an die, die einen Partner haben, der nicht deutscher Staatsbürger ist oder selber eine andere Staatsangehörigkeit haben:
Brauchtet ihr, um die Geburtsurkunden des Kindes zu erhalten, eine internationale Geburtsurkunde? Habt ihr die in euren Unterlagen?
LG
PS: Mein Mann kommt aus der Türkei.
von
Kuscheling
am 26.10.2011, 10:15
Hmm ich weiss nicht ob ich deine Frage richtig verstehe. Du fragst ob du um eine Geburtsurkunde zu erhalten eine Internationale Geburtsurkunde brauchst? Du kriegst die Geburtsurkunde egal ob du eine Internationale oder "normale" Deutsche Urkunde hast.
Ist dein Baby hier in DE geboren? Dann kriegst du beide wenn du möchtest. Ich komme ja aus der Schweiz und wohne hier in DE ich brauche keine Internationale Geburtsurkunde da die in der CH ja deutsch verstehen ;)
Wenn du aber den Pass (türkischer) meinst, brauchst du wahrscheindlich eine Internationale Geburtsurkunde. Zum sicher gehen würde ich das türkische Konsulat anfragen. Die können dir das genau sagen!
lg Tina
von
Tiny82
am 26.10.2011, 10:51
Nein, ich soll eine internationale Geburtsurkunde von meinem Mann vorlegen, wenn ich die von unserem Kind abholen will. Ohne geht es angeblich nicht.
Wir haben momentan weder Zeit, noch Geld um ins "nächste" Konsulat zu fahren, so dass ich weder Geburtsurkunde habe, noch irgendwelche Gelder beantragen kann.
LG
von
Kuscheling
am 26.10.2011, 11:48
Hey du,
Ich bin zwar Türkin, habe aber die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/ türkisch). Mein Männe ist Türke und wir brauchten keine internationale Geburtsurkunde.
Dein Kind ist ja erstmal automatisch deutsch.
von
arzule
am 26.10.2011, 11:13
Hallo Maja,
ich schleiche mich mal ein. Hab eine Freundin mit gleichem Fall und die meinte folgendes: Wenn die Geburtsurkunde von Deinem Mann nicht in Englisch oder Deutsch ist und Du möchtest, dass er gleich bei der Geburtsurkunde von Ronja als Papa eingetragen wird, musst du vom Papa eine internationale Geburtsurkunde vorlegen. Du kannst das aber auch nachtragen lassen, so hättest du im Falle des Falles eher die Urkunde für die Beantragung der Gelder. Ist aber wie gesagt nur die Aussage meiner Freundin. Ich selber habe ja nicht den Fall.
Stressfreie Grüße,
talua
von
talua78
am 26.10.2011, 12:54
Hi du,
also ich bin keine gebürtige Deutsche und musste eine übersetzte - also internationale - Geburtsurkunde vorlegen, damit Samuel eine Geburtsurkunde ausgestellt bekommt.
LG
Rayden
von
Rayden
am 26.10.2011, 14:58