Thema:
geschockt - kein Mutterschutzgeld...?
Hallo ihr Lieben.... habe eben mit meiner KK telefoniert, weil mein partner u ich am 30.4. Noch heiraten. Derzeit bin ich freiwillig versichert weil ich seit der Geburt unseres 1. Kindes nur auf 400 Euro arbeite.
Ab 8. Mai wäre ich dann in Mutterschutz.
So ich wollte klären wie ich mich wo melden muss u ob das so einfach dann mit dem Mutterschutzgeld klappt. Sagt die zu mir, bei nem 400 Euro Job kriegt man wenn man Familienversichert ist kein Mutterschutzgeld... das heißt mein Gehalt endet am 8. Mai u ich krieg ab da bis 8 Wochen nach der Geburt kein Geld
Ach du schande....bin so geschockt...
Wusstet ihr das? Bin jetzt etwas verzweifelt....
von
dino3711
am 15.04.2016, 14:43
Ja das ist so. Ich arbeite momentan auch nur auf 450 Euro Basis und bin Familienversichert und das Geld 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt entfällt dadurch.
Es gibt aber für Minijobber eine Einmalzahlung von 210 Euro vom Staat. Ist nicht viel aber besser als gar nix.
War auch geschockt als ich das alles erfahren habe!
von
Mia186
am 15.04.2016, 15:15
Echt krass. Ich danke dir... hab darüber nie nachgedacht u bin deswegen so geschockt.
Kannst du mir sagen, wohin man sich wegen den 210 Euro melden kann? Ist wirklich definitiv besser als gar nix..
von
dino3711
am 15.04.2016, 16:49
Ja beim Bundesversicherungsamt in Berlin
von
Mia186
am 15.04.2016, 17:23
Wenn du mehr aber wie die 390€ netto verdient hast, kannst du einen Arbeitgeberzuschuss beantragen. So ist es bei mir. Finde es echt krass, weil 210€ echt wenig für die Zeit ist.
von
Moggele81
am 15.04.2016, 19:21
Gilt der Arbeitgeberzuschuss wirklich beim Minijob auf 450 € Basis? Das habe ich noch nie gehört. Sind das dann auch nur ein paar Euro Einmalzahlung?
von
Mia186
am 15.04.2016, 20:18
Ich habe mich damit auch auseinander setzten müssen. Über das Bundesversicherungsamt habe ich die Unterlagen für den Antrag auf MUSCHU ausgedruckt. Auch den Arbeitgeberteil. Ich bin mir nicht mehr sicher, woher ich die Info habe mit dem Arbeitgeberzuschuss, ob auch auf der Seite oder in meinem Fall der Barmer KK. Jedenfalls gibt es den Arbeitgeberzuschuss. Ich weiß selbst nicht, wieviel das sein wird, muss auch noch warten bis ich die Bescheinigung von meinem FA bekomme und dann dieses dem BVA zuschicken lassen kann.
von
Moggele81
am 15.04.2016, 20:45
Ja da bekommt man nix. Mir war das wohl bewusst, aber schön ist das trotzdem nicht! Umso mehr freut es mich wenn ich noch 210€ erhalten könnte.
Was muss ich tun?? Bin ne absolute Niete bei sowas! Tausend Dank
von
Scarlet22013
am 15.04.2016, 20:27
Hey, soweit ich weiß bekommst du aber dann direkt Eltergeld. Ich habe kein Einkommen, Vertrag lief zur Geburt unserer ersten Tochter aus. Das heisst ich bekomme auch kein Mutterschutzgeld. Bei der Eltergeldkasse sagten sie mir das ich aber sofort nach Geburt Elterngeld bekomme. Das wird ja sonst verrechnet, aber da ich kein Mutterschutzgeld bekomme, wird das direkt ab Geburt bezahlt!
Lg
von
Bigskunk
am 15.04.2016, 20:29
Ah das ist gut zu wissen mit dem Elterngeld,dass ich das dann wenigstens direkt nach der Geburt kriege.
Und die 210 Euro stehen mir zu, auxh wenn ich bei meinem Mann familienversichert bin? U moggele wegen dem Zuschuss vom AG von dem du schreibst geht das automatisch oder muss ich das beim AG auch noch mal beantragen oder wo?
Ich Danke euch vielmals
von
dino3711
am 16.04.2016, 10:56
http://www.bundesversicherungsamt.de/mutterschaftsgeld/wichtige-informationen.html
Schau mal, es steht dir gerade nur zu wenn du familienversichert bist ;)
Sind aber einige Sachen die man einreichen muss. Lies mal in Ruhe
von
Scarlet22013
am 16.04.2016, 19:13
Klasse ich Danke dir vielmals.. ![](/icon/nr104.gif)
von
dino3711
am 16.04.2016, 20:11
Mann kann die Formulare dafür über die Seite vom Bundesversicherungsamt runterlasen und ausdrucken. Auch der Arbeitgeberteil. Den schickt man direkt dem Arbeitgeber und lässt den sich wieder zusenden, damit man die Angaben nochmals kontrollieren kann. Möchte in meinem Fall beide Anträge( Antrag für die 210€ und für den Arbeitgeber-Zususchuss) zusammen mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin zum Bundesversicherungsamt schicken.
von
Moggele81
am 16.04.2016, 21:28