Guten Morgen Mädels,
ich denke ich muss die Mädesl ansprechen, die schon Ahnung von alldem haben...
Ab wann muss man sich bei der Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld melden????
Und ab wann kann ich Elterngeld beantragen... Mag n bisschen früh sein, die Fragerei, aber man kann nie früh genug damit anfangen oder??? :o)
vielen Dank für Eure Antworten...
Dani iund Puschel inside
von
Dani_80
am 10.04.2013, 07:25
Das einzige was du vor der geburt machen kannst ist die vaterschaftsanerkennung und das mit dem sorgerecht. Mutterschaftsgeld bekommst du 7 wochen vor et ne bescheinigung vom Fa und dann kannst es einreichen. Für alles andere benötigst du die geburtsurkunde.
Lg
von
summerlove
am 10.04.2013, 08:06
Hallo,
wenn Du schon ein bisschen vorarbeiten willst, kannst Du das tun ;)
Die Anträge auf Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld usw. kannst Du Dir schon jetzt besorgen (runter laden, abholen oder zuschicken lassen) und im Groben auch schon ausfüllen - z.B. im Mutterschutz, wenn man viel Zeit hat. Auch die letzten 10 von den benötigten 12 Gehaltsabrechnungen fürs Elterngeld kann man dann schon raus suchen und kopieren etc.
Was Du jetzt noch nicht weißt wie z.B. den tatsächlichen Geburtstermin brauchst Du dann nur noch nachtragen und die Anträge mit Geburtsbescheinigung an die jeweiligen Stellen schicken. Am besten an jeden Antrag einen kleinen Zettel machen, was darin noch fehlt, damit Du nach der Geburt nicht wieder alles durchsehen musst - dann man ja auch anderes zu tun :)
LG
von
lanti
am 10.04.2013, 09:02
Mir wurde davon abgeraten falls sich die anträge ändern. Aber kopien werd ich wohl auch schon machen
von
summerlove
am 10.04.2013, 09:46
Das ist ja schon mal ne Hilfe :o)
Ich möchte nicht alles auf den letzten drucker machen müsen :o)
von
Dani_80
am 10.04.2013, 09:50
Die Anträge auf Kindergeld und Elternzeit ändern sich wahrscheinlich nicht zumindest nicht nennenswert.
Beim Elterngeld hat sich in der Tat etwas geändert, aber schon zum 01.01.13, so dass die derzeitigen Anträge aktuell sein dürften.
Falls irgendwo doch etwas fehlt soll die jeweilige Stelle das halt noch anfordern - meist sind die Änderungen ja nur marginal.
von
lanti
am 10.04.2013, 10:07