Thema:
Frage Krankschreibung
Hallo ich habe mal ne Frage.
Erstmal möchte ich euch meine Situation erklären. War heute beim FA und sie meinte ich hätte bereits vorzeitige Wehen. Gehe nächste Woche noch arbeiten und dann habe ich 2 Wochen Urlaub. Danach würde sie mich 5 Wochen krank schreiben bis zum Mutterschutzbeginn.
Nun zu meiner Frage. In den 5 Wochen mit Krankschreibung bekomme ich doch weiterhin das gleiche Geld oder? Meine Frauenärztin meine nämlich zu den 5 Wochen würden dann vorangegangene Krankschreibung dazu zählen. D.h. ich würde dann Krankengeld bekommen.
Wollte mal fragen ob das so stimmt!
LG und vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus!
von
mineralwasser
am 20.08.2015, 13:07
Bist du denn jetzt auch krank geschrieben!?wenn du zwischen deinen krankenscheinen 1tag arbeiten gehst.wenn der nachste krankenschein wieder bei null an....also beskommst du 6wochen gekd und danach krankengeld
von
ela080
am 20.08.2015, 13:21
Ja ab Montag gehe ich noch eine Woche arbeiten. Dann 2 Wochen Urlaub und dann 5 Wochen Krankschreibung. Danach wieder 2 Wochen Urlaub und dann Mutterschutzbeginn.
von
mineralwasser
am 20.08.2015, 13:31
also ich dachte man bekommt ab 4 wochen krankschreibung krankengeld, das würde heissen das die 5 woche die krankenkasse bezahlen würde, aber sobald du einmal arbeiten gegangen bist oder regulärer urlaub von der arbeit ist ohne krankenmeldung, wird das nicht mehr dazugezählt
von
-Kaname-
am 20.08.2015, 13:37
Wenn Du wegen der selben Krankheit krank geschrieben wirst, werden die Zeiten addiert. Bei einem anderen Krankschreibungsgrund werden die Zeiten nicht addiert sondern es geltern erneut die 6 Wochen. Es liegt also daran aufgrund welcher Erkrankung Du krankgeschrieben bist.
Genauer nachlesen kann man es hier http://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/arbeitsrecht-3-entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall
von
Yda
am 20.08.2015, 13:38
Vielen Dank für eure Antworten
von
mineralwasser
am 20.08.2015, 21:13
Bei vorzeitigen wegen in deiner ssw wird man sofort krank geschrieben und muss gegebenfalls manchmal sogar ins kh! Von daher find ich das sehr merkwürdig und glaub das 0
von
phoebe87
am 22.08.2015, 12:26
Solange es nicht muttermundwirksam ist, muss ich nicht ins KH. Es ist freiwillig jetzt noch die Woche auf Arbeit zu gehen - muss noch einiges fertig machen! Dann nehme ich noch meinen Urlaub um nicht ins Krankengeld zu fallen. phoebe87 - merkwürdeig ist das also gar nicht! ;-)
von
mineralwasser
am 24.08.2015, 11:59
Das kommt nur drauf an ob du das gleiche Krankheit ins gesamt 6 Wochen lang hast. Dann kriegst du Krankengeld .
von
Alice27
am 22.08.2015, 21:20
Wenn ich vorzeitige wehen hätte würde ich mit dem po zh bleiben!
Ich hatte vor über 2 Jahren und musste trotz 34 ssw ins kh! Auch nicht mumu wirksam!
Es ist gefährlich in der woche! Man weiß nie ob es doch irgendwann was bewirkt!
von
phoebe87
am 24.08.2015, 15:00