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Forum März Mamis 2022

Elternzeit

Thema: Elternzeit

Hallo ihr lieben, wahrscheinlich bin ich sehr spät dran aber eine Frage. Hat jemand in seinem Elternzeit Antrag Voll- und Teilzeit kombiniert? Ich würde gern ein Jahr Voll Elternzeit nehmen und dann in Teilelternzeit zurückkommen. Hat jemand einen Vorschlag wie man den Antrag formuliert?

von JohannaSp am 08.02.2022, 19:31



Antwort auf Beitrag von JohannaSp

Das machen ganz viele so. Du stellst einfach einen ganz normalen Antrag auf 1 Jahr Elternzeit (da spielt es keine Rolle ob VZ oder TZ) und meldest dich dann ein paar Wochen/Monate vorher und teilst deinem AG mit, dass du nach der Elternzeit in TZ zurück kommen möchtest und stimmst dich wegen dem Umfang ab. In der Regel befristet man die Teilzeit dann immer wieder auf 1-2 Jahre um sich generell seinen Anspruch auf die VZ Stelle zu erhalten.

von Easys80 am 08.02.2022, 19:43



Antwort auf Beitrag von Easys80

Genau so würde ich es nicht machen. Den Fehler habe ich damals gemacht und habe mich später total geärgert. Hatte 1 Jahr Elternzeit und wollte danach erst mal für paar Monate Teilzeit arbeiten. ABER. Da die Elternzeit vorbei war, habe ich einen komplett neuen Arbeitsvertrag für Teilzeit bekommen und danach aus dem wieder in den Vollzeit-Vertrag zu kommen hat sich so dermaßen gezogen, dass es mich nur gestresst und geärgert hat. Diesmal bin ich schlauer: Ich nehme 17-18 Monate Elternzeit (je nachdem wann genau das Kind kommt). Damit könnte ich 1 Jahr zuhause bleiben und währenddessen Basiselterngeld beziehen und nach den 12 Monaten bis zum 18. Monate bis zu 32 h/Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten (ich teile es etwas anders ein: 7 Monate Basiselterngeld und die restlichen 5 Monate auf 10 Elterngeld-Plus-Monate ausweiten und in dieser Zeit dann Teilzeit in Elternzeit mit 10-15 h/Woche arbeiten - damit habe ich 17 Monate abgedeckt und einen ggf. 18 Monat werde ich dann mit höheren Stunden arbeiten). Der Vorteil hier ist ganz klar die Teilzeit in Elternzeit-Eigenschaft: Der Vollzeit-Vertrag bleibt erhalten, ruht aber solange bis die Elternzeit vorbei ist. Für die Teilzeit-Tätigkeit braucht man keine Vertragsänderung - man ist automatisch wieder im Vollzeit-Vertrag, wenn die Elternzeit vorbei ist. Hier kommt es jetzt natürlich drauf an, wann man mit Teilzeit anfangen möchte, wie lange man Teilzeit arbeiten möchte, wieviele Stunden etc. Wenn du 1 Jahr zuhause bleiben möchtest und danach 1 Jahr Teilzeit arbeiten möchtest, dann müsstest du 2 Jahre Elternzeit beantragen. Du kannst aber auch gleich länger beantragen. Meines Wissens nach ist es einfacher die Elternzeit ggf. zu verkürzen, als sie später nochmal zu verlängern.

von Anja1712 am 08.02.2022, 23:56



Antwort auf Beitrag von JohannaSp

Hast du vorher schon einmal mit deinem Arbeitgeber gesprochen? Dann könntest du Bezug auf das Gespräch nehmen. Ansonst könntest du das so formulieren. Ich hatte damals überhaupt nichts schriftliches beantragt. Hab das alles mündliche mit meinem Vorgesetzten besprochen. Irgendwann kam dann ein Vertrag mit allen Informationen darin die besprochen wurden. Also recht unkompliziert

von Cani33 am 08.02.2022, 19:53



Antwort auf Beitrag von JohannaSp

Du reichst 2 Jahre Elternzeit ein und schreibst dazu, dass Du ab dem 13. Lebensmonat TZ in EZ arbeiten möchtest. Vielleicht auch gleich mit der gewünschten Stundenzahl.

von Suomi am 08.02.2022, 19:53



Antwort auf Beitrag von JohannaSp

Wie Soumi würde ich es auch machen. Dann weiß dein Arbeitgeber direkt Bescheid und kann das organisieren. Auf jedenfall schriftlich machen, nicht jeder hat einen tollen Arbeitgeber mit dem man solche Dinge mündlich klären kann

von Plätzchen am 09.02.2022, 13:56



Antwort auf Beitrag von Plätzchen

Vielen vielen Dank für die guten Antworten!!! Ihr habt mir wirklich geholfen.

von JohannaSp am 09.02.2022, 14:39