Hi Mädels,
hab auch mal wieder ne Frage. Wieviel Urlaubsanspruch habe ich denn?
Folgender Fall:
- mein Vertrag läuft ab 31.08.2011 aus
- Geburtstermin ist der 09.06.2011
- Mutterschutz beginnt am 28.04.2011
- Urlaubsanspruch pro Monat = 2 Arbeitstage
Habe ich Anspruch dann von Januar 2011 bis einschließlich Juli 2011 (14 Tage Urlaub) oder nur Anspruch bis Ende April (8 Tage Urlaub)?
Wie würde es sich verhalten, wenn meine kleine Maus z. B. zwei Wochen eher als der errechnete Termin kommen würde?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe! LG, Nastasja
Mitglied inaktiv - 17.02.2011, 08:13
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Huhu, Du hast während des kompletten Mutterschutz' Urlaub und man berechnet den Mutterschutz nicht mehr neu, auch wenn das Kind früher kommt, dann hast Du halt "hinten raus" länger Mutterschutz, aber die 14 Wochen bleiben Dir immer bewahrt!
LG Daniela
Mitglied inaktiv - 17.02.2011, 08:19
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Hallo NastiMami,
also grundsätzlich gilt die Zeit für den Urlaub bis zum Ende Deines Mutterschutz. Ich habe pro Monat 2,5 Tage Urlaub und habe zufällig auch den gleichen Geburtstermin wie Du. Bei mir sind es vor dem Mutterschutz also 18 Tage. Somit wären es bei Dir min. 14 Tage. Ich weiß nicht wie es sich mit den 4 Arbeitstagen im August verhält. Da hast Du ja auch noch Mutterschutz.
Zu dem Thema "Wie würde es sich verhalten, wenn das Kind früher kommt" kannst Du hier mal nachlesen:
http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/mutterschutz/mutterschaftsgeld-und-mutterschaftslohn/wenn-ihr-kind-zu-frueh-oder-spaet-kommt/
Viele Grüße
Hexi
von
Kleine-blonde-Hexe
am 17.02.2011, 10:11