Es ist nun mal so, die Zeit, in der ich mich nur meiner Maus widmen kann, geht dem Ende entgegen. Ich hatte für ein Jahr Elternzeit beantragt, habe aber inzwischen keinen Arbeitgeber mehr. Außerdem weint mein Mutterherz, wenn ich dran denke, die Kleine Im Januar ind die Krippe bringen zu müssen. Kann ich meine Elternzeit verlängern? Ich bekomme nur den Mindestsatz an Elterngeld. Der würde dann aber auch noch wegfallen, oder? Ich hab keine Ahnung. Sonst bleibt es mir nur, mich arbeitslos zu melden. Und dann wird die Kleine auch nur 2-3 Stunden am Tag in die Krippe gehen.
von
Molly26
am 16.11.2012, 13:54
Also ich war schon vor der Schwangerschaft arbeitslos. Ich hab ALG 2 bekommen und bekomme derzeit auch nur den Mindestsatz + ergänzendes ALG 2. Ich habe bei der ARGE Bescheid gegeben, das ich 3 Jahre zuhause bleibe. Das war dann auch sofort ok
Sobald das Elterngeld wegfällt, wird es durch das ALG 2 ''ersetzt''.
Man darf gerne auf mich einprügeln, weil ich arbeitslos schwanger geworden bin und die 3 Jahre vom Staat lebe. Aber bei meiner Vorgeschichte nehme ich mir das Recht raus (leider muss man sich ja immer rechtfertigen).
Wenn du Anspruch auf ALG 1 hast, dann bekommst du das natürlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Und dann auch nur in der Höhe der Stunden die du bereit bist zu arbeiten. Möchtest du also nur Teilzeit arbeiten, dann bekommst du das ALG 1 auch nur in Teilzeithöhe.
von
-chOcO-
am 16.11.2012, 14:20
Wenn nur arbeitende Frauen schwanger werden dürften gibt's bald keine Kinder mehr Choco
Schlimm finde ich das nur bei Frauen, die gezielt planen 2, 3 und mehr Kinder in die Welt zu setzen mit dem festen Plan diese mit ALG 2 großzuziehen. Oder sich einen gutbezahlten Job suchen, um mehr Mutterschaftsgeld kassieren zu können. Das finde ich extrem fies, auch wenn es rechtens ist.
Alles andere finde ich durchaus legitim. Ich finde es auch vollkommen in Ordnung, dass du die 3 Jahre nimmst. Dieses Recht hat jede Mama, egal wo das Geld herkommt.
Liebe Grüsse Littlecreek
von
Littlecreek
am 16.11.2012, 14:54
Danke dir, das hab ich bisher selten zu hören bekommen :)
ALG 2 war nie mein Wunsch. Aber lässt sich derzeit nicht ändern, weil mein Mann noch ein paar Monate bis zum Abschluss seiner Ausbildung hat. Danach wird's hoffentlich besser :)
von
-chOcO-
am 16.11.2012, 15:04
da du keinen Arbeitgeber mehr hast und du weiter in Elternzeit bleiben möchtest wird dir nichts anderes übrig bleiben als Hartz IV zu beantragen.
Das Elterngeld entfällt mit 1 Jahr wenn du nicht gesplittet (also nur halben Satz für 24 Monate) hast. Sollte dir kein Hartz IV zustehen weil dein Mann/Freund zu viel verdient steht dir nichts zu wenn du dich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Bist du verheiratet wirst du dann über deinen Mann krankenversichert, ansonsten musst du dich freiwillig versichern und den mindestbeitrag von knapp 150€ zahlen. Das Thema habe ich nämlich auch gerade hinter mir.
von
nicole20081980
am 16.11.2012, 16:22
Du könntest noch Landeserziehungsgeld beantragen sind glaube ich 150 Euro.
von
89Prinzessin89
am 17.11.2012, 05:42
Landeserziehungsgeld sind 200 Euro
Das gibt es aber nur in Bayern Thüringen und noch irgendwo!!
Ich bekomme es ab Januar.für 1 Jahr und mit 2 Jahren geht mausi in die Kita.solang werd ich zuhaus bleiben wie beim großen damals auch!
Da mein Mann arbeiten geht und wir damit gut ausreichen ist es mir wichtig mich die kompletten 2 Jahre um mausi allein zu kümmern!
Lg
von
Kmaus81
am 17.11.2012, 06:39