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Forum April Mamis 2012

Elternzeit verlängern?

Thema: Elternzeit verlängern?

Hallo.... Also habe vor erstmal zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann eventuell in der Elternzeit auf drei Jahre verlängern. Geht das? Was wäre, wenn ich dann im 3 Jahr wieder schwanger werden würde? Hoffe jemand kennt sich damit aus.

von Buffy81 am 19.02.2012, 16:33



Antwort auf Beitrag von Buffy81

Hallo, wenn du deine Elternzeit im Nachhinein verlängern oder verkürzen willst, dann muss dein Arbeitgeber zustimmen. Man kann das leider nicht ohne den Arbeitgeber entscheiden. Der muss ja auch planen können wann er wieder mit dir rechnen kann. Und wenn du später/füher wieder arbeiten willst, muss er das nicht akzeptieren. Was wäre, wenn du im 3. Jahr wieder schwanger würdest, hängt davon ab, ob du dann im 3. Jahr arbeitest oder noch Elternzeit machst. LG Sabine

von Sabibi am 19.02.2012, 16:41



Antwort auf Beitrag von Buffy81

Auf jeden Fall ist es finanziell sinnvoll vor der nächsten ss wieder 12 Monate zu arbeiten wegen Elterngeld. Ansonsten bekommst du den mindestbetrag von 300€! Und mit der Elterngeld: da habe ich bzw. Freundinnen sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Bei mir war verkürzen einfacher als verlängern. Habe dann einen extra Teilzeit Ertrag in der Elterngeld bekommen. Andere haben berichtet, dass es bei ihnen genau anders besser war. Ich denke das hängt vom Beruf und der größe des Betriebes ab!!! Elternzeit beim Chef muß man 4 Wochen nach Entbindung beantragen. Du kannst also erstmal die Geburt abwarten. Gruß Tina

von Frühjahrskrümel17 am 19.02.2012, 17:05



Antwort auf Beitrag von Buffy81

Hallo Buffy, Soviel ich weiß kannst du wenn du rechtzeitig Bescheid gibst immer auf die 3 Jahre verlängern.....solange muss dir dein AG den Platz freihalten. Beim Verkürzen sieht es anders aus.....wenn dein Chef z.B. eine befristete Kraft für dich einstellst und du sagst dann plötzlich du willst früher kommen, könnte er ablehnen. Aber kann sein, dass meine Infos schon wieder veraltet sind....war halt früher so. Wenn du in der Elternzeit schwanger wirst, verlängert sich deine Elternzeit....musst aber auch dem AG rechtzeitig Bescheid geben. Liebe Grüße Sonja

von soanaz2 am 19.02.2012, 17:17



Antwort auf Beitrag von Buffy81

also wennd u in der elternzeit wieder ss wirst dann verlängert sichd ie elternzeit sozusagen weil die neue elternzeit gleich hintendran gehängt wird. elterngeld wird dann anhand des gehaltes vor der ersten elternzeit wieder berechnet falls gar keine arbeitsmonate zwischen den beiden elternzeiten liegen, ansonsten werdennur die monate dazwischen genommen u dann bis auf 12monate aufgestockt mit den monaten vorher. so wars zumindets bei mir.....

von MrsNici am 19.02.2012, 18:22



Antwort auf Beitrag von Buffy81

Hallo, Bis du Sir sicher? Ich hab immer gehört, wenn man dazwischen nicht gearbeitet hat dann bekommt man nur den mindestsatz! Würde mich mal interessieren! Gruß Tina

von Frühjahrskrümel17 am 19.02.2012, 20:24



Antwort auf Beitrag von Frühjahrskrümel17

ich habe zwischen dem großen u de rkleinen nur 3monate arbeiten können, auf 400€-basis. dazu hartz4 weiter leider. diese 3 monate wurden zusammen mit den letzten 9monaten vor der elternzeit des großen genommen um das elterngeld zu berechnen. dieses mal werden die 10moante nach der elternzeit de rmaus genommen, vond enen ich 8monate verdient habe plus 2monate arbeitslos u dann eben 2moante von vor de relternzeit de rmaus genommen.... es werden soweit ich weiß immer doie letzten 12monate mit einkommen genommen. weiß nur nich ob die arbeitslos-monate mit reinzählen. die elterngeldmonate werden rausgenmommen (ausgeklammert)..... ausser e sgab mal wieder irgednwelche obskuren änderungen.....ich werd mich bald auch an den antrag setzen, dnan weiß ich evtl mehr.....

von MrsNici am 19.02.2012, 22:11