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Forum Oktober Mamis 2013

Frage zum Mutterschutz - Elterngeld

Thema: Frage zum Mutterschutz - Elterngeld

Wenn ich am 24.10. ET habe, geht der MuSchu bis Ende Dezember, Heißt ich bekomme bis dahin noch volles Gehalt ( anteilig betrieb/KK) und ab Januar dann 12 monate Elterngeld ?? Stimmt das so?????

von Sophia79 am 30.05.2013, 18:49



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Hallo, Ne stimmt so nicht, du bekommst während des Mutterschutzes dein Geld und dann für 10 Monate Elterngeld . Der Mutterschutz zählt mit zur Elternzeit , ein wenig beschiss von Vater Staat :-\ Lg , Dani.

von Daniplus2 am 30.05.2013, 19:05



Antwort auf Beitrag von Daniplus2

Das is aber echt beschiss ... Steht doch überall 12 Monate Elterngeld ... Gemein

von Sophia79 am 30.05.2013, 19:11



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Ja, das ist so. Sollte dein Kind am 24.10.2013 zur Welt kommen, dann musst du, wenn du ein Jahr ElternZeit nimmst am 24.10.2014 wieder arbeiten

von Daniplus2 am 30.05.2013, 19:14



Antwort auf Beitrag von Daniplus2

Mmmhh, bin am überlegen ob ich 2 Jahre nehme und entsprechend den halben Betrag auszahlen lasse, 1 Jahr is so schnell rum ....

von Sophia79 am 30.05.2013, 19:23



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Dann hast du 22 Monate Elternzeit, kann ich nur empfehlen wenns mit dem Geld passt. Ich war bei meiner ersten nur 10 Monate zu Hause und jetzt bei der zweiten hatte ich drei Jahre geplant.Bei Zwerg drei werde ich jetzt wieder 2 Jahre nehmen. Die Zeit ist so schnell vorbei, arbeiten kann man noch den Rest seines Lebens ;-) vorrausgesetzt natürlich es lässt sich finanziell regeln.

von Daniplus2 am 30.05.2013, 19:32



Antwort auf Beitrag von Daniplus2

Das denke ich auch, wir haben ja auch lang gewartet, nun will ich das Kind dann nicht gleich in eine Krippe geben, ist ja auch das erste ... Wir müssten das finanziell mit der Hälfte 2 jahre stemmen können, das prüfen wir zur zeit nochmal ganz genau. Zur Not kann man einen Minijobs annehmen um doch noch paar Euro reinzuholen, wobei ich mich da auch erst noch informieren muss - ob das und wenn ja wie hoch- vom Elterngeld abgezogen wird und sich lohnt, Kennst du dich da zufällig auch aus?

von Sophia79 am 30.05.2013, 19:49



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Ich glaub bis 400 Euro/max . 30 Stunden darf man arbeiten während der Elternzeit. Google mal Elternzeit, da gibt es so ne Seite mit den wichtigsten Fragen dazu.

von Daniplus2 am 30.05.2013, 19:55



Antwort auf Beitrag von Daniplus2

Ok Merci

von Sophia79 am 30.05.2013, 19:59



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Das ist richtig, dass man bis zu 30h arbeiten darf ABER das wird in großen Teilen mit dem Elterngeld verrechnet. Das heißt, das was Du verdienst, ist nicht einfach "on Top"... . LG Erbsenmaus

von Erbsenmaus am 30.05.2013, 20:47



Antwort auf Beitrag von Sophia79

Achtung beim splitten auf 2 Jahre bekommt man die letzten beiden Monate kein Geld! Außer man wäre alleinerziehend!

von CHAOS_ENGEL am 31.05.2013, 11:34