April Mamis

Forum April Mamis 2013

Elternzeit !!!!!

Thema: Elternzeit !!!!!

Hallo Mädels , also ich hab da mal ne Frage.... wie sieht das aus bin seit der 6 ssw im BV!! Am 11.03.13 gehe ich offiziell in Mutterschutz wann muss ich meinen Chef darüber informieren wie lange ich in Elternzeit gehe ?? gibt es da irgend eine Frist?????? Dann muss ich noch folgendes Beantragen: * Elterngeld Antrag ( vorher schon ausfüllen aber erst wenn Baby da ist beantragen oder?????) * Kindergeld -erst wenn Baby da ist! * Im Mutterschutz zahlt doch die KK und der Arbeitgeber oder?? - da brauch ich doch nur die Bescheinigung vom Frauenarzt mit dem ET des Babys an die KK weiterleiten oder? wie sieht das eigentlich mit der Bezahlung im Mutterschutz aus-wird doch weniger oder? Sorry für all die Fragen stehe irgendwie voll auf dem Schlauch im Moment Hab ich was wichtiges vergessen???? Ich danke euch schonmal im vorraus Evelyn mit Luis inside 32+2 ssw

von eve802 am 27.02.2013, 16:02



Antwort auf Beitrag von eve802

Hallo Evelyn, 1. Deinen Arbeitgeber informierst du über die Elternzeit (+ Kopie der Geburtsurkunde) frühstens ab Geburt bis spätestens eine Woche danach. Frag ihn vorab, ob er dafür ein vorgefertigtes Formular hat oder du lediglich ein formloses Schreiben erstellen sollst. 2.Elterngeldantrag erst beantragen, wenn das Baby da ist. Du bekommst beim Standesamt die Geburtsurkunde + zusätzlich original Urkunden für die Beantragung des Eltern- und Kindergeldes. Die musst du dem Antrag beilegen. 3. Im Mutterschutz zahlt deine KK 13 EUR pro Tag für dich. Den Rest stockt dein Arbeitgeber auf, so dass du auf dein bisheriges Nettoentgelt kommen müsstest. Also bis 8 Wochen nach der Geburt hast du keine finanziellen Einbuße. Danach greift dann das Elterngeld, was noch 10 Monate gezahlt wird (wenn du 1 Jahr Elternzeit nimmst). Denn die 8 Wochen Mutterschutz zählen auch schon zur Elternzeit. Da du vorher arbeiten warst, zahlt wie schon erwähnt KK und AG. Für Leute, die vorher keine Arbeit hatten wird in den 8 Wochen Mutterschutz bereits Elterngeld gezahlt. Sie bekommen dann quasi die vollen 12 Monate Elterngeld. Das ist wichtig für dich zu wissen, wenn du Fristen angeben musst. Ist dein Geburtstermin z.b. der 15.04. und du willst 1 Jahr zu Hause bleiben, dann beträgt deine Elternzeit vom 15.04.2013 bis 14.04.2013. 4. Ja, fürs Muttergeld bekommst du 7 Wochen vor deinem voraussichtlichen ET eine 7-Wochen-Bescheinigung vom Frauenarzt. Dann füllst du die Rückseite aus und schickst es an deine KK. Die setzt sich dann von selbst mit deinem AG in Verbindung. Hoffe ich konnte dir ein bisschen Durchblick im Bürokratiedschungel verschaffen. lg Sunny

von Sunny_79 am 27.02.2013, 16:25



Antwort auf Beitrag von Sunny_79

ich danke dir bin jetzt etwas schlauer :D aber auch überrascht das nur du hier geantwortet hast

von eve802 am 27.02.2013, 21:26



Antwort auf Beitrag von eve802

Hatte es hier zuerst gelesen.

von Sunny_79 am 27.02.2013, 22:32



Antwort auf Beitrag von eve802

Dem habe ich eigentlich nichts hinzu zu fügen, außer dass ich meine Elternzeit auch 7 Wochen vor Geburt schon mal beantragt habe. Die wollen dann nur noch eine Kopie der Geburtsurkunde, damit der genaue Termin für das eine Jahr in meinem Fall steht. Weiß aber ehrlich gesagt auch net was wirklich richtig it, da ja eben eigentlich heißt: 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Wie das dann mit den mitgerechneten 2 Monaten vom Mutterschutz ist weiß ich net. Habe es halt nu so gemacht, weil meine Bekannte es mir empfohlen hat. Grüßle Kore

von Kore am 28.02.2013, 19:41