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Elternzeit vs Elterngeld

Thema: Elternzeit vs Elterngeld

Kurze Frage Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit richtig ? Wenn wir nur 12 Monate Elterngeld nehmen aber 24 bzw 36 Monate Elternzeit kann ich doch nach Ablauf des 12 monatlichen Elterngeldsbezuges auch mehr als 450 Euro in Teilzeit ( nicht mehr als 30 std pro Woche ) dazu verdienen richtig ? Wir wollten nämlich erst 24 Monate 1/2 Elterngeld beantragen würden aber wenn das mit der Teilzeit über 450 eur geht nur 12 Monate Elterngeld beantragen und dann in der restlichen Elternzeit (2. und 3. Jahr) stundenweise im alten Betrieb je nach Verfügbarkeit als Aushilfe arbeiten denn meine eigentliche Stelle muss nach der Elternzeit ja zu gleichen Bedingungen wieder bereit gestellt werden und wird durch die Teilzeitbeschäftigung ja nicht angegriffen Somit wäre ich dann flexibel und dazu noch 3 Jahre Kündigungs geschützt Lg

von Babek1980 am 27.08.2019, 12:48



Antwort auf Beitrag von Babek1980

Hallo, ich bin zwar nicht aus eurem Bus aber vielleicht kann ich dir trotzdem helfen. Beim Elterngeld plus kannst du dein Elterngeld von 12 auf 24 Monate ziehen bekommst dann aber nur 50% davon. Dabei darfst du 50% deines vorherigen Nettolohns auf Max. 30h/Woche dazu verdienen. Also dein Zuverdienst liegt nicht unbedingt bei 450€. Ich habe mal den Tipp bekommen, dass es so viele versteckte Dinge bei dem Antrag gibt und viele das Elterngeld nicht genug ausnutzen und Geld „verschenken“, dass man am besten zu einem Steuerberater oder Fachmann/Frau gehen soll und sich beraten lässt. Die Mitarbeiter in der elterngeldstelle sind damit aber nicht gemeint.

von MaZi.05.08 am 27.08.2019, 13:55



Antwort auf Beitrag von Babek1980

Das ist richtig. Du kannst dein Elterngeld entweder über ein Jahr oder über zwei Jahre beziehen (dann bekommst du monatlich eben die Hälfte). Wenn du während des Elterngeldbezugs wieder arbeitest, wird dein Einkommen aber mit dem EG verrechnet! Elternzeit kannst du ab Ende Mutterschutz bis zu drei Jahre am Stück nehmen. Währenddessen darfst du in TZ bis zu 30 Stunden arbeiten. Du könntest jetzt beispielsweise das EG über 12 Monate beantragen (Achtung die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt ist über das Mutterschaftsgeld finanziell schon abgedeckt!) und dann zum ersten Geburtstag deines Kindes beruflich wieder einsteigen, auch wenn du bis zum dritten Geburtstag deines Kindes in Elternzeit bist. Das müsstest du aber mit deinem AG rechtzeitig absprechen bzw. die TZ in Elternzeit auch bei ihm beantragen. Ich hab einfach in meinem Antrag auf EZ geschrieben, dass ich mir ab Zeitraum xy vorstellen könnte, die Kollegen stundenweise zu unterstützen. Ich hab dann auch einen gesonderten Vertrag über den Zeitraum der Elternzeit erhalten.

Mitglied inaktiv - 27.08.2019, 15:03



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Super lieben Dank für diese Info Heißt meine Stelle bleibt aber für die 3 Jahre unberührt und ich kann einen zusätzlichen Vertrag für die Elternzeit in Teilzeit anschließen richtig ? Er muss mir aber meine Stelle nach 36 Monaten dann zu gleichen Konditionen frei halten ja ?

von Babek1980 am 27.08.2019, 15:13



Antwort auf Beitrag von Babek1980

Normalerweise wird eine Stelle zur Elternzeit - Vertretung ausgeschrieben und für die Zeit, in der du nicht bist, wird wer eingestellt. Wenn du nach deiner Elternzeit zurückkehrst, kannst du rein theoretisch deine Stelle wieder antreten, zu den Konditionen, die in deinem Vertrag stehen. Aber Achtung: Du hast einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen (Arbeitszeit, Lohn, Ort, Tätigkeiten/Profil, Qualifikation), wenn du aus der Elternzeit zurück kommst. Dein AG hat aber das Recht, dir einen Arbeitsplatz z.B. in einer anderen Abteilung zuzuweisen oder dir eine gleichwertige Position in einem anderen Team zu geben.

Mitglied inaktiv - 27.08.2019, 18:31