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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Bin verunsichert wegen Elternzeit Ich habe bei meinem AG Elternzeit beantragt ,habe es so formuliert das ich im Anschluss des Mutterschutz 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte. Das wurde nun genehmigt ,Mutterschutz habe ich bis zum 17.10.2013 Und nun habe ich laut AG Elternzeit bis zum 17.10.2015 ,soweit sogut aber überall lese ich das die Elternzeit mit dem Mutterschutz verrechnet wird??? Habt ihr ne Idee ?Nehme ich nun 2 Jahre und 2 Monate? Lg

von Kleineinsel am 09.10.2013, 20:05



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Hi, nein, du nimmst nur 2 Jahre. So wie ich das verstanden habe, hast du eigentlich nur 1 Jahr und 10 Monate Elternzeit, weil 2 Monate bzw. 8 Wochen noch Mutterschutz ist. Wenn ich das falsch verstanden habe, dürft ihr mich sehr gerne korrigieren. LG

von Esmiralder am 09.10.2013, 20:34



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Das stimmt LEIDER nicht... :-( Der Mutterschutz fließt mit ein... Ich hab zB bis 25.08.2015 Elternzeit (Henri ist am 26.08.2013 geboren). Man bekommt also auch nur 10 Monate Elterngeld, da die ersten 2 Monate (bzw. 8 Wochen) eben auch mit in das erste Jahr eingerechnet werden... Falls noch Fragen sind gerne melden! LG, Ana

von maxi86 am 09.10.2013, 20:55



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also ich will auch zwei jahre machen. hugo wurde am 15.8. geboren und ich muss am 15.8.2015 wieder arbeiten.

von sickandstrange am 09.10.2013, 21:51



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Guten morgen, Mädels! Hier werden grad zwei Dinge miteinander verwechselt. Elternzeit kann beim Arbeitgeber bis zu 3 Jahre nach dem Mutterschutz genommen werden. Das heißt ja nur, dass euer Job "gesichert" ist und ihr sozialversicherungsrechtlich weiter versichert seid. Die Zeiten werden auch auf die Rente angerechnet. Das was mit dem Mutterschutz bzw Mutterschaftsgeld verrechnet wird, ist das Elterngeld. Das gibt es ohne Besonderheiten 12 Monate nach der Geburt. Da aber ersf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, gibt es meisf nur 10 Monate tatsächlich Geld. Jetzt direkt zur Frage: Wenn du ganz klar ein Jahr nach dem Mutterschutz beantragt hast, hat dein Chef einen Fehler gemacht. Das müsste dann 8 Wocgen später sein. Lg Nicole

von MonchichiMa am 10.10.2013, 08:20



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Ups, falsch gelesen... Die Zeiten stimmen natürlich ;-) Nur Elterngeld wirst du nicht so lang bekommen

von MonchichiMa am 10.10.2013, 08:22



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Vielen Dank :) Es ist echt verwirrend ,mein AG hat mich nachdem ich gefragt habe gesagt ich könne das auch noch ändern und ab Geburt Zwei Jahre aber ich lass das nun so und fang nach 2 und 2 Monaten nach der Geburt wieder an bzw nach 1 Jahr Teilzeit Lg

von Kleineinsel am 11.10.2013, 12:27