Hallo ihr lieben...
ich habe mal eine Frage, vill. ist ja jemand von euch in der gleichen Situation. Also ich habe von meiner Arbeit anfang des Jahres einen Zeitvertrag bekommen, der am 31.12.10 ausläuft. Jetzt bin ich schwanger geworden, und mein Baby soll mitte bis Ende Dez. zur Welt kommen. Der Vertrag wird ja dann einfach auslaufen, ABER stehen mir dann auch Elterngeld oder Mutterschaftsgeld zu??? Weil im Prinzip wäre ich ja dann nach der Entbindung Arbeitslos obwohl ich ja noch ganz normal bis zum Mutterschutz arbeiten gehe... Blicke da überhaupt nicht durch... finde nur was entweder wenn man einen VErtrag hat oder Arbeitslos ist....
Vielen Danke schonmal und einen schönen Sonntag noch...
Lg Isa
von
Isy1989
am 23.05.2010, 19:08
hm....
das elterngeld wird ja eh vom gehalt der letzen 12 monate grechnet.
ob du da offiziell arbeitlos bist oder nicht, würde ich entweder arbeitgeber fragen oder direkt beim arbeitsamt.
wenn du verheiratet bist ist es ja weiter kein problem, auch wegen der krankenversicherung.....
das wird bei mir wohl etwas komplizierter, weil ich zu nem echt dämlichen zeitpunkt schwanger geworden bin ....
lg
dani
von
chrissi321
am 23.05.2010, 19:17
als ich bei meiner letzten tochter schwanger war, war ich arbeitslos und ich hab mutterschutzgeld bekommen, desweiteren bundeserziehungsgeld ( damals habe ich zwei monate vorm erziehungsgeld entbunden)... solange man bundeserziehungsgeld bezieht, ist man automatisch auch weiter krankenversichert...
hoffe, ich konnte helfen....
von
carmen_2000
am 23.05.2010, 19:38
Ich weiß auch nicht so recht. Mein Schatz und ich sind ja nicht verheiratet. Aber vill. machen wir das corher noch. WErde auf jeden Fall mal bei der Elterngeldstelle anrufen... aber das hat ja noch etwas Zeit... ich danke euch.. :-)
von
Isy1989
am 23.05.2010, 19:41
das elterngeld richtet sich nach dem verdienst in der zeit vor der entbindung. die letzten drei gehaltsmonate sind die relevanten. du bekommst ca 65 prozent des gehaltes. ob du dann arbeitslos bist oder nicht, ist völlig wurscht. nur arbeitslosengeld wirst du nicht beziehen können.
von
elki
am 23.05.2010, 19:51
Nee das Arbeitslosengeld meine ich auch nicht..das ist mir schon klar. Denke ich kann mich erst nach den 2 oder 3 Jahren Erziehungsurlaub melden...Aber das ist erst mal egal... kann man denn erziehungsurlaub nehmen wenn man keinen Arbeit danach hat??? Ich blicke da echt nicht mehr durch !!! Hilfe!!! hihi... sorry
von
Isy1989
am 23.05.2010, 21:47