Dezember Mamis

Forum Dezember Mamis 2010

Frage

Thema: Frage

Hallo ihr lieben... ich habe mal eine Frage, vill. ist ja jemand von euch in der gleichen Situation. Also ich habe von meiner Arbeit anfang des Jahres einen Zeitvertrag bekommen, der am 31.12.10 ausläuft. Jetzt bin ich schwanger geworden, und mein Baby soll mitte bis Ende Dez. zur Welt kommen. Der Vertrag wird ja dann einfach auslaufen, ABER stehen mir dann auch Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zu??? Weil im Prinzip wäre ich ja dann nach der Entbindung Arbeitslos obwohl ich ja noch ganz normal bis zum Mutterschutz arbeiten gehe... Blicke da überhaupt nicht durch... finde nur was entweder wenn man einen VErtrag hat oder Arbeitslos ist.... Vielen Danke schonmal und einen schönen Sonntag noch... Lg Isa

von Isy1989 am 23.05.2010, 19:08



Antwort auf Beitrag von Isy1989

hm.... das elterngeld wird ja eh vom gehalt der letzen 12 monate grechnet. ob du da offiziell arbeitlos bist oder nicht, würde ich entweder arbeitgeber fragen oder direkt beim arbeitsamt. wenn du verheiratet bist ist es ja weiter kein problem, auch wegen der krankenversicherung..... das wird bei mir wohl etwas komplizierter, weil ich zu nem echt dämlichen zeitpunkt schwanger geworden bin .... lg dani

von chrissi321 am 23.05.2010, 19:17



Antwort auf Beitrag von chrissi321

als ich bei meiner letzten tochter schwanger war, war ich arbeitslos und ich hab mutterschutzgeld bekommen, desweiteren bundeserziehungsgeld ( damals habe ich zwei monate vorm erziehungsgeld entbunden)... solange man bundeserziehungsgeld bezieht, ist man automatisch auch weiter krankenversichert... hoffe, ich konnte helfen....

von carmen_2000 am 23.05.2010, 19:38



Antwort auf Beitrag von carmen_2000

Ich weiß auch nicht so recht. Mein Schatz und ich sind ja nicht verheiratet. Aber vill. machen wir das corher noch. WErde auf jeden Fall mal bei der Elterngeldstelle anrufen... aber das hat ja noch etwas Zeit... ich danke euch.. :-)

von Isy1989 am 23.05.2010, 19:41



Antwort auf Beitrag von Isy1989

das elterngeld richtet sich nach dem verdienst in der zeit vor der entbindung. die letzten drei gehaltsmonate sind die relevanten. du bekommst ca 65 prozent des gehaltes. ob du dann arbeitslos bist oder nicht, ist völlig wurscht. nur arbeitslosengeld wirst du nicht beziehen können.

von elki am 23.05.2010, 19:51



Antwort auf Beitrag von elki

Nee das Arbeitslosengeld meine ich auch nicht..das ist mir schon klar. Denke ich kann mich erst nach den 2 oder 3 Jahren Erziehungsurlaub melden...Aber das ist erst mal egal... kann man denn erziehungsurlaub nehmen wenn man keinen Arbeit danach hat??? Ich blicke da echt nicht mehr durch !!! Hilfe!!! hihi... sorry

von Isy1989 am 23.05.2010, 21:47