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Frage Elternzeit

Thema: Frage Elternzeit

Hallo zusammen, Ich bin immer noch am Überlegen wegen der Elternzeit. Ich möchte gerne 1Jahr nehmen (finanziell schaffen wir keine 2Jahre). Die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt und endet dann ja einen Tag vor dem ersten Geburtstag. Kann ich dann noch entscheiden ob ich noch verlängere oder muss man das direkt am Anfang entscheiden? Vielleicht möchte mein Mann auch noch 2 Monate nehmen. Muss man das auch am Anfang entscheiden? Und dann hat sich bei mir noch eine ganze Menge Urlaub angesammelt den ich auch vor Beginn des Mutterschutzes nicht genommen habe da ich eh in BV war. Den Urlaub würde ich dann im Anschluss an die Elternzeit nehmen weil das vor der Elternzeit keinen Sinn macht denn die Beginnt ja grundsätzlich mit dem Tag der Geburt? Oder habe ich jetzt gerade einen Denkfehler?? Sry für sooo viele Fragen... LG

Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 12:44



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Die Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschutz. Nem AG musst du die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn ankündigen (also spätestens eine Woche nach der Geburt). Dein Mann müsste ebenso 7 Wochen vorher bei seinem AG Bescheid geben. Beispiel: Dein Mann möchte ab dem 3. Lebensmonat für zwei Monate Elternzeit nehmen, dann muss er 7 Wochen vorher (Kind ist dann 1 Monat und 1 Woche alt) es beim AG ankündigen. Soweit ich weiß, kannst du das gleiche beim zweiten Jahr machen, also spätestens 7 Wochen vor Beginn des zweiten Jahr Elternzeit den AG informieren. Urlaub steht dir bis Ende Mutterschutz zu und dieser muss der AG nach der Elternzeit gewähren. :)

von SweetBunny4321 am 25.04.2017, 12:59



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Soweit ich weiß, muss man sich verbindlich für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegen. Falls du also nur 1 Jahr beantragst, ist das zweite, glaube ich, nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Ansonsten muss er ja zustimmen. Bei Frau Bader im Expertenforum wird viel über das Thema geschrieben.

von Jenyx am 25.04.2017, 13:25



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Hab hier eine gute Seite für dich http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/ Du musst die ersten 2 Jahre festlegen, sonst kann der AG dir das zweite Jahr verweigern. Wenn du 2 Jahre fest nimmst kannst du das 3. varrieren. Wenn du nur 1 Jahr nimmst und der AG nicht zustimmt hast du Jahr 2 und 3 praktisch verschenkt. Zitat: "für welchen Zeitraum man die Elternzeit innerhalb der nächsten zwei Jahre nehmen möchte.Im Anschluss an diesen Zweijahres-Zeitraum kann die Elternzeit unter Wahrung der 7-Wochen-Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden." d.h. die 7 Wochenfrist gilt nur für erstmaliges beantragen oder das 3. Jahr. Ich habe in meinen Elternzeit-Antrag reingeschrieben dass ich 2 Jahre fest nehme und mir das 3. Jahr vorbehalte und mich dann 7 Wochen vor Ende 2. Jahr nochmal melde. Da der AG das Schreiben ja bestätigen muss, kann man es vielleicht probieren wenn du reinschreibst dass du evtl. nach einem Jahr nochmal verlängern möchtest und du dich dann so und so viel WOchen vorher meldest. Ob das allerdings Rechtssicherheit hat weiss ich nicht.

von Charo258 am 25.04.2017, 15:12



Antwort auf Beitrag von Charo258

Stimmt so nicht mehr ganz! Es gab 2015 eine Änderung: "Abweichende Regelungen für Geburten ab 1. Juli 2015 Flexible 24 Monate Mütter und Väter können 24 statt bisher zwölf Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Drei Zeitabschnitte Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt. Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich." Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT

von Beph am 25.04.2017, 15:40



Antwort auf Beitrag von Charo258

Ich glaube aber dass man trotz der änderung die ersten 2 jahre gleich ab beginn festlegen muss. Die müssen nur nichtmehr hintereinander sein und können flexibel aufgeteilt werden.

von Charo258 am 25.04.2017, 16:01



Antwort auf Beitrag von Charo258

Man muss sich nicht mehr für 2 Jahre festlegen Charo. Hab hier nochmal was rausgesucht mit nem guten Beispiel: https://www.elterngeld.net/elternzeit.html

von Beph am 25.04.2017, 17:16