? Ich dachte erst für Geburten ab 2013? Für uns wär es ein finanzielles Drama, wegen des Steuerklassewechsels, der Abzüge etc.
von
Häschen1
am 19.09.2012, 10:12
Hallo Häschen1, (lustiger Nickname)!
Also.... in Kraft tritt ein Gesetz immer nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBL). Meines Erachtens gilt es ab in Krafttretung auch. Bin aber keine Rechtsanwältin.
Hier sind auch die Änderungen schon komplett eingearbeitet worden:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
Es gibt zwar in § 27 eine Übergangsvorschrift, aber in wie weit da jetzt erst die Geburten ab 2013 gemeint sind, kann ich auch gerade nicht richtig nachvollziehen.
Ich selbst bin schon sehr gespannt, wie mein Elterngeld dann ab Dezember 2012 berechnet wird, wenn mein Krümel auf die Welt geplumpst ist. Kann man sich wohl nur überraschen lassen.
von
Sonni74LS
am 19.09.2012, 12:51
Danke für den Link. In der Übergangsregelung steht tatsächlich, dass das Gesetz erst für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, anzuwenden ist. Puh.
von
Häschen1
am 19.09.2012, 13:08