Hallo ihr Lieben,
Bei meiner Schwägerin läuft das Elterngeld aus.
Laut Auskunft der Arbeitsagentur und Krankenkasse kann sie nur Krankenversichert werden, wenn sie Bezüge erhält.
Ist das rechtens????
Familienversichern geht nicht, da Mann beamtet und privat versichert ist.
Leistungen von der Agentur möchte sie nicht in Anspruch nehmen, weil derzeit in Kinderwunschbehandlung (negativer Stress).
Nun muss sie es aus eigener Tasche finanzieren.
von
Annimais
am 17.10.2016, 12:03
So ging es mir vor vielen Jahren auch mal. Damals war es rechtens. Leider! Sie sollte trotzdem Ansprüche an die Agentur machen. Stress hat sie bei dem Thema so oder so.
von
russiaolga30
am 17.10.2016, 12:18
So weit mir bekannt, besteht die Krankenversicherung während der gesamten ElternZEIT, das Elterngeld ist etwas anderes und spielt da eigentlich keine Rolle. Natürlich nur wenn sie vorher normal als Arbeitnehmerin in der normalen gesetzlichen Krankenversicherung war, wie das bei freiwillig Versicherten ist, weiß ich leider nicht.
von
Meral
am 17.10.2016, 12:56
Es besteht aber durchaus ein Unterschied, ob man sich wirklich in Elternzeit mit Elterngeldbezug befindet oder "nur" Hausfrau mit Elterngeldbezug ist.
In Elternzeit befindet man sich nur, wenn man einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Wenn jemand ohne Arbeitsvertrag daheim ist, heisst es nicht Elternzeit. Bei beidem kann man aber Elterngeld beziehen.
Wenn man in Elternzeit (mit Arbeitsvertrag) ist, ist man die gesamte Elternzeit kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert. Auch nach dem Elterngeldbezug.
Ist man allerdings Hausfrau mit Elterngeldbezug ist man nur solange in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos versichert, wie das Elterngeld bezogen wird.
Ich bin z.B. Hausfrau mit Elterngeldbezug, weil mein Arbeitsvertrag passend zum Ende des Mutterschutzes ausgelaufen ist. Nach den zwei Jahren Elterngeld werde ich in die Familienversicherung meines Mannes wechseln.
Mein Mann ist gottseidank freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, daher sind wir drei dann ein Schnäppchen.
Dafür konnte er aus dem Grund auch nicht in Elternzeit gehen... da hätten wir von dem lächerlichen Höchstsatz nicht mehr viel übrig gehabt.
von
LeRoHe
am 17.10.2016, 13:13
Das stimmt, ihr vertrag lief pünktlich aus.
Jetzt erklärt es sich!
von
Annimais
am 17.10.2016, 14:58
Da hat die Kasse leider recht...
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 17.10.2016, 22:24