März Mamis

Forum März Mamis 2012

Etwas verwirrt mit den ganzen Ämter sachen...

Thema: Etwas verwirrt mit den ganzen Ämter sachen...

Vielleicht könnt ihr mir ein bisschen helfen, ich blick da irnwie nicht mehr ganz durch.... Also kurze Situations-Beschreibung... Ich bin seit dem 01.11.2011 arbeitslos/ arbeitssuchend (Ging leider nicht anders wegen umzug etc) und bekomme ALG 1.. Mein Partner ist seit Anfang Dez. arbeitslos und bekommt ebenfalls ALG 1. Da diese beiden Summen zusammen aber recht wenig waren, haben wir ALG" beantragt und auch bewilligt ... Ab dem 15. Jan hat mein Freund wieder einen Job (aber das weiß das Amt noch nicht, da heute erst der Arbeitsvertrag gekommen ist).... Und dann war heute ein SAchreiben im Postkasten, dass unser ALG 2 gestrcihen ist ab 01.02. weil ich ja ab da nicht mehr bedürftig bin etc... aber die wissen doch noch gar nicht das mein Freund wieder n Job hat? Den Arbeitsvertrag können wir ja erst Montag beim Jobcenter einreichen... Und fällt das ALG 1 eig zum beginn des Mutterschutztes auch weg? Bin grad etwas verwirrt... dann würde ich ja ab 1.02. bzw 02.02. gar kein Geld mehr bekommen... Und wie ist das eig mit dem Mutterschafts Geld? Ich hab da wirklich gar keine Ahnung von und leider auch keinen in mienem Bekanntenkreis der sich damit auskennt... vielleicht hab ich hier ja mehr glück :-) Liebe Grüße

von mandytier am 14.01.2012, 22:10



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ich kann ad hoc nur vermuten. voraussetzung für alg I ist ja, dass du den arbeitsmarkt uneingeschränkt zur verfügung stehst. kannst du dann ja nicht mehr bzw. darfst dann auch nicht mehr. jedoch hast du anspruch auf Mutterschaftsgeld (in gleicher höhe wie Alg) , d.h. hier gehts auch drum, wer zahlen muss - z.T. die Krankenkasse.... von deinem mann wissen die ganz sicher noch nix - gebt da aber lieber gleich montag bescheid... das wäre nämlich sonst schwarzarbeit und kann doof enden

von Flo2012 am 14.01.2012, 22:34



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meinatbeitsvertrag wat befristet und lief aus (wollten keiner schwangeren verlängern -naja ist dumm gelaufen) naja um zim thema zu kommen hab mich bei meiner beraterin infomiert also ich bekomme geld vom amt bis ich auch sonst regulär in mutterschutz ginge also 6 wochen vor geburt danach bekomme ich geld von der krankenkasse wie alle arbeitenden auch läuft auch genauso ab also zettel vom frauenarzt holen imd zur krankenkasse gehen und mutterschaftsgeld beantrafen hoffe ich konnte etwas helfen der s***** ist aber auch verwirrend

von Murmeltier103 am 14.01.2012, 23:17



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Aber ehrlich, ich blick da so gar nicht durch^^ Ich frag mich wieso das so ohne vorwahrnung eingestellt wird, also das alg 2... Das mit dem neuen job von mienem menne können sie ja echt noch nicht wissen, wenn sie das gesgat bekommen am montag kann ich ja sogar verstehen das es dann weniger/ kein geld mehr gibt, muss ja dann auch nicht mehr sein aber so ohne grund? komsich... vorallem steht in dem brief auch drinne ich sei ab dem 01.02. nicht mehr krankenversichert ?! oO Ich werd da montag morgen dirket mal auflaufen und mich schlau machen... Sonst steh ich da in 2 wochen (dann bekommt men freund ja auch noch keinen lohn) und hab nicht genug geld für miete etc oO Und Für Baby muss auch noch einiges angeschafft werden... man man-.-

von mandytier am 15.01.2012, 00:06



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wie ncht mal mehr krankenversichert - das dürfte aber nach meinen infos nicht sein ich kann mir schon vorstellen dassie deine leistungen streichen das machen sie bei mir ja auch ich denke nicht das die wissen das dein mann en neuen job hat dad erfahren die ja erst durch euch am montag was mich an der ganzen sache wirklich verunsichert ost die sache das.du dann micht mehr krankenversichert sein solltest obwohl das mutterschaftsgeld doch von der krankenkasse kommt am besten di fragst gleich mal am montag dein berater die müssen sich da ja aiskennen hoffe es klärt sich alles zu euren gunsten auf

von Murmeltier103 am 15.01.2012, 01:03



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aaaahhh ihr verwirrt mich total ich gehe am 13.2. in mutterschutz werde aber vom amt am 12.2. mit alg1 abgemeldet...was bekomm ich denn dann und vorallem wie viel?? ich blicke da nicht mehr durch

von kekschen241188 am 15.01.2012, 01:57



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Alg 1 bekommt man bis zum Muschutz. Dann bekommt man Muschaftsgeld in höhe des Krankengeldes von der KK, mindestens aber 13€ pro Tag. Nach der Muschutzfrist ist man wieder arbeitslos und man geht entweder in Elternzeit und bekommt Elterngeld plus Hartz4, oder man kann wieder arbeiten gehen und bekommt alg1. So war es bei mir damals vor 9 Jahren. Nur gab es damals noch kein Hartz4, sondern noch Sozialhilfe. Warum das Amt das Geld und den Krankenschutz gestrichen hat, dass erfährst du nur durch nachfragen bei deinem Berater.

von Mel+3 am 15.01.2012, 07:06



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warum sie dir das geld streichen wollen (auch ohne von dem job zu wissen) wirst du nur erfahren indem du direkt am montag da nachfragst. ansonsten bekommst du ab geburt ja auch elterngeld - dieses geld wird an ALG II angerechnet - 10% (also von 300€ werden 270€ angerechnet, 30€ darf man quasi behalten). da dein geburtstermin aber im märz liegt ist das ja nicht der fall. wie lange du alg I bekommst muss eigentlich in deinem ALG I bescheid drinstehen. Und was die Krankenversicherung angeht - diesen Fall hatten wir vor etwa 2 Jahren hier, da kam es in diskussion: Solange du ALG I bekommst läuft die Krankenversicherung über das Arbeitsamt (das heißt auch - wenn du kein ALG I mehr bekommst melden die dich bei deiner Krankenversicherung ab - und du musst die Versicherung privat bezahlen). Wenn du kein ALGI mehr bekommst, aber ALG II würde es über die ARGE laufen. Wenn dein Freund genug verdient das ihr aus ALG II rausfallt dann hast du keine Krankenversicherung. Du musst dann deine Krankenversicherung privat bezahlen. Es gibt da in der Regel einen "Hausfrauen-Tarif" der beläuft sich zwischen 150 und 200€ je nach Krankenkasse. Dein Baby könnt ihr aber - wenn er die Vaterschaft anerkennt - über ihn Familienversichern. Unter Erwachsenen geht das nur nach Heirat. (und ehrlichgesagt war dieser Punkt bei uns ein nicht unerheblicher Faktor weswegen wir uns nach Jahren wilder ehe doch entschlossen haben zu heiraten). Und was ich da auch noch unbedingt anmerken muss ist: wenn man sich da nicht selbst drum kümmert, dann kann es passieren das die Krankenkasse auf eigene Faust von einem fiktiven Einkommen ausgeht und auf dieser Grundlage deinen Beitrag berechnet - und zwar im Nachhinein. Und dann heißt es ordentlich nachzahlen denn der niedrigste betrag den man da zahlt liegt bei 256€/Monat meine ich. Mir ist das mal passiert als ich während meine SS meinen JOb aufgab und die ARGE mich ausversehen nicht richtig ummeldete - da musste ich nachzahlen als das nach 3 Monaten auffiel, ob ich schuld war oder nicht, obwohl ich kein Einkommen in dieser Zeit hatte. Solltet ihr durch deine Krankenversicherung dann wieder unter die Bewilligungsgrenze vom ALG II fallen dann ist es möglich, dass die ARGE/das Jobcenter NUR deine Krankenversicherung bezahlt. Das kann die ARGE aber nicht riechen - um das in die Wege zu leiten muss man das natürlich kommunizieren. Meiner Erfahrung nach ist bei solchen Amtsquärelen wichtig immer schnellstmöglich die offiziellen stellen anzulaufen anstatt erst ewig rumzurätseln und "auszugehen" und zu "denken". Daher Montag unbedingt als erstes beim Amt fragen was sache ist - dann bei der Krankenkasse fragen wie du weiter versichert bleiben kannst - und dann eventuell nochmal beim Amt nachhaken, dass du eine Krankenversicherung brauchst (jenachdem wieviel dein Freund verdient) denn fest steht - wenn dein Freund nun einen JOb hat und ihr damit sowieso aus ALG II fallt bleibt deine Krankenversicherung in der Schwebe sobald du kein ALGI mehr bekommst.

von Meffilein am 15.01.2012, 11:25



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Bei uns wird ja gerade ALG II beantragt. Und bei der Antragsausgabe erklärte mir die nette Dame, dass man wenn man ALG II bekommt kein Mutterschaftsgeld kriegt. das holt sich die ARGE von der Krankenkasse. Also ich bekomme ab 1.2. ALG II, mein Mann bekommt ALG I (beziehungsweise der Antrag läuft gerade) und danach wird uns weder etwas runtergestrichen oder gar ohne vorwarnung ganz gestrichen. Der einzige strittige moment ist dann ab Geburt wo es Elterngeld gibt - das Elterngeld dürfte uns aber auch nicht unter die Grenze fallen lassen.

von Meffilein am 15.01.2012, 11:42



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also bekomm ich entweder alg2 oder mutterschaftsgeld?

von kekschen241188 am 15.01.2012, 15:33



Antwort auf Beitrag von kekschen241188

so wie ich das verstanden habe ^^ kommt ja aber auch drauf an wieviel mutterschaftsgeld du bekommst - denn wenn du mit dem mutterschaftsgeld über die bemessungsgrenze fällst bekommst du natürlich kein alg II. und wenn du Mutterschaftsgeld anstatt algI bekommst muss es ja für diese 3 monate die das insgesamt sind zumindest für deine krankenkassenzugehörigkeit eine regel geben. aber wie gesagt - wenn ihr nicht verheiratet seit und dein freund jetzt einen job hat und ihr aus allen ämtergeldern rausfallt - dann musst du deine krankenversicherung spätestens nach dem mutterschutz selbst bezahlen, d.h. auch vom gehalt deines freundes. es sei denn ihr fallt dadurch wieder ins alg II - dann übernimmt die arge die krankenkasse. wenn du aber trotz mutterschaftsgeld unter der bemessungsgrenze bleibst - dann bekommst du weiter dein "gewohntes" algII und die arge holt sich das geld von der krankenkasse zurück - soweit ich das verstanden hab. in meiner letzten ss hatten wir auch alg II am ende mit ALG I von meinem mann - im prinzip die gleiche situation wie jetzt, nur das ich vorher gearbeitet hatte und diesmal hab ich vorher elternzeit gehabt. und damals war ich nicht familienversichert weil wir noch nicht verheiratet waren. - und da hat sich um den mutterschutz herum geldmäßig FÜR MICH nichts geändert. ab geburt fiel halt dann der schwangerenzuschlag weg und dafür wurde das kind mit angemeldet (da gewinnt man dann 30€, denn das kindergeld wird ja auch komplett angerechnet, der bedarf für ein baby ist aber 203€ oder so) diesmal würd ich eh kein mutterschaftsgeld kriegen von der kk weil ich ja familienversichert bin - familienversicherte kriegen das von vornherein nicht.

von Meffilein am 15.01.2012, 16:03



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also ich muss ehrlich sagen habe jetzt den totalen überblick verloren.... also ich soll vom amt am 12.2. abgemeldet werden weil ich am 13.2. in mutterschaft gehe.... mein freund verdient ca 1100 euro netto... was bekomm ich dann genau und von wem und wie viel kann mir das jemand sagen? ich bin verzweifelt und verstehe nicht mal mehr die einfachsten sätze. denke man bekommt sooooooo viel unterstützung wenn man schwanger ist?? hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiilffffeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee

von kekschen241188 am 15.01.2012, 16:17



Antwort auf Beitrag von kekschen241188

beziehe also bis 12.2. noch alg 1

von kekschen241188 am 15.01.2012, 16:18



Antwort auf Beitrag von kekschen241188

die frage ist wieviel ALG II bekommt ihr denn bisher? ansonsten habe ich jetzt durch einfaches googeln folgendes gefunden: Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse versichert oder arbeitslos sind, beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse. Im zweiten Fall beträgt das Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfrist nicht 13 Euro pro Arbeitstag, sondern ist so hoch wie das Arbeitslosengeld, das Sie bislang erhalten haben. - das heißt das Mutterschaftsgeld würde das ALG I ersetzen. aber empfängerinnen von ALG II haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Demnach kannst du nur Mutterschaftsgeld ODER ALG II bekommen. Am Ende solltest du das bekommen mit dem ihr nicht unter eueren Bedarf fallt. das kommt natürlich auf euren bedarf an: den entnimmst du dem Bescheid über das ALG II. Unabhängig davon - wenn dein Freund ab Februar 1200€ netto verdient, und jenachdem wieviel Mutterschaftsgeld du bekommst - dann ist tastächlich ab dem Zeitpunkt zuende mit ALG II. VORHER aber (vom 1.2. bis zum 12.2.) könnte es sein das mit den 1200€ von deinem Freund euer Bedarf nicht gedeckt ist. D.h. vielleicht hab ihr für die 12 tage noch anspruch auf ALG II. Das gilt aber nur, wenn die ARGE von dem Job deines freundes weiß. im übrigen - der 15. jan ist ürbrigends heute. das heißt so oder so musst du am montag unverzüglich zur arge und zum arbeitsamt - denn ihr habt ja das geld von der arge am 1. für den ganzen monat bekommen - d.h. ihr werdet da wieder zurückzahlen müssen.

von Meffilein am 15.01.2012, 16:44



Antwort auf Beitrag von Meffilein

Danke für die Auskünfte... hab den Brief ja erst Samstag bekommen, und schon zurecht gelegt damit ich morgen früh dirket dahin stiefeln kann um das zu klären! :-)

von mandytier am 15.01.2012, 17:58