September Mamis

Forum September Mamis 2012

Finanzielle unterste Grenze Hilfe

Thema: Finanzielle unterste Grenze Hilfe

Es ist mir eigentlich peinlich hier zu schreiben , was ich euch gleich schildere, aber ich weiß echt nicht weiter. Krümelchen war nicht geplant und abtreiben konnte ich nicht und ich möchte das Kind bekommen. Ich habe 2010 ein Ex der da mein Freund war bei mir wohnen lassen... meine Betriebskostenabrechnung ist zu hoch, ich beziehe harz4. Das Arbeitsamt will das nicht übernehmen. Aus psychischen Gründen hab ich mein Schulabschluss immer noch nicht geschafft. Die Wohnungsbaugesellschaft wollte mich erst vielleicht umziehen lassen wenn ich die Schulden bezahle! Ich hab noch andere Mietschulden und zahle jeden Monat 50 € Mein Ex hat auf meinen Namen bestellt , ich ging damals zur ner schulischen Maßname. Er hat mein ganzes Geld abgehoben und ich war zu dumm und naiv konnte es nicht kontrollieren hab ihn vertraut und alles. Durch den BAB den ich bekommen habe, hatte das Amt die Miete nicht gezahlt und ich hab mich nicht gekümmert! Und nun hab ich die Betriebskostenabrechnung Kostenübernahme Ablehnung in meinen Briefkasten gehabt, weil ich alles nochmal versuchen wollte wegen Krümelchen. Zu meiner jetzigen Wohnsituation: Ich hab hier Schimmel (für ein Kind undenkbar) , das weiß die Wohnungsbaugesellschaft auch, 2-Raum Whg, zu laut direkt straßenbahn fährt unter fenster, hinten raus Zug. Es ist ne Katastrophe. Bei meinen Freund geht es auch nicht wirklich, auch 2 Raum whg er macht sein Abitur und bekommt Bafög... Ich hab Angst und kann mich nicht richtig auf alles freuen! Was ist wenn ich nicht rechtzeitig ne Whg bekomme. Warum ich nicht verhütet hab in meiner Situation, naivität durch Clamydien dachte ich ich kann nicht schwanger werden(5 jahre auch nichts passiert) Ich habe eine Tochter die lebt beim Vater , sie sollte ihr Kinderzimmer bekommen wenn ich ne 3 Raum Whg bekomme! Bitte geht nicht so hart mit mir um, mein Leben ist wirklich schwer und ich möchte doch so gerne unser Kind bekommen. Den Schimmel würde die Wohnungsbaugesellschaft übernehmen. Ich möchte mit den Vater des Kindes zusammen ziehen und das geht nur wenn wir eine 3-raum whg haben und dann kann auch meine 5 jährige Tochter bei mir schlafen. ich bin übrigens 23 Jahre mein Partner 25 .Ich bin verzweifelt!!!!

von Mami0612 am 15.04.2012, 15:10



Antwort auf Beitrag von Mami0612

hallo! gibt es nicht beratungsstellen, die dir in dieser situation weiter helfen können?! ich glaube leute, die sich damit auskennen, können dich besser beraten wie du am besten an kohle kommst und deine jetzige situation verbesserst.

von dieFrau_2punkt0 am 15.04.2012, 15:15



Antwort auf Beitrag von dieFrau_2punkt0

es ist nur so ich muss hier heulen .... langeweile und man denkt so viel nach

von Mami0612 am 15.04.2012, 15:18



Antwort auf Beitrag von Mami0612

Pass mal auf: Als erstes solltest Du gegen die Ablehnung der Übernahme der BK vorgehen. Falls Du bisher noch keine Kostensenkungsaufforderung bekommen hast, also Deine Kosten auf die Angemessenheit reduziert wurden, hast Du ganz gute Chancen. Laut Bundessozialgericht darf der Leistungsträger die Übernahme der BK dann nicht verweigern. Also lege bitte unbedingt Widerspruch ein und nimm, falls nötig rechtliche Hilfe in Anspruch. Du kannst mir auch noch mal eine PN senden, wenn Du magst. Zweitens ist es leider so, dass weder der Schimmel, noch die bevorstehende Geburt den Anspruch auf eine Zustimmung zum Umzug durch den Leistungsträger begründen. Wegen des Schimmels muss der Vermieter Abhilfe schaffen und Babys haben leider sozialrechtlich gesehen noch keinen Anspruch auf eigenen Wohnraum. Ansonsten gebe ich der Vorrednerin Recht. Könntest Du Dein Anliegen etwas näher konkretisieren? LG Tina

von Tina (B) am 15.04.2012, 15:24



Antwort auf Beitrag von Tina (B)

Mein Anliegen ist das : Ich bekomme vll keine Whg! IDAS ist die kATHASTROPHE!!!! Ich kann mir nicht vorstellen das dasß Baby hier das Kinderzimmer bekommt und ich möchte mit meinen Partner zusammen ziehen! Die Whg ist beschissen für ein Baby (Tut mir leid für meinen Ausdruck)

von Mami0612 am 15.04.2012, 15:28



Antwort auf Beitrag von Mami0612

Wenn Deine Bedarfsgemeinschaft durch Deinen Freund größer wird, hast Du sozialrechtlich gesehen erstmal einen Anspruch auf Umzug. Das Problem mit den Mietschulden ist dadurch natürlich noch nicht gelöst. Aber viele Vermieter sind schon zufrieden, wenn Du die Kostenübernahmezusicherung vom Leistungsträgers vorlegst. Sie wissen ja, dass die Miete damit gesichert ist. Du solltest aber die Forderung abtreten, d.h. der Leistungsträger überweist dann direkt an den Vermieter, damit es nicht wieder zu Schulden kommt. Du müsstest mal Wohnungsangebote einholen und beim Leistungsträger eine Zusicherung beantragen... Davon abgesehen, bei uns ist wegen bevorstehender Ausbauten am Haus auch noch kein Kinderzimmer vorhanden für die Maus. Das erste Jahr wird sie auch bei uns im Schlafzimmer mit wohnen. Das halte ich nicht für so furchtbar...

von Tina (B) am 15.04.2012, 15:53



Antwort auf Beitrag von Mami0612

süsse warst du schon mal bei der caritas ?? die machen schwangerberatungen, helfen bei problemen mit ämtern/ der wohnungssuche etc. oder vermitteln zumindestens hilfen! Ich wünsche dir alles gute

von vonne79 am 15.04.2012, 15:28



Antwort auf Beitrag von vonne79

Dankeschön, nein war ich noch nicht ich war beim DRK, da allerdings hab ich das Thema noch nicht genau gesagt... Was ich jetzt tun will. Ist das Caritas besser?

von Mami0612 am 15.04.2012, 15:31



Antwort auf Beitrag von Mami0612

Ich kenne mich nicht wirklich mit der Thematik aus... ich weiß aber, dass es Beratungsstellen von der Caritas, vom DRK etc. gibt, die dir weiterhelfen können und die dir auch mit den Behörden helfen. Direkt mit dem Leistungsträger kannst du auch sprechen, wobei meine eigene Erfahrung da nicht besonders positiv ist... man wird da schnell in eine Schublade gesteckt und entsprechend behandelt. ICH würde es über eine Beratungsstelle versuchen! Aber du musst den Leuten dort alles erzählen, sonst können die dir nicht helfen! lg, andrea

von Maus_2012 am 15.04.2012, 16:11



Antwort auf Beitrag von Maus_2012

Danke, das werde ich machen und dann werdxe ich mich so freuen können wie jede andere schwangere auch... Ich hab am Montag Feindiagnostik und dann weiß ich endlich ob es ein Junge oder ein Mädchen ist und ob alles in Ordnung ist!

von Mami0612 am 15.04.2012, 16:34



Antwort auf Beitrag von Mami0612

Hast du denn die Zuschüsse für die Erstausstattung beantragt?

von Nicki3480 am 15.04.2012, 18:02



Antwort auf Beitrag von Nicki3480

ja ..100 € schwangerschaftsekleidung (schon bekommen) und 450 € bekomm ich 2 Monate vor Geburt...

von Mami0612 am 15.04.2012, 18:38



Antwort auf Beitrag von Mami0612

...ich wollte nur noch was ergänzen... Wollte dir nur sagen das du ab der 13 oder 16 Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf für Schwangere beim Hartz4 Amt beantragen kannst... Alles Gute für dich

von monali am 15.04.2012, 20:02