Ab wann beantragt man den was ? und wo ? ich habe da gar keine ahnung von ... werde ja nachher wieder auf teilzeit arbeiten gehen , dann steht einem das ja zu oder ? ach mich verwirren diese ganzen behörden gänge jetzt schon ...
von
Picoletta
am 01.01.2011, 19:17
Kannst Du ab Geburt beantragen. Gebe mal im Internet Elterngeldantrag und dein Bundesland ein. Bei uns in Hessen ist es das Hessische Versorgungsamt. Den Antrag kannst du aber erst fertig machen, wenn der Wurm da ist. Die brauchen nämlich Name, Geb. Datum und die Geburtsbescheinigung dafür.
LG Andrea
von
Leon0209
am 01.01.2011, 19:38
Mutterschaftsgeld mit dem Bescheinigung vom FA an der KK (ca. 7 Wochen vor ET)
Kindergeld (erst nach der Entbindung), Arbeitsamt/Arbeitskasse
Elterngeld (erst nach der Enbindung), Rathaus/Bürgerbüro
ich hoffe die Infos sind richtig
LG
von
alisa05
am 02.01.2011, 09:11