Vielleicht kennt sich ja hier auch jemand damit aus, ich habe folgende Problematik.
Ich arbeite im Moment 30 Stunden die Woche.
Ich bin sehr unzufrieden hier und möchte hier eigentlich auch nach meiner Elternzeit nicht wieder anfangen.
Ich hatte vor 3 Jahre einzureichen um dann genügend Zeit zu haben um nach ca 2 Jahren bei einem neuen AG anzufangen.
Meinem jetzigen AG würde ichs natürlich nur ungern sagen das ich nicht vor habe wieder zu kommen, weil man ja nie weiß und ich nach den 3 Jahren auf jeden Fall wieder arbeiten muss ( mein Mann ist Soldat und wir wollten mich und das Kind dann nicht privat versichern lassen)
Kann ich denn einfach so bei einem neuen AG anfangen wenn ich bei einem anderem noch Elternzeit eingereicht habe?
von
Elaela
am 29.02.2016, 13:34
Oh-sehr spezifischer Fall. Um rechtlich auf Nummer sicher zu gehen würd ich im Forum von Nicole Bader (Rechtsfragen) mal stöbern oder ggf. diese Frage stellen-dann hast du Gewissheit! Viel Erfolg...
von
Hedi2012
am 29.02.2016, 13:47
Ja da habe ich die Frage auch schon rein gestellt
Hier gehts nur manchmal schneller und hab gedacht evtl war jemand mal in der gleichen Situation &
514; Man weiß ja nie
von
Elaela
am 29.02.2016, 13:52
Wenn du nach zwei Jahren elternzeit dann einen neuen Job gefunden hast, kannst du doch deine elternzeit frühzeitig beenden. So wird es auf jeden Fall gehen.
Ob es auch geht, wenn du weiterhin in elternzeit bleiben möchtest, weiß ich auch nicht.
von
Nici_84
am 29.02.2016, 14:15
Du kannst auch in EZ kündigen, musst halt an die entsprechenden Kündigungsfristen denken.
Wenn Du selbst aktuell gesetzlich versichert bist, bleibst Du das während der EZ, mindestens so lange du EG bekommst. Bei meiner KK steht, dass man die ganze Zeit beitragsfrei versichert wäre in diesem Fall. Ich habe aber auch schon gehört, dass es nur während des EG-Bezugs so wäre.
Dein Kind muss aber auf jeden Fall über den Vater versichert werden, wenn der privat versichert ist. Es muss immer in die "höchste" Versicherung und das ist in dem Fall die private.
Die EZ würde ich einfach beenden zum Kündigungstermin. Das bringt Dir höchstens den Vorteil, dass der Rest dann noch nicht offiziell verbraucht ist und du ihn theoretisch bis zum 8. Geburtstag des Kindes beim anderen AG evtl. nochmal einreichen kannst (dann halt nur mit Zustimmung des AG genehmigt).
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 29.02.2016, 14:24
Antwort auf diesen Beitrag
Nein mein Mann ist nicht Privat versichert sonder ist Soldat und hat freie Heilfürsorge.
Das die Kinder immer mit bei der höchsten Versicherung mit angemeldet sein müssen, ist glaub ich auch nicht so.
Meine Schwägerin ist Beamtin und privat versichert, die beiden Kinder sind aber über ihren Mann gesetzlich versichert, wenn ich das richtig verstanden habe.
Also bis vor ein paar Jahren war es noch so das sie einen eben bis zu diesen 3 Jahren Beitragsfrei behalten haben, wenn gewisse Kriterien nicht zugetroffen haben, so ist es auch mit den Kindern, über wen sie versichert werden müssen bzw können.
von
Elaela
am 29.02.2016, 16:27
Zur Ausgangsfrage weiß ich nicht viel, gehe aber davon aus, dass man unter Einhaltung der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfrist unproblematisch aus der Elternzeit heraus beim aktuellen Arbeitgeber kündigen kann. Man sollte das aber so machen, dass zwischen Ende der Kündigungsfrist und Aufnahme der neuen Tätigkeit möglichst keine Lücke entsteht.
Bei der Problematik ein Elternteil gesetzlich versichert, eins privat, kommt es auf das Einkommen an. Grundsätzlich ist das Kind bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen zu versichern. Ist dies der privat versicherte Elternteil, so gibt es trotzdem die Möglichkeit, das Kind beim geringer verdienenden, gesetzlich versicherten Elternteil zu versichern, wenn das Einkommen des privat versicherten unter einer bestimmten Grenze (ich glaube 52.000,00 € brutto im Jahr) liegt.
von
Gustavinchen
am 29.02.2016, 17:04