Hallo Miteinander,
Ich hätte nochmal eine Frage bezüglich Elternzeit und -geld.
Ich möchte gerne ein Jahr und 3 Monate in Elternzeit (also bis zum 31.05.2021) gehen. Dabei möchte ich in den letzten 3 Monaten gerne in Teilzeit (15Std/Woche) in meinem jetzigen Unternehmen arbeiten.
1. Muss mein Arbeitgeber der Teilzeittätigkeit zustimmen / bzw. Ist er dazu verpflichtet, mich auf meinen Wunsch in Teilzeit zu beschäftigen?
2. Wie wird das Elterngeld ausbezahlt? Wird es monatlich 12 Monate lang überwiesen?
Dann dürfte man ja nach den 12 Monaten nichts mehr bekommen, und man könnte dann die restliche Elternzeit (also in meinem Fall die 3 Monate) ohne Elterngeldabzüge arbeiten. Richtig?
Danke schonmal
Und euch allen ein schönes Weihnachtsfest ![](/icon/nr249.gif)
von
Cheesecake91
am 23.12.2019, 18:04
1. Dein AG muss zustimmen, wenn es mindestens 20 Stunden sind. Bei weniger, oder aus diversen anderen Gründen, darf er ablehnen.
2. richtig:)
Mitglied inaktiv - 23.12.2019, 18:32
Bei Teilzeittätigkeit besteht ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Ich arbeite zB generell nur auf einer halben Stelle - also bekomme ich trotz 1 Jahr geplanter Elternzeit darüber hinaus noch Elterngeld - zusätzliche dann zu meinem normalen Gehalt.
Muss nur richtig beantragt werden.
Schau mal auf https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Die Seite hat mir gut geholfen.
von
TireaLynn
am 24.12.2019, 10:10
Hallo aus dem Dezemberbus
Elterngeld wird 10 Monate gezahlt.
Die ersten 8 Wochen nach der Geburt bekommst du noch mutterschutzgeld von der Krankenkasse und ggf aufgestockt vom Arbeitgeber.
Nach den 8 Wochen tritt für 10 Monate das Elterngeld in Kraft, so das dass erste Lebensjahr abgedeckt ist
von
engelchen0108
am 25.12.2019, 11:10